Soziale Arbeit: Diversität gestalten (M.A.)

Kurzbeschreibung

Diversität ist Merkmal Sozialen Wandels und kennzeichnet unsere Gesellschaft. Diversität bildet auch die Basis für die Weiterentwicklung von Theorie, Forschung und Praxis der Sozialen Arbeit.
Diversitätssensible professionelle Handlungskompetenzen sind daher notwendige und zunehmend unverzichtbare Qualifikationen für die Praxis Sozialer Arbeit, die sich nicht damit begnügt, auf Herausforderungen, Krisen und soziale Problemlagen zu reagieren, sondern den gesellschaftlichen Wandel als eine sich kritisch verstehende handlungsorientierte Menschenrechtsprofession aktiv mitgestalten möchte. Ziel des Masterstudiengangs Soziale Arbeit: Diversität gestalten ist die Vermittlung von diversitätssensiblen professionellen Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit.

Diese beinhalten folgende Aspekte: 

Der handlungsorientierte Masterstudiengang bietet den Studierenden die Möglichkeit, auf Grundlage der vermittelten Kompetenzen, das komplexe Wechselspiel von sozialer Differenzierung (Gender, Ethnizität, Klasse, Körper etc.) und sozialer Ungleichheit zu analysieren, die Folgen gesellschaftlicher Konflikte für die Adressat*innen der Sozialen Arbeit zu benennen und professionelle Handlungsoptionen für eine machtkritische Soziale Arbeit zu eruieren.
Diese werden exemplarisch anhand der Entwicklung diversitätssensibler Konzepte, Leitbilder, Prozesse und partizipativer Interventionsstrategien konkretisiert, um somit gesellschaftliche und institutionelle Transformationsprozesse voranzubringen.

Die Lehrveranstaltungen werden nach Möglichkeit an drei Wochentagen und Blockwochenenden zusammengefasst, so dass der Lebenswirklichkeit von teilweise berufstätigen Studierenden Rechnung getragen wird.

  • Regelstudienzeit: 3 Semester, 90 ECTS
  • Akademischer Abschluss: Master of Arts (M.A.)*
  • Studienform: Vollzeit
  • Akkreditierung: Akkreditierung bis 30.09.2027 (Begutachtet durch AHPGS; Akkreditiert durch Akkreditierungsrat)


Mögliche Tätigkeitsfelder der Absolvent*innen dieses Masterstudiengangs:

  • Leitende Funktionen in Fachdiensten und Sachgebieten der Sozial-, Bildungs- und Jugendhilfe auf Landkreis- und Stadtebene sowie in freien Trägern der Wohlfahrtspflege und in zivilgesellschaftlichen Organisationen
  • wissenschaftliche Tätigkeiten in Forschungsinstituten sowie der Beratung von Trägern sozialer Dienstleistungen
  • Qualitäts- und Evaluationsbeauftragte in Verwaltungen, sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden
  • Tätigkeiten in der Sozial-, Bildungs- oder Jugendhilfeplanung
  • Referent*innen für Grundsatzfragen strategischer Sozialplanung sowie für Wissenschaft und Entwicklung in Verwaltungen und Trägerinstitutionen des sozialen Sektors
  • Referent*innen für die fachliche Weiterentwicklung spezifischer sozialer Handlungsfelder bzw. für fachspezifische Beratung sozialer Organisationen und Einrichtungen
  • Inklusionsbeauftragte, Diversity-Beauftragte, Beauftragte für Gleichstellung (u.a. Frauen, Menschen mit Behinderung, Senior*innen)

 Flyer: Masterstudiengang Soziale Arbeit: Diversität gestalten

 *Der Abschluss dieses Masterstudiengangs führt nicht zum Erhalt der staatlichen Anerkennung von Sozialpädagog*innen. Diese kann nur durch ein entsprechendes Bachelorstudium erworben werden.

Zugangsvoraussetzungen

Der Studiengang richtet sich an Bewerber/innen mit einem Hochschulabschluss im Bereich der „Sozialen Arbeit“ sowie Absolventen/innen inhaltlich adäquater Studiengänge. Es sind mindestens 210 ECTS-Punkte nachzuweisen.

Das Bewerbungsverfahren findet online statt.


Weiterführende Informationen zum Bewerbungsvorgang für Masterstudiengänge finden Sie HIER.

Studienbeginn

Das Studium für Erstsemester beginnt an der Hochschule Landshut jeweils zum Wintersemester (01.10.). Ein Studienbeginn zum Sommersemeser ist nicht möglich.

Die Zulassung ist in der Zeit vom 15. April bis 15. August des jeweiligen Jahres für das Wintersemester zu beantragen.

Hinweise zur Bewerbung und Einschreibung

Studienkosten

Studentenwerksbeitrag

Jedes Semester ist bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung ein Beitrag für die allgemeinen Leistungen des Studentenwerks zu entrichten, dessen jeweilige Höhe durch Rechtsverordnung festgesetzt ist.
Diesen Beitrag leitet die Hochschule in vollem Umfang an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz weiter.

Weitere Informationen zur Höhe des Studentenwerksbeitrags und Angaben zur Überweisung finden Sie HIER.

Studienverlauf

Der Masterstudiengang Soziale Arbeit: Diversität gestalten besteht insgesamt aus drei theoretischen Semestern. Hierbei stehen die inhaltliche Ausrichtung auf Kompetenzorientierung und Handlungsorientierung durch praxisorientierte Forschungsprojektarbeiten im Fokus.  

