Zum Hauptinhalt springen

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Kunst und Wissenschaft

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule vertritt und setzt die Interessen von Studentinnen, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, Lehrbeauftragten und Professorinnen in allen Hochschulgremien durch. Sie initiiert gleichstellungspolitische Diskussionen an der Hochschule. 

Man sieht einen Teich.

Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Die Bestellung einer Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst ist laut Artikel 22 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) eine Verpflichtung für alle Hochschulen.   

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst an der Hochschule Landshut hat die Möglichkeit Einfluss zu nehmen durch…

z. B. Mitwirkung bei der Erhöhung des Frauenanteils bei Professuren, Promovierenden und (MINT-)Studentinnen; Stellungnahmen zu Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschule aus Gleichstellungsperspektive; Integration von Genderaspekten in Forschung, Transfer, Lehre und Weiterbildung; Umsetzung einer gendergerechten Führungskultur; Kontrolle der Umsetzung von Gleichstellungsplänen, wie Frauenförderplan und Gender Equality Plan.

z.B. Beratung der Hochschulleitung, Fakultäten und Gremien in Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit; Weiterentwicklung von Gleichstellungskonzepten und Gewährleistung von gendergerechten Strategien, Prozessen und Programmen; Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen bei Karriereplanung durch Programme wie „Rein in die Hörsäle“ oder „Bayern Mentoring“; Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Verweisberatung bei Erfahrungen sexueller Belästigung/sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung.  

z. B. Erhebung und Auswertung von Gleichstellungsdaten durch „Gender Monitoring“ (z. B. Frauenanteile in verschiedenen Qualifikationsstufen); Berichterstattung an die Hochschulleitung, Ministerien oder andere Gremien über den Stand der Gleichstellung. 

z. B. Initiierung und Koordination von Förderprogrammen für Frauen, wie Bayern Mentoring, Coaching oder Stipendien der LaKoF; Organisation von Veranstaltungen, Vorlesungsreihen, Ausstellungen, Kampagnen zur Sensibilisierung für Gleichstellung und Diversität; Unterstützung von Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung.

z.B. Umsetzung einer gendergerechten Hochschulkommunikation; Information für Frauen an der Hochschule durch Newsletter „Equal News“; Sichtbarkeit der Leistungen von Frauen in Forschung, Wissenschaft und Lehre; Zusammenarbeit mit anderen Gleichstellungsbeauftragten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene; Teilnahme an Konferenzen, Netzwerken und Projekten zur Gleichstellung in Wissenschaft und Kunst; Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung einer geschlechtergerechten Hochschulkultur. 

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Prof. Dr. Mechthild Wolff

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Konzepte der Gleichstellung an der Hochschule Landshut

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Mädchen

Informationen zu aktuellen Themen

Zusatzaufgabe: Unterstützung & Förderung von Familien

Scheuen Sie sich nicht, die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule sowie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst Ihrer Fakultät bei Fragen und Problemen anzusprechen!

Kontakt zum Gleichstellungsbüro

Geschäftszimmer der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Am Lurzenhof 1, 84036 Landshut

Tel. +49(0)871-506140