Praktikumsbeauftragter
Prof. Dr. rer. nat. Christopher Auer

Praktikumsbeauftragter
Lehrgebiete
- Mixed Reality (Virtual and Augmented Reality)
- 3D Game Engines
- Programmieren (Java)
Kontakt
RAUM: J2 05
TEL: +49 (0)871 - 506 649
E-MAIL: christopher.auer(at)haw-landshut.de
Co-Leiter des Labors für Künstliche Intelligenz und Mixed Reality
Informationen zum praktischem Studiensemester
Beachten Sie bitte die FAQ am Ende dieser Seite.
Infoveranstaltung zum praktischen Studiensemester
Die Infoveranstaltung zum Praxissemester findet jedes Jahr zu Beginn des 4. Studiensemesters, in der Regel im Zuge einer von allen Studiengängen besuchten Veranstaltung, statt. Dort erfahren Sie etwas über:
- Voraussetzungen zum praktischen Studiensemester
- Ablauf (Einreichung des Arbeitsvertrag, etc.)
- Praxisbegleitende Veranstaltungen, Praxisseminar, Praktikumsbericht
- Abschluss und Anerkennung
- weitere Informationen
Außerdem können Sie dort natürlich Fragen stellen.
- Die aktuellste Version des Foliensatzes finden Sie immer hier: Download (PDF)
- Die Aufzeichnung der Infoveranstaltung vom 09.04.2021 finden Sie hier: Download (MP4)
Kontakt zu Firmen und Jobbörse
- Nutzen Sie die Gelegenheit Firmen auf der studentischen Karrierebörse kennenzulernen und sich dort vorzustellen.
- Auf dem Jobbörse-Portal finden Sie eine Auswahl an Praktikumsstellen.
Praktisches Studiensemester im Ausland
Sie interessieren sich für ein Praxissemester im Ausland? Sie wissen aber nicht so richtig, wie Sie das organisieren sollen, wie die Bewerbung abläuft oder die Finanzierung aussieht?
Das International Office informiert Sie gerne zu Bewerbung, Organisation und Finanzierung. Hier können Sie unkompliziert einen Beratungstermin vereinbaren: Anmeldung zur Beratung
Infoveranstaltung zum Praktikum im Ausland
Oder Sie besuchen immer zu Semesterbeginn (Ende Oktober/Ende März) die Infoveranstaltungen vom International Office zu den Themen:
- Studieren im Ausland
- Praktikum im Ausland
- Finanzierungsmöglichkeiten
Mehr Informationen finden Sie unter: Praktikum im Ausland
FAQ zum Praktischen Studiensemester
Welche Voraussetzungen gibt es für das Praxissemester?
Es müssen alle Prüfungen des 1. und 2. Semesters bestanden sein.
Insbesondere ist es nicht möglich, dass eine praktische Tätigkeit nachträglich als Praktikum anerkannt wird, wenn zu Beginn der Tätigkeit die oben genannten Voraussetzungen noch nicht erfüllt waren.
Ist eine Rückmeldung erforderlich?
Es ist eine Rückmeldung erforderlich und der Studentenwerksbeitrag ist zu entrichten.
Wo gibt es eine Bescheinigung, dass das Praktikum verpflichtend ist?
Im Studierenden-Service-Zentrum erhalten Sie eine Bescheiningung, dass das Praktikum ein Pflichtpraktikum ist.
Können im Praxissemester Prüfungen mitgeschrieben werden?
Die Studierenden können im Praxissemester ihre Prüfungen bzw. Wiederholungsprüfungen mitschreiben.
Wie lange dauert die praktische Zeit im Betrieb?
Das praktische Studiensemester umfasst eine praktische Zeit im Betrieb von 80 Arbeitstagen. Nur die Zeit des Pflichtpraktikums ist vom Mindestlohngesetz ausgenommen.
Welche nicht-betrieblichen Veranstaltungen sind zu besuchen?
Es müssen zusätzlich praxisergänzende Vertiefungsmodule im Umfang von 6 SWS an der Hochschule Landshut besucht werden. Diese Module sollten freitags während dem Praxissemester begleitend zum Praktikum besucht werden. Diese Freitage werden nicht bei den betrieblichen Arbeitstagen mit angerechnet.
Können in dieser Zeit Überstunden bzw. Urlaub bei der Firma abgegolten werden?
