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Weitere Informationen

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schreiben mit einem Pinsel auf rote Papierstücke. Die Umgebung ist hell und freundlich, und die Schriftzeichen sind in traditionellem Stil gehalten.

Einstufung für das Wintersemester 2025/26

Einstufung für Spanisch, Italienisch, Französisch, Englisch

  • Einschreibeschlüssel: Einstufung_SprachenWiSe25_26
  • RZ-Acccount (Moodle-Zugang) notwendig! Einstufungstest geöffnet.
 
Allgemeine Informationen zur Einstufung:
  • Sie können sich in Englisch (40 min), Französisch (30 min), Spanisch (30 min) und Italienisch (30 min) und DaF einstufen lassen.
     
  • Englisch: Wenn Sie einen UNIcert® III Kurs in Englisch belegen möchten (Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens), müssen Sie den Einstufungstest ablegen und am ersten Kurstag den Nachweis Einstufung (Ausdruck des Einstufungsergebnisses ) im Unterricht vorzeigen
     
  • Wenn Sie in Englisch einen UNIcert® II Kurs mit 2.0 und besser abgelegt haben, gilt dies ebenfalls als Zugangsberechtigung zu den UNIcert® - III Kursen.
     
  • Wer Vorkenntnisse in Spanisch, Französisch oder Italienisch hat, muss vor der Belegung des ersten Sprachkurses an der Hochschule Landshut an der Einstufung teilnehmen, damit der richtige Kurs für den Einstieg in das Sprachprogramm zugewiesen werden kann. Danach Einschreibung im SB-Portal.
     
  • Für alle Sprachkurse erfolgt die Einschreibung über PRIMUSS, Bereich "SSG (Sprachen Studium Generale - ab 24.09.2025 (19 Uhr) - 07.10.2025 (23:59)
Zu den Einstufungstests

Einschreibung

Einschreibung Sprachen Wintersemester 2025/26:

PRIMUSS -Bereich „SSG (Sprachen Studium Generale)“


Bitte beachten Sie hier folgende Einschreibezeiten:

Sprachen (Pflichtfremdsprache sowie als Studium Generale)
24.09.2025 (19:00 Uhr) – 07.10.2025 (23:59)


Bevor Sie sich einschreiben beachten Sie bitte:

  1. Informieren Sie sich über das aktuelle Sprachenangebot auf unserer Homepage im Stundenplan/Kursplan.
     
  2. Planen Sie Ihre Sprachkurse in Abstimmung mit dem Stundenplan Ihrer Fakultät. Wir versuchen alle Stundenpläne zu berücksichtigen, können es aber bei 6 Fakultäten mit unterschiedlichen Studiengängen nicht vermeiden, dass es für den Einzelnen zu Überschneidungen kommt.
     
  3. Bei einem Fehltermin in der ersten Woche, wird die Zulassung zum Kurs ungültig. Bitte die Lehrkraft informieren, wenn Sie in der ersten Woche fehlen. Studierende, die auf der Warteliste stehen können am ersten Kurstag nachrücken, wenn Plätze frei werden (Bitte Rücksprache mit Dozierenden).
     
  4. Sprachkurse werden als Studium Generale anerkannt (Ausnahme sind Kurse, die ausschließlich mit einer mündlichen Prüfung enden); Sollten Sie in Ihrem Studiengang Pflichtfremdsprachen absolvieren müssen, erkundigen Sie sich bitte vorab in Ihrer Fakultät, welche Sprachkurse als Studium Generale anerkannt werden.
     
  5. Sie können sich für maximal 3 Sprachkurse pro Semester einschreiben. Sollten Sie ernsthaftes Interesse an mehr Sprachkursen haben, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Bereich Sprachen.
     
