Praxisreferat Soziale Arbeit
Das Praxisreferat bildet die Schnittstelle zwischen der Hochschule und der Berufspraxis Sozialer Arbeit.
Wir begleiten und untersützen bei allen Fragen und Anliegen rund um die praktischen Studienphasen in den Studiengägen der Fakultät Soziale Arbeit und verstehen uns als Bindeglied zwischen den Studierenden, den Dozierenden der Hochschule sowie den Fachkräften und Einrichtungen der beruflichen Praxis.
Besonders in den Bachelorstudiengängen "Soziale Arbeit" und "Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe" ist ein ausgewiesener Praxisbezug von großer Bedeutung und daher zentral innerhalb des Studienverlaufs integriert.
Das Praxisreferat unterstützt in Zusammenarbeit mit den Modulbeauftragten und der Prüfungskommission insbesondere folgende Aufgaben:
- Förderung des Praxisbezugs im Studienverlauf
- Beratung, Betreuung und Begleitung der Studierenden vor, während und nach den Praxisphasen
- Organisatorisch-administrative Abwicklung und Evaluation der Praxisphasen
- Beratung von Trägern und Fachkräften der Sozialen Arbeit bei allen im Zusammenhang mit den studienintegrierten Praxisphasen stehenden Fragen
- Weiterentwicklung und Sicherung der Qualitätsstandards der Praxisphasen u.a. auch im Hinblick auf die Staatliche Anerkennung
- nationale und internationale Netzwerkarbeit
- Mitwirkung und Durchführung von Verbleibstudien der Absolvent*innen der Studiengänge
- Mitgliedschaft, Kooperation und fachlicher Austausch in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisreferate an Hochschulen für Soziale Arbeit in Deutschland
Manuela Weber, M.A.
Leitung Praxisreferat
Staatlich anerkannte Sozialpädagogin
RAUM: D0 42
TEL: +49 (0)871 - 506 450
E-MAIL: manuela.ziegler(at)haw-landshut.de
SPRECHZEITEN: Mo 13:00 - 14:30 Uhr und Mi 08:00 - 11:00 Uhr (außerhalb der Vorlesungszeiten nach Vereinbarung)
Rechtliche Grundlagen, Zulassungsvoraussetzungen für das Praktikum und Staatliche Anerkennung
Rechtliche Grundlagen für das praktische Studiensemester
Ein praktisches Studiensemester ist ein in das Studium integrierter, von der Hochschule geregelter, inhaltlich bestimmter, betreuter und mit Lehrveranstaltungen begeleiteter Ausbildungsabschnitt, der in der Regel in einem Betrieb oder einer Einrichtung der Berufspraxis außerhalb der Hochschule im nationalen und internationalen Bereich abgeleistet wird und bereits deutlich einer berufsbezogenen Tätigkeit gewidmet ist.
Die Studierenden bleiben während des praktischen Studiensemesters Mitglieder der Hochschule mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.
Für das Praktikum gelten die durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie durch die Hochschule erlassenen Bestimmungen in ihrer jeweiligen Fassung. Dies sind insbesondere:
- die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) in ihrer jeweiligen Fassung,
- die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule Landshut (APO) in ihrer jeweiligen Fassung,
- die Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den stattlichen Fachhochschulen in Bayern vom 20. August 2007,
- die von der Hochschule Landshut erlassene Studien- und Prüfungsordnung für den jeweiligen Studiengang und der von der Fakultät Soziale Arbeit erlassene Ausbildungsplan.
Zulassungsvoraussetzungen für das Praktikum
Der Eintritt in das praktische Studiensemester setzt laut der Studien- und Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs den Erwerb einer Mindestanzahl von ECTS-Punkten voraus:
Bachelorstudiengang Soziale Arbeit: 102 ECTS (§8 Abs.1 Satz 2 SPO)
Bachelorstudiengang Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe: 77 ECTS (§8 Abs.1 Satz 2 SPO)
Staatliche Annerkennung
Die staatliche Anerkennung ist eine Bestätigung, dass die fachliche Eignung für eine hoheitliche Tätigkeit als Fachkraft in der Sozialen Arbeit im Sinne der jeweiligen Sozialgestzbücher gegeben ist; diese wird von von einigen Arbeitgebern für bestimmte Tätigkeiten im sozialen Bereich eingefordert.
