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Voraussetzungen Auslandssemester

Voraussetzungen

Um ein Theoriesemester an einer Partneruniversität absolvieren zu können, bedarf es einer guten Vorausplanung.

Wir bieten hier eine kurze Zusammenfassung verschiedener Themen, welche in der Regel bei der Planung Berücksichtigt werden müssen.

Um ein Theoriesemester an einer Partneruniversität zu absolvieren muss meist ein Sprachnachweis erbracht werden. Informationen dazu hält das International Office bereit.

Eine frühzeitiger Beratungstermin (1 Jahr im Voraus) ist empfehlenswert.

An vielen Partneruniversitäten ist die Unterrichtssprache Englisch; manchmal werden aber auch Sprachkenntnisse der Landessprache gefordert. Informationen dazu erhalten Sie auf den einzelnen Informationsseiten der Partneruniversität, welche ebenfalls das International Office bereitstellt.

  • Studierende müssen sich selbstständig um die Beantragung möglicher nötiger Visa kümmern.
  • Die Frage, ob Studierende ein Visum für einen Erasmus+-Aufenthalt zum Studium an einer Erasmus+-Partnerhochschule benötigen, hängt sowohl von der Nationalität der einzelnen Erasmus+-Studierenden wie auch vom Status des Gastlandes ab.
  • Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen für das jeweilige Gastland erhält man beim Auswärtigen Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
  • Nach Ankunft im Gastland sind in der Regel gewisse Anmeldeformalitäten zu beachten, die zumeist auch EU-Bürger in EU-Ländern betreffen (z.B. Anmeldung des Wohnsitzes, Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung). Informationen hierzu erhalten Sie von den Gasthochschulen.

Die Kurswahl muss vor dem Auslandsaufenthalt fachlich von der Heimathochschule (Auslandsbeauftragter und Prüfungskommission) anerkannt sein, damit Ihnen die Studienleistungen des Auslandsstudiums angerechnet werden.

Nehmen Sie bitte die Kurswahl (im sogenannten Learning Agreement wird aufgeführt, welches Kurse sie an der Gast-/ Partnerhochschule belegen) nach Ihrer Anmeldung, der Registrierung sowie dem Hochladen der Bewerbungsdokumente in Mobility Online vor. Das im System generierte Learning Agreement wird an Ihren Auslandsbeauftragten / ihre Prüfungskommission der Fakultät geschickt.

Als Hilfestellung stellen wir Ihnen im Mobility Online System einen persönlichen Leitfaden zur Anerkennung zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diesen!

Noch ein letzter Hinweis zur Änderung von Kursen im Ausland:
Falls sich bei Studienbeginn im Ausland herausstellt, dass ein Kurs nicht stattfinden kann (zu wenig Teilnehmer, Krankheit des Dozenten etc.), müssen Sie sich umgehend um einen Ersatzkurs kümmern, der wiederum von der Heimathochschule anerkannt werden muss. Das geänderte Learning Agreement füllen Sie bitte ebenfalls im Mobility Online System aus, dann wird es wieder automatisch an alle Beteiligten weitergeleitet.