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Praxissemester im Ausland

Praktische Soziale Arbeit in anderen Ländern selbst erleben und ausprobieren können

Ein praktisches Studiensemester im Ausland ist die ideale Gelegenheit, Auslands- und Praxiserfahrung miteinander zu verknüpfen und sowohl die Soziale Arbeit als auch die Kultur und den Lebensalltag in einem anderen Land kennenzulernen.
Das Kennenlernen von sozialen Verhältnissen und der Funktion Sozialer Arbeit in unterschiedlichen Ländern erweitert das Verständnis und den Blick auf die Profession Sozialer Arbeit im eigenen Land.

Das Praxisreferat der Fakultät Soziale Arbeit und das International Office der Hochschule Landshut unterstützen gerne bei der Organisation.

Gründe für ein Auslandspraktikum

  • Verbesserung der Sprachkenntnisse
  • Förderung der interkulturellen Kompetenzen
  • Praktische Erfahrung von Sozialer Arbeit in einem anderen Land
  • Erweiterung des Fachwissens
  • Internationale Bekanntschaften, die oft ein Leben lang halten
  • Optimale Vorbereitung auf Tätigkeitsfelder, in denen Auslandserfahrung gefragt ist
  • Schärfung des eigenen Ausbildungsprofils

Fakultätsspezifische Voraussetzungen für ein Praxissemester im Ausland

Bevor mit den konkreten Vorbereitungen für ein praktisches Studiensemester im Ausland begonnen wird, ist es sinnvoll im Vorfeld nochmals die eigenen Erwartungen und Vorstellungen an ein Praktikum im Ausland zu reflektieren. In dem persönlichen Beratungsgespräch werden zudem notwendige Rahmenbedingungen und wichtige Planungsschritte besprochen sowie individuelle Fragen geklärt.

Um einen rechtzeitigen Planungsstart gewährleisten zu können, ist die Anmeldung für ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Praxisreferat bis spätestens zu folgenden Fristen über das untenstehende Anmeldeformular vorzunehmen.

geplantes Auslandspraktikum im Sommersemester01.06. des Vorjahres
geplantes Auslandspraktikum im Wintersemester01.12. des Vorjahres

Praktische Soziale Arbeit kommt kaum ohne Sprache aus. Um mit den Klienten im Zielland ohne Dolmetscher sprechen zu können, müssen vor Antritt des Auslandspraktikums Sprachkenntnisse über die im Gastland vornehmlich gesprochene Sprache (mindestens auf dem Level eines Grundkurses) erfolgreich nachgewiesen oder ein Auffrischungskurs belegt werden. Sprachkurse an der Hochschule Landshut können als Studium Generale Fach anerkannt werden.

Das Seminar dient dazu, Kompetenzen im Umgang mit ungewohnten Situationen und mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen vor Antritt des Praxissemesters im Ausland zu entwickeln. Die erfolgreiche Teilnahme ersetzt die Teilnahme an dem praxisbegleitenden Seminar, das bei einem Inlandspraktikum während der Praktikumszeit zu absolvieren wäre. Die Anmeldung erfolgt durch das Praxisreferat.

Um ein praktischen Studiensemester an der Fakultät Soziale Arbeit in den Bachelorstudiengängen antreten zu können, muss je nach Studiengang laut der Studien- und Prüfungsordnung eine Mindestanzahl an ECTS-Punkten erreicht sein.

Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" mindestens 102 ECTS-Punkte
Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe"mindestens 77 ECTS-Punkte


Ein Praxissemester im Ausland ist in einem Bachelorstudium dual mit vertiefter Praxis an der Fakultät Soziale Arbeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Das Praxissemester ist beim Kooperationspartner abzuleisten.  

Organisatorische und zeitliche Hinweise

Die konkrete Organisation eines Praxissemesters im Ausland sollte mindestens ein Jahr im Voraus beginnen. Neben den fakultätsspezifischen Voraussetzungen sind finanzielle sowie gesundheitsvorsorgliche Fragen und die Einreisebestimmungen je nach Zielland zu klären. Kernelement der Vorbereitung ist zudem die Suche nach einer passenden Praktikumsstelle im Ausland. Grundsätzlich unterliegt eine Praktikumsstelle im Ausland den gleichen Voraussetzungen und Qualitätskriterien wie bei einem Inlandspraktikum. Das Praxisreferat der Fakultät Soziale Arbeit und das International Office der Hochschule Landshut beraten bei der Klärung dieser Fragen gerne.  

Für das Genehmigungsverfahren muss der Praktikumsvertrag für das Praxissemester im Ausland bis spätestens 15.06. (für das Wintersemester) bzw. 15.12. (für das Sommersemester) in dreifacher Ausführung im Praxisreferat der Fakultät Soziale Arbeit zur Prüfung abgegeben werden. Die Nachweise zur Sprachkompetenz und zur Teilnahme am Interkulturellen Training müssen bis spätestens zum Ende des Semesters vor dem Auslandspraktikum vorgelegt werden.