Als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge ist staatlich anerkannt, wer ausreichende Fach-, Rechts- und Verwaltungskenntnisse für eine Tätigkeit als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge besitzt und in der Lage ist, seine theoretischen, rechtlichen und methodischen Kenntnisse in der praktischen Arbeit anzuwenden.
Die erfolgreiche Absolviereung des praktischen Studiensemesters nach den vorgegebenen Kriterien in den Bachelorstudiengängen der Fakultät Soziale Arbeit ist daher u.a. notwendige Voraussetzung um die staatliche Anerkennung kraft Studienabschluss zu erhalten.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage der staatlichen Anerkennung erhalten Sie hier.
Organisatorische Informationen zum Praktikum
Vor dem Praktikum
Die Suche nach einer passenden Praktikumsstelle obliegt grundsätzlich dem/der Studierenden selbst. Die gewünschte Praktikumsstelle muss den Qualitätsstandards für das Praktikum der Fakultät Soziale Arbeit entsprechen. Die Praxisbeauftragte berät und unterstützt jeodch bei der Suche nach einer entsprechenden Praktikumsstelle.
Das praktische Studiensemester beträgt mindestens 22 Wochen und kann frühestens zu folgenden Zeiten begonnen werden:
- zum Sommersemester: 01. März
- zum Wintersemester: 01. September (der Monat August ist grundsätzlich frei zu halten)
Erforderliche Unterlagen
Der Praktikumsvertrag muss vollständig ausgefüllt und in 3-facher Ausfertigung (mit Originalunterschriften) zur Prüfung und Genehmigung bei der Praxisbeauftragten abgegeben werden.
- bis spätestens 10. Dezember (Praktikum zum Sommersemester)
- bis spätestens 10. Juni (Praktikum zum Wintersemester)
Bitte speichern Sie sich den Vertrag lokal ab, füllen Sie den Vertrag am Computer aus und drucken Sie ihn anschließend aus. Verwenden Sie hierfür den Adobe Acrobat Reader. Bei Fragen zum Ausfüllen des Vertrages steht Ihnen das Praxisreferat gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Während dem Praktikum
Innerhalb der ersten vier Wochen soll der individuelle Ausbildungsplan von dem/der AnleiterIn und dem/der PraktikantIn gemeinsam erstellt und der Hochschule (Kleingruppenleitung) vorgelegt werden. Es werden darin konkrete Aufgabenstellungen, Lerninhalte und Lernziele aufgeführt, die durch das Praktikum erreicht werden sollen. Der Ausbildungsplan bildet die Grundlage für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Ausbildungsrahmens. Arbeitshilfe Ausbildungsplan
Das praktische Studiensemester wird inhaltlich von der Hochschule mit zwei Veranstaltungen begleitet, welche die Studierenden besuchen müssen:
- Praxisbegleitende Kleingruppe
- Praxisbegleitendes Seminar
Nach dem Praktikum
Am Ende des Praktikums erstellt die Praxisstelle eine Beurteilung über den Verlauf des praktischen Studiensemesters.
Das fakultätseigene Bescheinigungsformular und die qualifizierte Beurteilung der Praxisstelle (in Kopie) sind bei der Praxisbeauftragten abzugeben.
- bis spätestens 31. März (Praktikum im Wintersemester)
- bis spätestens 15. Oktober (Praktikum im Sommersemester)
Für ein erfolgreiches Studiensemester müssen am Ende des Praktikums folgende Bescheinigungen vorliegen:
- Bescheinigung und Beurteilung der Praktikumsstelle über die erfolgreiche Ableistung eines 22-wöchigen Praktikums (persönliche Abgabe bei der zuständigen Praxisbeauftragten durch die/den Studierenden!)