  6. Einschreibung zu UNIcert® III Kurse in Englischin PRIMUSS. Voraussetzung: Einstufungstest durchgeführt (siehe Homepage) + Nachweis Einstufung (Ausdruck/Screenshot des Einstufungsergebnisses ) am 1. Kurstag im Unterricht vorzeigen.
Zu PRIMUSS

Sprachnachweis Englisch für Outgoing Students

Studierende der Hochschule Landshut, die für ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum einen Sprachnachweis in Englisch benötigen, gehen wie folgt vor:
 

Englisch-Sprachkurs

Grundsätzlich ist es sinnvoll als Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt, bei dem die Kommunikationssprache Englisch ist, mindestens einen Englisch-Sprachkurs aus dem Sprachprogramm der Fakultät “Gesundheit Kommunikation Mensch-Technik-Interaktion” zu belegen.
 

Sprachnachweis ausstellen

Wenn mindestens ein Sprachkurs auf der geforderten Niveaustufe mit der Abschlussnote 2,0 oder besser abgeschlossen wurde oder mehrere erfolgreich absolvierte Kurse derselben Niveaustufe nachgewiesen werden können, kann ein Sprachnachweis ausgestellt werden. 

Für das Niveau B2 sollten in der Regel mindestens zwei Kurse absolviert sein. Für das Niveau C1 (fertigkeitsorientiert) ist es notwendig, mindestens die drei Kurse F105 – Englisch UNIcert® III A Presentations & Debating, F103 – Englisch UNIcert® III C Academic Writing sowie F104 – Englisch UNIcert® III D Listening & Reading erfolgreich abzuschließen, damit alle vier Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen) abgedeckt sind. Bei UNIcert® III A/B Economic and Operational Business Analysis decken die beiden zugehörigen Kurse gemeinsam alle erforderlichen Kompetenzbereiche ab

Senden Sie hierzu folgende Dokumente an Melanie Saitta (melanie.saitta@haw-landshut.de):

  • Das Formular des DAAD oder ein anderes Formular, das für die konkreten Zwecke des Auslandsaufenthalts benötigt wird.
  • Die Notenübersicht über den bestandenen Sprachkurs der Hochschule Landshut

     

Externe Zertifizierung

Falls kein an der HAW Landshut absolvierter Sprachkurs nachgewiesen werden kann, besteht die Möglichkeit, sich Sprachnachweise extern zertifizieren zu lassen. Mögliche Anbieter sind hier:

Bei Fragen zum Sprachniveau oder wenn Sie eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an Melanie Saitta (melanie.saitta@haw-landshut.de).

Herkunftssprachen

Sie sprechen Russisch oder Türkisch und möchten

  • besser lesen und schreiben lernen?
  • Ihren Sprachgebrauch professionalisieren?
  • Ihren Wortschatz in verschiedenen Bereichen erweitern?

Dann können Sie in unserem Herkunftssprachprogramm ein allgemein anerkanntes Sprachzertifikat im Rahmen von UNIcert® erwerben.

 Russisch:
  • Russisch als Herkunftssprache UNIcert® I (Niveau B1 des GeR)
  • Russisch als Herkunftssprache UNIcert® II (Niveau B2 des GeR)
 Türkisch:
  • Türkisch als Herkunftssprache UNIcert® III, 1a + 1b (Niveau C1 des GeR)
  • Türkisch als Herkunftssprache UNIcert® III, 2a + 2b (Niveau C1 des GeR)

Ferienintensivkurse

Spanisch UNIcert® Basis 1a -ohne Vorkenntnisse- F315  
  • Bei Interesse bitte die geplanten Termine im SSO-Portal einsehen und anmelden.
  • Anmeldezeitraum: 01.07.2025 - 30.07.2025
  • Anerkennung möglich als Studium Generale oder als Pflichtfremdsprache (sofern im Studiengang erforderlich)

Studien und Prüfungsordnung

In den Studien- und Prüfungsordnungen (SPOs) finden Sie die wichtigsten prüfungsrelevanten Vorschriften der einzelnen Studiengänge. Die Studien- und Prüfungsordnungen werden auf Vorschlag der jeweiligen Fakultät durch den Senat erlassen. Sie regeln die Lehrinhalte, die Module, den zeitlichen Umfang der Lehrveranstaltungen etc. Sie sind jedoch nicht abschließend sondern werden u.a. durch die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule (APO) sowie des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) ergänzt.

Zur SPO für das Sprachenprogramm