Gebärdensprachdolmetschen (B. A.)
Kurzbeschreibung
Im grundständigen Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen wird praxisorientiert selbstständiges und professionelles Handeln als Gebärdensprachdolmetscher/in vermittelt. Grundlage hierfür bieten wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden. Darüber hinaus werden die Studierenden in den verschiedenen Modulen auf ihre künftige Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscher/in vorbereitet. Dabei bauen die Module systematisch aufeinander auf und verknüpfen erworbenes Wissen. Ziel ist es, dass die angehenden Dolmetscher/innen in der Lage sind, das eigene professionelle Handeln theoriebezogen und ausgerichtet an den ethischen Prinzipien des Gebärdensprachdolmetschens zu reflektieren.
Anforderungsprofil
Gebärdensprachdolmetscher/-innen werden in vielfältigen Bereichen eingesetzt. Um ihre Tätigkeit angemessen und professionell ausüben zu können, sind vielfältige und differenzierte Kompetenzen erforderlich. Diese sind maßgeblicher Gegenstand des Studiums.
Studieninteressierte sollten eine rasche Auffassungsgabe, ein hohes Maß an Reflexionsfähigkeit und -willigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, psychische Stabilität und Offenheit mitbringen. Ein ausgeprägtes Interesse an der Kultur und Gemeinschaft der Gehörlosen sowie Freude am Erlernen einer Fremdsprache sind unabdingbar.
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Informationen rund um die Bewerbung an der Hochschule Landshut finden Sie hier.
Folgende Zugangsvoraussetzungen gibt es bei dem Studiengang "Gebärdensprachdolmetschen (B.A.)":
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (siehe Art. 43 Abs. 2 und 7 sowie Art. 45 BayHSchG)
- Deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2
- Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) auf der Niveaustufe A1
- Fakultativer Selbsteinschätzungstest: Vor Aufnahme des Studiums findet ein fakultatives Selbsteinschätzungsgespräch statt. Gegenstand des Tests ist ein einfaches Alltagsgespräch in DGS sowie ein Austausch über das Berufsfeld Gebärdensprachdolmetschen, Gebärdensprachgemeinschaft und zu studienrelevanten Eigenschaften. Sollten Sie bis zum Selbsteinschätzungstest nicht alle Voraussetzungen bzgl. der Gebärdensprachkenntnisse erfüllen, genügt vorerst der Nachweis der Anmeldung zum Vorkurs. Wir werden diese Information dann berücksichtigen. Die Gespräche für das Wintersemester 2023/24 finden am 31.07.2023 und 01.08.2023 statt. Es geht hier vor allem darum, den Studiengang Gebärdensprachdolmetschen ein bisschen kennenzulernen und mit Ihren Erwartungen zu reflektieren. Sie treffen hier auch Dozierende des Studienganges und können sich einen Eindruck von der Hochschule verschaffen. Sie erhalten hierfür außerdem eine Einladung.
Ergänzend zu Punkt 3:
Die Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache sind vor Beginn des Studiums durch einen der folgenden Kurse nachzuweisen:
- Nachweis von DGS-Unterricht (mind. 30 Stunden) oder
- Absolvierung eines DGS-Vorkurses. Im unmittelbaren Hochschulumfeld bietet sich z.B. der Vorkurs bei Blickfang in München an.
Studienbeginn
Das Studium für Erstsemester beginnt an der Hochschule Landshut in der Regel zum Wintersemester (Beginn 01.10.).
Die Zulassung ist ab dem 15. April des jeweiligen Jahres zu beantragen.
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nicht möglich.
Studienkosten
Informationen zu den Studienbeiträgen und den Studentenwerksbeiträgen erhalten Sie hier.
Studien- und Prüfungsplan mit Modulhandbuch
Die Fakultät erstellt zur Sicherung des Lehrangebots und zur Information der Studenten/innen einen Studien- und Prüfungsplan mit dazugehörigem Modulhandbuch.
Die Dokumente mit Gültigkeit für das Wintersemester 2023/24 können Sie hier einsehen:
Modulhandbuch (wird demnächst veröffentlicht)
(nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 16.10.2019 / Erste Änderungssatzung für das 1. Semester)
Modulhandbuch
(nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 16.10.2019 für das 3., 5. und 7. Semester)
Studien- und Prüfungsordnung
- Betriebswirtschaft
- Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen
- Informatik
- Interdisziplinäre Studien
- Maschinenbau
- Soziale Arbeit
- Sonstige
In den Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie die wichtigsten prüfungsrelevanten Vorschriften der einzelnen Studiengänge. Die Studien- und Prüfungsordnungen werden auf Vorschlag der jeweiligen Fakultät durch den Senat erlassen. Sie regeln die Lehrinhalte, die Module, den zeitlichen Umfang der Lehrveranstaltungen etc. Sie sind jedoch nicht abschließend sondern werden u.a. durch die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule (APO) sowie die Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen (RaPO) und das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) ergänzt.
Praktikum
Das Praktikum im Studiengang "Gebärdensprachdolmetschen (B.A.)" besteht aus drei Praktikumsphasen:
Orientierungspraktikum
Informationen zum Orientierungspraktikum finden Sie HIER.
Als Nachweise für die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungspraktikums dienen sowohl ein Zeugnis der Praktikumsstelle (mit Vermerk des Praktikumszeitraums und der insgesamt abgeleisteten Stunden) als auch die Auflistung der Zeiten der besuchten Gehörlosenveranstaltungen.
Hospitationspraktikum
Informationen zum Hospitationspraktikum finden Sie HIER.
Als Nachweise für die erfolgreiche Absolvierung des Hospitationspraktikums dienen sowohl das Dokument mit der Auflistung der Zeiten der jeweiligen Einsätze als auch das Praktikumszeugnis.
Dolmetschpraktikum
Informationen zum Dolmetschpraktikum finden Sie HIER.
Als Nachweise für die erfolgreiche Absolvierung des Dolmetschpraktikums dienen auch hier sowohl das Dokument mit der Auflistung der Zeiten der jeweiligen Einsätze als auch das Praktikumszeugnis.
Bitte nutzen Sie den Praktikumsvertrag der Hochschule. Diesen finden Sie HIER.
Weitere nützliche Informationsquellen rund um das Praktikum im Studiengang "Gebärdensprachdolmetschen (B.A.)" sind
- die FAQs für Praktikanten/innen und Anleiter/innen,
- das Handout zum Thema Versicherungen während der Praktikumsphasen und
- der Informationsüberblick für Anleiter/innen
Studiengangsleitung
Prof. Dr. Sabine Fries

- Mitglied des Fakultätsrates
- Studiengangsleitung Gebärdensprachdolmetschen
- Studienfachberatung Gebärdensprachdolmetschen
Lehrgebiete
Professur für Gebärdensprachdolmetschen
- Gebärdensprachgemeinschaft/Deaf Studies
- Deutsche Gebärdensprache
Kontakt
RAUM: C1 29
TEL: +49 (0)871 506 424
FAX: +49 (0)871 506 506
E-MAIL: sabine.fries(at)haw-landshut.de
Sprechzeiten nur nach vorheriger Vereinbarung per E-mail oder in Moodle.
Persönlich: Mittwoch: von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Der Studiengang Gebärdensprachdolmetschen (B.A.) wurde im September 2017 vom Institut ACQUIN akkreditiert.