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der praxisbegleitenden Kleingruppe
- entsprechender Leistungsnachweis aus dem praxisbegleitenden Seminar
Informationen für Studierende
Um sich gut auf das praktische Studiensemester vorbereiten zu können, wird die Teilnahme an der Informationsveranstaltung zum Praktikum des Praxisreferates ca. ein Jahr vor Praktikumsbeginn empfohlen.
Bei der Suche und nach einer geeigneten Praktikumsstelle sollten neben den formal notwendigen Qualitätsstandards auch Überlegungen zum Interessen an einem bestimmten Arbeitsbereich sowie zu eigenen Stärken und Schwächen miteinfließen. Gerne können neben eigenen Recherchen auch das fakultätseigene Online-Praxisstellenportal genutzt werden sowie Beratungstermine mit dem Praxisreferat zur Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Zu Beginn des Praktikums ist zusammen mit der Anleitung ein Individueller Ausbildungsplan zu erstellen. Neben den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten die die jeweilige Praktikumsstelle bieten kann, sollen hierbei auch eigene Lernziele miteinfließen, die bis zum Ende des Praktikums erreicht werden sollen.
Parallel zum 22-wöchigen Praktikum in einer Praxisstelle findet von Seiten der Hochschule eine Begleitung im Rahmen von zwei praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen statt, um die Praxiserfahrungen reflektieren zu können.
- Praxisbegleitende Kleingruppe (2 SWS)
- Praxisbegleitendes Seminar (2 SWS)
Genauere Erläuterungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie hier.
Informationen für Praxisstellen und Anleiter*innen
Um eine Praktikumsstelle für die Studierenden anbieten zu können, müssen von der jeweiligen Stelle die von Seiten der Hochschule formal notwendigen Qualitätsstandards für das Praktikum gewährleistet werden können. Das Praxisreferat steht hier bei sämtlichen Fragen gerne als Anprechpartner zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, über das fakultätseigen Online-Praxisstellenportal kostenlos Praktikumsstellen wie auch ggf. Arbeitsstellen neben oder nach dem Studium einzustellen.
Funktionen der Anleitung
Lehrende Funktion
Diese besteht aus Wissens- und Informtaionsvermittlung sowie Umsetzungshilfe in konkreten Praxissituationen.
Beratende Funktion
Sie besteht in der systematischen Anregung, berufliches Handeln zu reflektieren.
Administrative Funktion
Sie besteht in der Einordnung der sozialpädagogischen Ziele und Handlungen in organisatorische und rechtliche Zusammenhänge.
Beurteilende Funktion
Sie besteht in der Aufgabe, den Lernprozess des/der PratkikantIn zu beschreiben, zu gewichten und im Hinblick auf die Ziele des jeweiligen Praktikums zu bewerten.
Formale Aufgaben der Anleitung während des praktischen Studiensemesters
Erstellung eines Ausbildungsplans gemeinsam mit dem/der Studierenden
In den ersten vier Wochen ist gemeinsam mit dem/der Praktikant*in der individuelle Ausbildungsplan anzufertiegen und an der Hochschule Landshut (Gruppenleitung praxisbegleitende Kleingruppe) vorzulegen. Innerhalb des Ausbildungsplans werden konkrete Aufgabenstellungen, Lernziele und Lerninhalte aufgeführt, die durch das Praktikum erreicht werden sollen. Dieser Ausbildungsplan bildet die Grundlage für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Ausbildungsrahmens. Neben den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Praktikumsstelle sollen auch individuelle Lernziele der Praktikanten in den Ausbildungsplan mitaufgenommen werden.
Arbeitshilfe Ausbildungsplan
Durchführung von regelmäßigen Anleitungsgesprächen sowie eines Zwischenreflexions- und abschließenden Auswertungsgesprächs zur Beurteilung der Leistungen im praktischen Studiensemester
Wahrend des Praktikums finden zwischen der Anleitung und dem/der Praktikant*in fest eingeplante Anleitungsgespräche statt (mind. 14-tägig). Die regelmäßigen Gespräche beinhalten sowohl inhaltlich relevante Themen zum Arbeitsfeld als auch Feedback zu den Leistungen und zum Lernfortschritt des/der Praktikant*in.
