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BAföG


Grundsätzlich haben alle deutschen Studierenden einen Anspruch auf ein durch das BAföG gefördertes Erststudium, vorausgesetzt es stehen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung. Ausländische Studierende sollten sich in jedem Fall im Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.

Direkt zum Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz

Kontakt

Die Antragstellung ist mittlerweile unkompliziert, seit dem Sommersemester 2010 können Studierende in Bayern ihren BAföG-Antrag online stellen (Link unten).

Für das Vermögen eines Studierenden und den Hinzuverdienst während der Förderungszeit gibt es Freigrenzen. Die Ausbildungsvergütung für ein Pflichtpraktikum wird ohne Freibetrag angerechnet. Bitte lassen Sie sich hierzu beraten!

Jennifer Schäbel
Mo-Do:   08:30-11:30 Uhr
Raum: E0 08
Tel: +49 871 506 123

Ihr BAföG

Die Aussicht BAföG zu erhalten und damit ein Studium zu finanzieren ist größer als man häufig denkt. Die Ausbildungsförderung wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit). Der Förderungsbetrag wird individuell berechnet und ist von Ihrem Einkommen und Vermögen (Einkommen und Vermögen des Studierenden) sowie vom Einkommen des Ehegatten - soweit vorhanden - und der Eltern abhängig. Es werden je nach Familienstand der Eltern, der Zahl der Geschwister des Studierenden und deren Ausbildung unterschiedliche Freibeträge abgezogen.