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Beauftragte

Diverse Beauftragte besitzen eine besondere Fachkunde und unterstützen die Hochschule bei Maßnahmen zum Aufbau, Erhalt und zur Weiterentwicklung von sicheren und gesundheitsfördernden Arbeits- und Studienbedingungen. Die für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen und beauftragten Personen müssen sich regelmäßig aus- und fortbilden lassen.

Man sieht einen Teich.

Antisemitismusbeauftragter

Der Antisemitismusbeauftragte der Hochschule Landshut ist zentrale Ansprechperson für Fragen, Hinweise und Anliegen im Zusammenhang mit Antisemitismus. Er unterstützt Betroffene und Hochschulangehörige, berät die Hochschulleitung, Fakultäten und Gremien und setzt sich für Prävention, Sensibilisierung sowie eine antisemitismuskritische und diskriminierungssensible Hochschulkultur ein.

Die Einrichtung von Antisemitismusbeauftragten an bayerischen Hochschulen erfolgt im Rahmen des Bayerischen Aktionsplans gegen Antisemitismus an Hochschulen. Ziel ist es, antisemitische Vorfälle ernst zu nehmen, Betroffene zu unterstützen, Prävention und Sensibilisierung zu stärken und jüdisches Leben an Hochschulen sichtbar zu machen.

Zu den Kernaufgaben gehören:

Es wird eine vertrauliche Erstberatung bei antisemitischen Vorfällen, Irritationen oder Konflikten angeboten. Dabei erfolgt Unterstützung bei der Einordnung und Dokumentation von Erfahrungen sowie eine Weitervermittlung an zuständige interne und externe Stellen.

Konzipiert und umgesetzt werden Informations-, Bildungs- und Sensibilisierungsangebote. Ziel ist die Förderung einer wissenschaftlich fundierten Auseinandersetzung mit historischen und gegenwartsbezogenen Erscheinungsformen von Antisemitismus.

Die Hochschulleitung, Fakultäten, Gremien und Einrichtungen werden im Umgang mit Antisemitismus beraten. Zudem wird die Entwicklung und Umsetzung von Präventions- und Interventionsstrukturen unterstützt.

Ein enger Austausch besteht mit hochschulinternen Beratungs- und Beauftragtenstrukturen sowie mit externen Fachstellen, Netzwerken und Antisemitismusbeauftragten anderer Hochschulen.

Informiert wird über Anlaufstellen, Unterstützungsangebote und Veranstaltungen. Gleichzeitig wird eine Hochschulkultur gestärkt, die Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung entschieden entgegentritt.

Arbeitsschutzbeauftragter - Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bringt die sicherheitstechnische Kompetenz in die Beratung der Hochschule ein; sie hat selbst keine Weisungsbefugnis. Ihre Aufgaben liegen schwerpunktmäßig bei der Umsetzung der Arbeitsschutzgesetze.

Beauftragter für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Der Beauftragte ist Ansprechperson für alle Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Er wirkt darauf hin, dass die Studierenden in ihrem Studium sich respektiert und wertgeschätzt werden.

Er berät individuell zu Nachteilsausgleichen, Barrierefreiheit und organisatorischen Fragen rund um das Studium. Zudem setzt sich der Beauftragte für die Verbesserung der Studienbedingungen ein und fungiert als Schnittstelle zwischen Studierenden, Lehrenden und Verwaltung, um Chancengleichheit und Teilhabe zu fördern.

Zu den Kernaufgaben gehören: 

Umfassende und individuelle Beratung von Studierenden und Studieninteressierten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Dies umfasst sowohl die Klärung persönlicher Anliegen als auch Unterstützung bei der Studienplanung unter Berücksichtigung individueller Bedarfe.

Der Beauftragte bietet eine individuelle und detaillierte Beratung zu Nachteilsausgleichung Nachteilsausgleichen bei Prüfungen und im Studienverlauf, einschließlich Unterstützung bei der Antragstellung, Abstimmung mit Lehrenden und Prüfungsgremien sowie Begleitung im Verfahren, um studienbedingte Benachteiligungen auszugleichen.

Der Beauftragte pflegt eine enge Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung, Fakultäten und zentralen Einrichtungen (z. B. Psychologische Beratung, Sozialberatung des Studierendenwerks, Prüfungsämter), um Strukturen weiterzuentwickeln und inklusive Studienbedingungen zu stärken. Zudem Förderung des Austauschs zwischen relevanten Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Hochschule.