Ca. zur Mitte des Praktikums findet ein etwas ausführlicheres Zwischenreflexionsgespräch satt, in welchem nochmals insbesondere die im Ausbildungsplan festgelegten Ziele für das Praktikum evaluiert, abgeändert bzw. erweitert werden können, um den zweiten Teil des Praktikums je nach Lernfortschritt passend zu gestaten.
Am Ende des Praktikums wird ein abschließendes Auswertungsgespräch durchgeführt. Zentrales Element dieses letzten Anleitungsgespräches ist eine umfangreiche Auswertung des gesamten praktischen Studiensemesters hinsichtlich der erreichten Lernziele und fachlichen Kompetenzen. Grundlage hierfür ist wiederum der Ausbildungsplan.
Reflektieren Sie bitte gemeinsam den inhaltlichen und methodischen Verlauf des Praktikums und teilen Sie dem/der Praktikant*in nochmals differenziert mit, wie Sie den Lernprozess einschätzen und die erreichte Fachlichkeit beurteilen.
Das Auswertungsgespräch soll die Praktikant/innen in seinem/ihrem weiteren beruflichen Werdegang fördern. Deshalb sollen nicht nur vorhandene Stärken, sondern in konstruktiver Form auch Schwächen benannt werden, damit an deren Behebung zielgerichtet im weiteren Studienverlauf gearbeitet werden kann. Je differenzierter und konkreter die Rückmeldung durch die Praxisanleitung erfolgt, desto mehr Möglichkeiten haben die Studierenden sich in persönlicher und fachlicher Hinsicht weiterzuentwickeln.
Arbeitshilfe Auswertungsgespräch
Am Ende des Praktikums wird von der Anleitung die Leistung des/der Studierenden schriftlich beurteilt ("mit Erfolg" oder "ohne Erfolg). Dies erfolgt zum Einen durch das faktultätseigene Bescheinigungsformular und zum Anderen durch die Erstellung einer qualifizierten Beurteilung über die Tätigkeiten während des Praktikums.
Arbeitshilfe qualifizierte Praktikumsbeurteilung
Informationen zum Auslandspraktikum
Angesichts eines zusammenwachsenden Europas und einer Internationalisierung der Sozialen Arbeit sind auf dem Arbeitsmarkt immer häufiger Absolventinnen und Absolventen gefragt, die nicht nur über ein qualifizierendes Hochschulstudium verfügen, sondern außerdem über ein hohes Maß an interkulturellen Kompetenzen. Ein Verständnis für die Arbeits- und Lebensweise fremder Kulturkreise, sowie fundierte Fremdsprachenkenntnisse sind heutzutage in der Sozialen Arbeit von großer Bedeutung und für ein professionelles, interkulturelles Arbeiten nicht mehr wegzudenken.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die Fakultät Soziale Arbeit Studierende explizit darin, ein theoretisches und/oder praktisches Semester im Ausland zu absolvieren. Das International Office, die Auslandsbeautragte der Fakultät und das Praxisreferat stehen den Studierenden hierbei beratend zur Seite.
Organisation des Auslandspraktikums
Wenn Sie fest entschlossen sind, Ihr praktisches Studiensemester in einer sozialen Einrichtung im Ausland abzuleisten, beginnt die konkrete Organisation bereits mindestens ein Jahr im Voraus in Zusammenarbeit mit dem Praxisreferat. Nähere Informationen zum konkreten Ablauf finden Sie hier oder in der Infobroschüre.
Voraussetzungen zur Ableistung eines Auslandspraktikums
1. Abgabe eines Motivationsschreibens: Das Verfassen eines Motivationsschreibens ist für zukünftige AuslandspraktikantInnen verpflichtend und dient dazu, persönliche Erwartungen und Vorstellungen an das geplante Auslandspraktikum zu konkretisieren.
Fragestellungen für das Motivationsschreiben
- In welchem Land / auf welchem Kontinent und in welchem konkreten Handlungsfeld der Sozialen Arbeit möchte ich mein Auslandspraktikum machen und warum?
