Ungehindert Studieren: Beratung - Service - Unterstützung
- Diversitätsverständnis der Hochschule
- best2-studie beeinträchtigt studieren des DSW
- Rechtsgutachten Nachteilsausgleiche (Ennuschat)
Zu den Aufgaben eines/einer Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gehört die Beratung und Information von Studierenden, die in ihrem Studium aus gesundheitlichen Gründen Beeinträchtigungen erfahren.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang einen Bedarf haben, nutzen Sie bitte meine reguläre wöchentliche Semestersprechstunde (siehe Aushang) oder vereinbaren Sie einen Termin per Mail (clemens.dannenbeck(at)fh-landshut.de)
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich (z.B. in Form von Prüfungszeitverlängerungen oder alternativen Prüfungsformen) kann im Bedarfsfall gestellt werden. Die Form des Nachteilsausgleichs soll den individuellen Erfordernissen des/der Studierenden entsprechen. Hierzu lade ich Sie zu einem persönlichen Gespräch ein.
Der Prüfungsausschuss der Hochschule entscheidet dann unter Berücksichtigung meiner Empfehlung über einen vorliegenden Antrag.
Der Nachteilsausgleich ist spätestens im Zeitraum der Prüfungsanmeldung zu beantragen.
Häufig werden Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht als Studierende mit besonderen Bedürfnissen wahrgenommen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Beeinträchtigung nicht sichtbar ist. Daher ist eine vertrauliche Beratung in allen studentischen Angelegenheiten von Bedeutung. Es wird in besonderer Weise darauf geachtet, dass aus einer Behinderung oder chronischen Erkrankung keine Stigmatisierung oder andere Benachteiligungen entstehen.
Nutzen Sie auch folgende Sprechstunden:
Psychologische Beratung (Dipl. Psych. Erich Schweiger)
Sozialberatung bei Birgit Schnellinger (Dipl. Päd. Univ.) - Offene Sprechzeiten (ohne vorherige Anmeldung) im Raum SH 111