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Vorpraktikum


Für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen benötigen Sie ein sechswöchiges Vorpraktikum in Vollzeit.

Für den Bachelorstudiengang Architektur benötigen Sie ein achtwöchiges Vorpraktikum in Vollzeit.

Für den Bachelorstudiengang Physician Assistance ist eine einschlägige praktische Erfahrung (Vorpraktikum) erforderlich, die Sie in sechs Wochen Vollzeit oder entsprechender Teilzeit absolvieren. 

Das Vorpraktikum schafft Einblicke in das gewählte Berufsfeld und die Verbindung zwischen theoretischem Wissen und realen Anwendungen.

Die Bestätigung des Vorpraktikums soll bis zum 30.09. eingereicht werden. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist auf Antrag möglich.

Allgemeine Hinweise zu den praktischen Voraussetzungen:

  • Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber benötigen keine zusätzliche Vorpraxis, wenn die bisherige Berufstätigkeit einschlägig für das Studium ist. Näheres regelt die jeweilige Leitlinie des Studiengangs.
  • Die fachpraktische Ausbildung der FOS/BOS kann gemäß der jeweiligen Leitlinie als Vorpraktikum anerkannt werden (Bauingenieurwesen, Architektur, Physician Assistance)
  • Die Bestätigung des Vorpraktikums soll bis zum 30.09. eingereicht werden. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist auf Antrag möglich.
  • Den Betrieb, in dem Sie das Vorpraktikum ableisten, wählen Sie selbst aus.
  • Das Vorpraktikum wird durch eine Bestätigung (Fakultät Maschinen- und Bauwesen, Fakultät GKM) des Praktikumsbetriebes nachgewiesen.
  • Ein abgeleistetes Vorpraktikum hat kein „Verfalldatum“; d.h. es muss nicht unmittelbar vor Studienbeginn abgeleistet werden.
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