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Neue Leitlinie und Beschwerdeverfahren bei Diskriminierungsfällen

Hochschule Landshut stärkt Einsatz gegen Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch

Klarere Orientierung, transparentere Verfahren und eindeutige Ansprechpersonen beim Thema Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch: Das bietet eine neue umfassende Leitlinie sowie ein neues Beschwerdeverfahren an der Hochschule Landshut. Entwickelt wurden sie von der Arbeitsgruppe „Präventions- und Informationssystem Diskriminierung und (sexualisierte) Gewalt (PIDS)“, die ab sofort unter dem neuen Arbeitstitel „Ständige Kommission Machtverhältnisse, Diskriminierung und Schutz (KOMPASS)“ arbeitet. Mit der Schaffung der ständigen Kommission stärkt die Hochschule Landshut ihr Engagement für ein tolerantes und respektvolles Miteinander und schärft ihr Aufgabenprofil in den Bereichen Sensibilisierung, Prävention, Intervention und Aufarbeitung.

Schutzkonzept für die Hochschule Landshut

In den vergangenen Monaten hat die Kommission „KOMPASS“ im Rahmen der Entwicklung eines Schutzkonzepts für die Hochschule eine neue umfassende Leitlinie zum Thema Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch sowie ein mehrstufiges Beschwerdeverfahren entwickelt. 

In der Prozessbeschreibung werden eindeutige Zuständigkeiten und ein klares Beschwerdeverfahren beschrieben. 

Für einen systematischen Schutz Betroffener hat die Hochschule Landshut eine interne zentrale Beschwerdestelle eingerichtet, die als erste Anlaufstelle bei Verstößen gegen das Verbot der Diskriminierung, (sexuellen) Belästigung, (sexualisierten) Gewalt und jeglicher Form des Machtmissbrauchs dient. Die interne zentrale Beschwerdestelle wird durch die hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, Prof. Dr. Sara Siakala, besetzt.

„Die Leitlinie und die Prozessbeschreibung stärken das Ziel der Hochschule, Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch frühzeitig zu erkennen, professionell zu bearbeiten und durch präventive Maßnahmen vorzubeugen“, erklärt Prof. Dr. Stefan Borrmann, Vizepräsident für Diversität und Berufungen und Leiter der Kommission „KOMPASS“. Dies stehe im Einklang mit dem hochschulweiten Engagement für eine chancengerechte Teilhabe, wie es im bayerischen Hochschulgesetz unter anderem in Artikel 2 verankert ist. 

Hintergrund: Kontinuierliches Engagement der Hochschule 

Die Hochschule Landshut setzt bereits seit 2024 verstärkt Zeichen gegen Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch. Dazu gehören Sensibilisierungsangebote, Veranstaltungen, die Teilnahme an bundesweiten Initiativen, wie zum Beispiel dem Bündnis gegen Sexismus, und der Auf- und Ausbau bestehender Schutz- und Beschwerdestrukturen. Die Weiterentwicklung der bisherigen AG PIDS zu einer ständigen Kommission mit dem Namen „KOMPASS“ und die Veröffentlichung der neuen Leitlinie sowie der Prozessbeschreibung bilden einen wichtigen nächsten Schritt in diesem kontinuierlichen Prozess. 

An wen richtet sich die Leitlinie und die Prozessbeschreibung? 

Die Leitlinie sowie die dazugehörige Prozessbeschreibung richten sich an alle Hochschulangehörigen an allen Standorten der Hochschule. Sie dienen als Grundlage für ein tolerantes und respektvolles Miteinander.

Wie melde ich einen Vorfall?

Alle Hochschulangehörigen können sich jederzeit vertraulich über ein digitales Formular, das auf der Webseite der Hochschule abrufbar ist, an die hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, Prof. Dr. Sara Siakala, wenden. Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail oder telefonisch möglich. 

Die hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt Prof. Dr. Sara Siakala „möchte alle Hochschulangehörigen ermutigen, sich an die zentrale Beschwerdestelle zu wenden und sich vertraulich zu den Schutz- bzw. Handlungsmöglichkeiten beraten zu lassen.“

Wie geht es dann weiter?

Die Hochschule beschreibt die Grundsätze des vertraulichen Beschwerdeverfahrens in der Prozessbeschreibung, die im Intranet und auf der Webseite abgerufen werden kann. Betroffene erhalten auf Wunsch eine persönliche Beratung sowie fortlaufende Unterstützung während des gesamten Prozesses.

Bei allen Fragen rund um das Beschwerdeverfahren kann jederzeit Kontakt mit der hochschulweiten Beauftragten für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt, Prof. Dr. Sara Siakala, aufgenommen werden.

Foto: AdobeStock/dwifitrianor, bearbeitet