Vorpraktikum
Vorpraktikum
Für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Architektur und Physician Assistance ist eine einschlägige praktische Erfahrung (Vorpraktikum) erforderlich.
Das Vorpraktikum schafft Einblicke in das gewählte Berufsfeld und die Verbindung zwischen theoretischem Wissen und realen Anwendungen.


Allgemeine Informationen zum Vorpraktikum
- Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber benötigen keine zusätzliche Vorpraxis, wenn die bisherige Berufstätigkeit einschlägig für das Studium ist. Näheres regelt die jeweilige Leitlinie des Studiengangs.
- Die fachpraktische Ausbildung der FOS/BOS kann gemäß der jeweiligen Leitlinie als Vorpraktikum anerkannt werden.
- Die Bestätigung des Vorpraktikums soll bis zum 30.09. eingereicht werden. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist auf Antrag möglich.
- Den Betrieb, in dem Sie das Vorpraktikum ableisten, wählen Sie selbst aus.
- Das Vorpraktikum wird durch eine Bestätigung des Praktikumsbetriebes nachgewiesen.
- Ein abgeleistetes Vorpraktikum hat kein „Verfalldatum“; d.h. es muss nicht unmittelbar vor Studienbeginn abgeleistet werden.
Leitlinien Physician Assistance (folgen in Kürze)