Zum Hauptinhalt springen

Fragen zum Semesterpraktikum (FAQ)

Bitte haben Sie Verständnis, dass Einzelfragen, die sich mithilfe der Informationen und Dokumente auf der Website klären lassen, bei der Fülle von Anfragen nicht individuell beantwortet werden können.
Verbindliche Regelungen finden Sie in der Praktikumsrichtlinie, der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs (SPO) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule. Eine Zusammenfassung wichtiger Informationen finden Sie in der Präsentation zur Info-Veranstaltung.

Eine Bitte noch: Verwenden Sie für Ihre Korrespondenz mit den Praktikumsbeauftragten aus Sicherheitsgründen ausschließlich Ihre Hochschul-Mailadresse.

Drei Personen sitzen um einen Tisch herum. Sie lachen. Es sind Bauteile auf dem Tisch zu sehen.

26 Wochen (bei Teilzeit entsprechend länger).

Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist das Pflichtpraktikum auf maximal 26 Wochen begrenzt. Sie können aber jederzeit ein zusätzliches freiwilliges Praktikum anschließen.

Ja, wenn zum Tag des Praktikumsbeginns alle Voraussetzungen für ein Vorrücken in das 5. Semester erfüllt sind (vgl. SPO). Leistungsnachweise sind mit dem Tag der Bekanntgabe gültig.

Sie können den Start und das Ende des Praktikums grundsätzlich unabhängig von der Vorlesungs- und Prüfungszeit vereinbaren.

Nur in gut begründeten Ausnahmefällen kann das Pflichtpraktikum auf Antrag teilweise oder ganz erlassen werden. Dabei müssen Ziele, Inhalte und Tätigkeiten der abgeschlossenen Berufsausbildung dem praktischen Studiensemester gleichwertig sein und dem theoretischen Niveau nach vier Semester entsprechen (vgl. APO, insbesondere § 20 Abs. 3). Den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen müssen Sie schriftlich über das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) an die Prüfungskommission (Prof. Dr. Weisensee) richten. Das Formular finden Sie auf der Praktikumsseite der Hochschule.

Werkstudierenden-Tätigkeiten werden aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung in der Regel nicht anerkannt. Für eine Anrechnung müssen Ziele, Inhalte und Tätigkeiten dem praktischen Studiensemester gleichwertig sein und dem theoretischen Niveau nach vier Semester entsprechen (vgl. APO, insbesondere § 20 Abs. 3). Die Werkstudierenden-Tätigkeit muss mindestens zwölf zusammenhängende Monate umfassen. Den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen müssen Sie schriftlich über das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) an die Prüfungskommission (Prof. Dr. Weisensee) richten. Das Formular finden Sie auf der Praktikumsseite der Hochschule.

Nein. Sie reichen Ihren Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn zur formellen Prüfung in dreifacher Ausfertigung im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) ein. Sie leitet ihn an den Praktikumsbeauftragten weiter, der anschließend die Inhalte und den organisatorischen Rahmen prüft.

Nein, im Mustervertrag, in der Praktikumsrichtlinie und in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) ist die Praktikumspflicht klar geregelt. Legen Sie diese Dokumente ggf. Ihrem Praktikumsbetrieb vor.

Dann arbeiten Sie entsprechend weniger. Für Sie gelten dieselben Arbeitszeiten wie für alle anderen Vollzeit-Beschäftigten in Ihrem Praktikumsbetrieb.

Dann dauert Ihr Praktikum entsprechend länger. Die Summe Ihrer Stunden muss der Regelarbeitszeit im Betrieb bei 19-26 Wochen entsprechen. Beispiel: Bei regulär 40 Stunden und 20 Wochen kämen Sie auf insgesamt 800 Stunden. Wenn Sie stattdessen in Teilzeit 32 Stunden pro Woche arbeiten, dauert Ihr Praktikum 800 : 32 = 25 Wochen.

Nur für Nachhol- und Wiederholungsprüfungen. Diese Fehlzeiten müssen nicht nachgearbeitet werden.

Die Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (PLV) und die Praxisreflexion werden an mehreren Terminen oder im Block durchgeführt. Sie finden nach Ende des Prüfungszeitraums des vorangegangenen Semesters, während des Semesters oder unmittelbar vor Beginn des Folge-Semesters statt. Achten Sie auf die Veröffentlichung der Termine im Vorlesungsplan.

Ihr Praktikumsbetrieb muss eine klar erkennbare Nähe zur Unternehmensgründung besitzen – idealerweise handelt es sich um ein StartUp oder einen gründungsorientierten Dienstleister bzw. Investor. Sollte dies nicht möglich sein, kann im Einzelfall davon abgewichen werden, wenn mit dem Praktikum andere wesentliche Aspekte Ihres Studiums, v.a. Digitalisierung, abgedeckt werden. Im Zweifelsfall müssen Sie dies gut begründen und entsprechende schriftliche Belege Ihres Praktikumsbetriebs vorlegen (z.B. Stellenausschreibung mit konkreten Tätigkeitsangaben).

Sie können Ihr Semesterpraktikum in Branchen und Unternehmensbereichen mit hoher Relevanz für Kenntnisse aus dem Studiengang „Wirtschaftspsychologie & Nachhaltigkeitsmanagement“ absolvieren. Dazu zählen:

Branchen mit hoher Relevanz:

− Personalberatung und -vermittlung

− Unternehmens- und Transformationsberatung

− Nachhaltigkeits- und Umweltberatung

− Berufliche Aus- und Weiterbildung

− Gesundheitswesen

− Wissenschaftliche Organisationen und Institutionen (mit Bezug zu Psychologie bzw. Nachhaltigkeit)

Unternehmensbereiche mit hoher Relevanz:

− Personalabteilung / HR, Personalentwicklung, Weiterbildung

− Organisation / Organisationsentwicklung

− Vorstand / Geschäftsführung

− Nachhaltigkeitsmanagement

− Gesundheitsmanagement

− Marketing / Vertrieb

− Kommunikation / PR

Der Praktikumsbeauftragte für das Ausland ist Prof. Dr. Alexander Kumpf.