Während der Vertragsdauer steht dem/der Studierenden grundsätzlich kein Erholungsurlaub zu. Wenn Ihnen die Firma die Möglichkeit einräumt, geleistete Überstunden tageweise abzubauen, verstößt das nicht gegen die Vorschriften der Hochschule Landshut.
Wie müssen bei der Erstellung des Praktikumsvertrags Feiertage berücksichtigt werden?
Feiertage müssen berücksichtigt werden, indem sie an die praktische Zeit als Arbeitstage angehängt werden.
Was ist zu tun, wenn der Studierende während des Praktikums krank wird?
Wenn Sie im Praktischen Semester maximal 5 Arbeitstage krank sind, brauchen Sie diese nicht nachzuholen. Bei mehr als 5 Krankheitstagen sind die Fehltage insgesamt nachzuholen.
Wo ist ein Praktikumsvertrag-Vordruck zu finden?
Im Downloadbereich der Fakultät Informatik oder auf der Homepage der Hochschule Landshut finden Sie einen Ausbildungsvertrag für Praktikum und Praxissemester.
Es steht den Firmen jedoch frei, eigene Verträge zu verwenden.
Wo wird der Praktikumsvertrag eingereicht?
Der Praktikumsvertrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original + 2 Kopien) im Studierenden-Service-Zentrum abzugeben. Dort wird der Vertrag geprüft und dann zur Unterschrift weitergeleitet. Der unterschriebene Vertrag kann im Anschluss wieder im Studierenden-Service-Zentrum abgeholt werden. Es sollten die tatsächlichen Arbeitstage angegeben werden.
Wann muss der Vertrag abgeben werden?
Es wäre wünschenswert, den Vertrag bereits bei der Rückmeldung für das betreffende Semester vorlegen zu können. Sobald der Vertrag fertig gestellt ist, muss er beim Studierenden-Service-Zentrum eingereicht werden.
Gibt es für die praktische Zeit im Betrieb ein Zeugnis, eine Note bzw. eine Beurteilung?
Die Studierenden müssen beim Studierenden-Service-Zentrum spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums eine Kopie des Praktikantenzeugnisses Ihrer Firma einreichen.
Aus diesem muss hervorgehen:
- die genaue Länge (Arbeitstage),
- die Art der Tätigkeit.
Für das Zeugnis gibt es keinen Vordruck seitens der Hochschule Landshut.
Eine Notenvergabe gibt es für das Praktikum selbst nicht, wohl aber für das Praxisseminar und für die praxisergänzenden Vertiefungsmodule.
An der Hochschule Landshut erfolgt die Eintragung „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ nach vollständiger Ableistung aller Anforderungen (Bestehen der praxisergänzenden Vertiefungsmodule, Vortrag, Bericht, Zeugnis).
Wo und wann wird der Praktikumsbericht abgeben?
Den Bericht geben die Studierenden beim Dozenten des Praxisseminars gegen Ende des Praxissemesters ab.
Der schriftliche Tätigkeitsbericht umfasst ca. 15 Seiten.
Muss der Praktikumsbericht von der Firma unterschrieben werden?
Nein, er muss vom Betrieb, bei dem Sie Praktikum machen, nicht unterschrieben werden. Aber die Studierenden müssen sicher stellen, dass sie nichts Vertrauliches in den Bericht schreiben. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Bericht dem Betreuer im Betrieb zu zeigen oder das Ganze zumindest mit ihm abzuklären.
Kann ich das Praxissemester in ein höheres Semester verschieben?
Das sollte man möglichst vermeiden.
Beachten Sie, dass die Bachelorarbeit erst nach vollständigem Abschluss des Praxissemesters angemeldet werden darf.
Kann ich das Praktikum im Ausland ableisten?
Beachten Sie den Eintrag zu Praktisches Studiensemester im Ausland oben.
Müssen die Studenten vom Auslandspraktikum auch an den Praxisergänzenden Vertiefungsmodulen teilnehmen?
Die Studierenden im Ausland werden auf Antrag von den Praxisergänzenden Vertiefungsmodulen befreit. Es muss aber der Bericht geschrieben und der Vortrag gehalten werden.
Wo kann ich das Wichtigste nachlesen?
In der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) und in den Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) der jeweiligen Studiengänge.