Studien- und Prüfungsplan mit Modulhandbuch

Modulhandbuch zum Masterstudiengang Soziale Arbeit: Diversität gestalten

Studien- und Prüfungsplan für das SoSe 2023

Studien- und Prüfungsplan für das WiSe 2023/24

Nähere Informationen zu den Inhalten der einzelnen Veranstaltungsangebote befinden sich im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis.

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät Soziale Arbeit

Bachelor-Studiengänge

Bachelor Tag der Bekanntmachung

Studien- und Prüfungsordnung
konsolidierte, nicht amtliche Fassung

28.11.2023konsolidierte Fassung in Form der 3. Änderungssatzung
27.07.2023konsolidierte Fassung in Form der 2. Änderungssatzung
16.07.20211. Änderungssatzung



Soziale Arbeit
27.09.2019Studien- und Prüfungsordnung
28.11.2023konsolidierte Fassung in Form der 7. Änderungssatzung
24.07.20186. Änderungssatzung
22.08.2013 5. Änderungssatzung
30.07.2012 4. Änderungssatzung
15.11.20113. Änderungssatzung
14.07.20102. Änderungssatzung
28.03.2008 1. Änderungssatzung
14.09.2006Studien- und Prüfungsordung
28.11.2023 konsolidierte Fassung in Form der 3. Änderungssatzung
27.07.2023 konsolidierte Fassung in Form der 2. Änderungssatzung
16.07.2021 1. Änderungssatzung



Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
27.09.2019 Studien- und Prüfungsordnung
28.11.2023 konsolidierte Fassung in Form der 7. Änderungssatzung
24.07.2018 6. Änderungssatzung
22.08.2013 5. Änderungssatzung
30.07.2012 4. Änderungssatzung
15.11.20113. Änderungssatzung
03.09.20102. Änderungssatzung
18.06.2010 1. Änderungssatzung
01.10.2008Studien- und Prüfungsordnung
Soziale Arbeit dual mit vertiefter Praxis 27.07.2023Studien- und Prüfungsordnung
Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe dual mit vertiefter Praxis 27.07.2023Studien- und Prüfungsordnung


Master-Studiengänge

Master Tag der Bekanntmachung

Studien- und Prüfungsordnung
konsolidierte, nicht amtliche Fassung

27.07.2023 konsolidierte Fassung in Form der 2. Änderungssatzung
14.07.2022 konsolidierte Fassung in Form der 1. Änderungssatzung
Soziale Arbeit: Diversität gestalten 26.06.2018 Studien- und Prüfungsordnung
27.07.2023 konsolidierte Fassung in Form der 3. Änderungssatzung
16.07.2021 2. Änderungssatzung





Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit
23.06.2020 1. Änderungssatzung
13.03.2020 Studien- und Prüfungsordnung
07.02.2017 3. Änderungssatzung
12.02.2015 2. Änderungssatzung
19.12.2013 1. Änderungssatzung
18.02.2013 Studien- und Prüfungsordnung

 

Informationen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Informationen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 (BGBI. I S. 1604) hat der Bund eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Ausbildungen vorgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des o.g. Reformgesetzes zum 1. September 2020 ergeben sich folgende Änderungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften für den Zugang zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenausbildung:

1. Vor dem 1. September 2020 begonnene oder abgeschlossene Studiengänge
Bachelor- und Masterstudiengänge, die vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen wurden und deren Abschlüsse bislang den Zugang zur Ausbildung ermöglicht haben, berechtigt Studierende auch weiterhin, die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass diese Ausbildung grundsätzlich bis zum 01. September 2032 abgeschlossen sein muss. Nur in besonderen Härtefällen sind auf Antrag Ausnahmen möglich.

2. Beginn von Masterstudiengängen nach dem 1. September 2020
Masterstudiengänge, deren Abschlüsse bislang den Zugang zur Ausbildung ermöglicht haben, können auch noch nach dem 1. September 2020 mit dem Fernziel der Approbation als "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in" begonnen werden. Dabei sind folgende Voraussetzungen einzuhalten, die kumulativ vorliegen müssen:
a) Das Bachelorstudium wurde vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen.
b) Die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in ist grundsätzlich bis zum 1. September 2032 abzuschließen.

Auch hier sind nur in besonderen Härtefällen auf Antrag Ausnahmen möglich.

(siehe Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung §27) 

Nähere Fragen zur Anerkennung von Studiengängen bzw. Zulassung zur Psychotherapeutenausbildung sind an die jeweilige Approbationsbehörte bzw. die Psychotherapeutenkammer zu stellen.

Studiengangsleitung

Prof. Dr. phil. Mihri Özdoğan

Studienfachberatung für

  • (B.A.) Soziale Arbeit in der Kinder und Jugendhilfe
  • (M.A.) Soziale Arbeit: Diversität gestalten

Lehrgebiete

Soziale Arbeit und Migration
Sozialpsychologie und Soziologie
Soziale Arbeit und Vorurteilsforschung

Kontakt

RAUM:  D0 38
TEL:  +49 (0)871 - 506 421
E-MAIL: mihri.oezdogan(at)haw-landshut.de

zum Profil

Studienfachberatung

Prof. Dr. phil. Mihri Özdoğan

Studienfachberatung für

  • (B.A.) Soziale Arbeit in der Kinder und Jugendhilfe
  • (M.A.) Soziale Arbeit: Diversität gestalten

Lehrgebiete

Soziale Arbeit und Migration
Sozialpsychologie und Soziologie
Soziale Arbeit und Vorurteilsforschung

Kontakt

RAUM:  D0 38
TEL:  +49 (0)871 - 506 421
E-MAIL: mihri.oezdogan(at)haw-landshut.de

zum Profil

Erfahrungsbericht: Soziale Arbeit: Diversität gestalten, Master
Lucia Sandner