- Welche Lernerfahrungen erhoffe ich mir von einem Praktikum im Ausland (vor allem auch im Gegensatz zu einem Praktikum im Inland) im Hinbilick auf Soziale Arbeit?
- Welche persönlichen Kompetenzen möchte ich während meines Auslandspraktikums entwicklen?
- Wie sehen meine nächsten Planungsschritte zur Vorbereitung meines Auslandsaufenthaltes aus?
Formalien: Umfang ca. 3-4 Textseiten, Zeilenabstand: 1,5, Schriftart/-größe: Arial 11
Abgabetermin für ein Auslandspraktikum
- im Wintersemester 2024/25: 09.12.2023
- im Sommersemester 2024: 24.06.2023
2. Nachweis der Sprachkompetenz (nähere Informationen finden Sie hier)
3. Teilnahme am Interkulturellen Training (nähere Informationen finden Sie hier)
4. Notwendige Anzahl an ECTS-Punkten laut Studien- und Prüfungsordnung für den Eintritt in das praktische Studiensemester
Genehmigungsverfahren
Um die Voraussetzungen für eine genehmigungsfähige Praxisstelle abzuklären, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der betreffenden Einrichtung bzw. Organisation notwendig. Grundsätzlich unterliegt eine Praktikumsstelle im Ausland den gleichen Voraussetzungen und Qualitätsstandards wie im Inland und werden von der Praxisbeauftragten entsprechend geprüft.
Der Praktikumsvertrag muss spätestens bis 10.06. (WiSe) bzw. 10.12. (SoSe) in dreifacher Ausführung bei der zuständigen Praxisbeauftragten zur Genehmigung vorgelegt werden.
Modulbeauftragte "Praxisstudium und Praxisreflexion"
Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Gertraud Oberhauser

Lehrkraft für besondere Aufgaben
Vertreterin der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Senat
Lehrgebiete
Methoden der Sozialarbeit
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kontakt
RAUM: D0 18
TEL: +49 (0)871 - 506 404
FAX: +49 (0)871 - 506 523
E-MAIL: gertraud.oberhauser(at)haw-landshut.de
M.A., Dipl.-Sozialpädagogin (FH) / Supervisorin (DGSv) Johanna Pinkl

Lehrkraft für besondere Aufgaben
Praxisbeauftragte
Mitglied der Prüfungskommission
Lehrgebiete
Methoden der Sozialarbeit
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Methoden der Bildungsarbeit
Supervision und Praxisreflexion
Prävention und Gesundheitsförderung
Soziale Arbeit an Schulen
Ethik und ethische Standards in der Sozialen Arbeit
Kontakt
RAUM: D0 22
TEL: +49 (0)871 - 506 438
FAX: +49 (0)871 - 506 523
E-MAIL: johanna.pinkl(at)haw-landshut.de
Modulbeauftragte "Projektwerkstatt"
M.A., Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Christiane Heigermoser

Stellvertretende Frauenbeauftragte der Fakultät Soziale Arbeit
Lehrgebiete
Soziale Arbeit mit Hard-to-reach-Klienten
Street Work
Kontakt
RAUM: D0 15
TEL: +49 (0)871 - 506 463
E-MAIL: christiane.heigermoser(at)haw-landshut.de
M.A., Dipl.-Sozialpädagogin (FH) / Supervisorin (DGSv) Johanna Pinkl

Lehrkraft für besondere Aufgaben
Praxisbeauftragte
Mitglied der Prüfungskommission
Lehrgebiete
Methoden der Sozialarbeit
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Methoden der Bildungsarbeit
Supervision und Praxisreflexion
Prävention und Gesundheitsförderung
Soziale Arbeit an Schulen
Ethik und ethische Standards in der Sozialen Arbeit
Kontakt
RAUM: D0 22
TEL: +49 (0)871 - 506 438
FAX: +49 (0)871 - 506 523
E-MAIL: johanna.pinkl(at)haw-landshut.de