Der Beauftragte ist Ansprechperson zur Verbesserung der Studienbedingungen und Förderung des Bewusstseins für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Dies beinhaltet auch die Beratung und Sensibilisierung aller Hochschulmitglieder. 

Der Beauftragte wirkt an der Weiterentwicklung von Richtlinien, Konzepten und Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit an der Hochschule mit. Er vertritt die Perspektiven betroffener Studierender in Entscheidungsprozesse. 

Er fördert nachhaltig die Hochschulstruktur zu Themen wie physischer, digitaler und didaktischen Barrierefreiheit.

Prof. Dr. Clemens Dannenbeck

Beauftragter für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen an der Hochschule. Er berät und unterstützt die Hochschule und die Leiter der Organisationseinheiten in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Compliancebeauftragte

Aufgabe von Compliance ist es, dass Gesetze, interne und externe Verordnungen und Richtlinien sowie selbst gesetzte ethische Standards und Anforderungen eingehalten werden.

Verstöße gegen geltendes Recht durch Mitglieder oder Angehörige der Hochschule Landshut mit einem unmittelbaren Bezug zur Hochschule als Einrichtung sowie zu ihren Aufgaben sollen der Compliancebeauftragten gemeldet werden. Insofern wird auch auf die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie verwiesen.
Für Rechtsverstöße, in denen die Hochschule lediglich als Ort eine Rolle spielt, wenden Sie sich bitte an das Justiziariat der Hochschule.

An die Hochschulleitung ergeht jährlich ein Tätigkeitsbericht der Compliancebeauftragten, der insbesondere die Gesamtzahl der Meldungen, die Zahl der angenommenen und abgeschlossenen Meldungen sowie die Zahl der Fälle aufführt, in denen die Compliancebeauftragte ohne Meldung tätig war. Aufgeführt wird auch wie viele Meldungen durch Maßnahmen innerhalb der Hochschule abgeschlossen wurden, wie viele Meldungen hiervon durch die Compliancebeauftragte abgeschlossen werden konnten und wie viele Meldungen nach außen zur Weiterverfolgung an Strafverfolgungsbehörden oder vergleichbare öffentliche Stellen abgegeben wurden.

Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für den Datenschutz ist der Datenschutzbeauftragte der Hochschule. In dieser Funktion ist er direkt der Hochschulleitung unterstellt.

Didaktikmentorin

Die Didaktikmentorin ist zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um die Hochschuldidaktik. Sie berät Lehrende fakultätsübergreifend zur didaktischen Gestaltung ihrer Lehrveranstaltungen, unterstützt bei der Weiterentwicklung didaktischer Kompetenzen und fördert den Austausch innovativer Lehrmethoden. Die Position ist Teil eines bayernweiten Programms zur Qualitätssteigerung der Lehre an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, koordiniert durch das Bayerische Zentrum für Innovative Lehre (BayZiel). Ziel ist es, Lehrqualität nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Energiemanagementbeauftragte

Die Energiemanagementbeauftragte wird von der Hochschulleitung bestellt. Sie ist für die Aufrechterhaltung und Gesamtkoordination des Energiemanagements an der Hochschule verantwortlich.

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Die Aufgabe der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (zuvor Hochschulfrauenbeauftragte) liegt in der Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studierenden. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst das wissenschaftliche weibliche Personal.

Wichtige Anlaufstellen & Frauenbeauftragte der Fakultäten

Hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt

Beratung bei Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt:

Die Hochschule Landshut bietet eine zentrale, vertrauliche Anlaufstelle für Fragen, Hinweise und Anliegen im Zusammenhang mit Diskriminierung, (sexueller) Belästigung, (sexualisierter) Gewalt sowie Machtmissbrauch. Ziel ist es, Betroffene zu unterstützen, Vorfälle ernst zu nehmen und zu einer diskriminierungssensiblen Hochschulkultur beizutragen. Die konkreten Maßnahmen gegen Diskriminierung und (sexualisierte) Gewalt finden Sie hier.

Betroffene können Vorfälle jederzeit unkompliziert über ein digitales Formular melden. Die Angaben werden ausschließlich an die hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt (Prof. Dr. Sara Siakala) übermittelt und vertraulich behandelt.

Zu den Kernaufgaben gehören:

Es wird eine vertrauliche Erstberatung bei Diskriminierung, Belästigung, Gewalt oder Machtmissbrauch angeboten. Auf Wunsch erfolgt eine persönliche Beratung, in der über rechtliche und außerrechtliche Handlungs- sowie Schutzmöglichkeiten informiert wird.

Vorfälle können schnell und niedrigschwellig über das digitale Formular eingereicht werden. Nach Prüfung des Falls wird über mögliche weitere Schritte informiert und – falls gewünscht – bei weiteren Maßnahmen unterstützt.

Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich an die zuständige Beauftragte weitergeleitet. Der Schutz der betroffenen Person steht dabei stets im Mittelpunkt.

Prof. Dr. Sara Siakala

Hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragten setzen sich für die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern an der Hochschule Landshut ein. Sie sind Ansprechpersonen für die wissenschaftsstützenden Mitarbeitenden. 

Die Gleichstellungsarbeit ist ein gesetzlicher Auftrag für Hochschulen, der primär im Grundgesetz, den Hochschulgesetzen der Länder sowie den Gleichstellungsgesetzen verankert ist. Hochschulen müssen aktiv die tatsächliche Durchsetzung von Chancengleichheit fördern, Nachteile beseitigen und den Frauenanteil in Wissenschaft und Verwaltung erhöhen.

Zu ihren Kernaufgaben gehören:

Persönliche, vertrauliche und unterstützende Beratung bei:

  • individuellen Fragestellungen
  • Belastungssituationen
  • Vereinbarkeit Beruf und Familie
  • gleichstellungsrelevanten Anliegen

  • Begleitung von Bewerbungs- und Auswahlverfahren
  • Chancengerechtigkeit für Frauen und Männern
  • Förderung fairer Karrierechancen sowie geschlechtergerechter Personalentwicklung

  • Mitwirkung am Gleichstellungskonzept der Hochschule Landshut
  • Erhebung und Monitoring von Gleichstellungsdaten
  • Regelmäßige Berichterstattung an Hochschulleitung und Gremien

  • Mitwirkung in Ständige Kommission Machtverhältnisse, Diskriminierung und Schutz (KOMPASS)
  • Mitarbeit in hochschulweiten Veranstaltungen und Kampagnen zur Sensibilisierung für Gleichstellung und Diversität
  • Enge Zusammenarbeit mit Gremien (Personalrat, Gleichstellung, Beratungseinheiten etc.)
  • Monatliches „Get together“ als feste Terminreihe im Intranet
  • Einbindung in Newsletter „Gleichstellung“

Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis sowie deren Stellvertretung bereiten die Entscheidungsfindung der zuständigen Gremien der Hochschule Landshut vor und beraten die Hochschulleitung sowie Wissenschaftler*innen der Hochschule Landshut in Fragen der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.  Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Mitglieder der Kommission unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Strahlenschutzbeauftragter

In Deutschland leitet und beaufsichtigt ein Strahlenschutzbeauftragter Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung. Der Strahlenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Schutzvorschriften und berät den Personalrat in Angelegenheiten des Strahlenschutzes.

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Die Ombudsperson und deren Stellvertretung beraten vertraulich bei Fragen und oder Konflikten zur guten wissenschaftlichen Praxis. Die beiden Vertrauenspersonen können über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informiert werden. Auch des Fehlverhaltens Verdächtige können sich an die zuständigen Ombudspersonen wenden.

Die Ombudsperson und deren Stellvertretung gehören der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit beratender Stimme an. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Ombudsperson und deren Stellvertretung nicht an Weisungen gebunden.

Prof. Dr. Hannah Joerg

Stellvertretende Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb der Hochschule Landshut, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Schwerbehindertenvertretung ist dabei zugleich Ansprechpartner für Studierende und Beschäftigte der Hochschule.
sbv@haw-landshut.de

Wissenschaftliche Leitung des Bereiches Service IT (Chief Information Officer; CIO)

Dr. Christin David

Präsidialbeauftragte für Life Cycle Management für Studierende im In- und Ausland

Beauftragte der Hochschulleitung für Life Cycle Management für Studierende im In- und Ausland

Personalrat

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten auf Grundlage des Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) und achtet darauf, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus wirkt er bei wesentlichen personellen und organisatorischen Maßnahmen mit und steht den Beschäftigten in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen zur Seite.