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Strukturiertes Promotionsprogramm

Ein Doktorhut liegt auf Büchern. Im Hintergrund ist die Hochschule Landshut zu sehen.

Teilnahme am wissenschaftlichen Publikationsprozess

Gemäß Promotionsordnung §10 Abs.1 muss bei Eröffnung des Promotionsverfahrens eine Übersicht der Publikationen eingereicht werden.

Lehre

Gemäß Promotionsordnung §10Abs.2 und 3 müssen über die gesamte Zeit der Promotion 4 SWS Lehre erbracht werden. Die Nachweise über die erbrachten SWS können laufend in Primuss hochgeladen werden (siehe Leitfaden) und müssen spätestens zur Eröffnung des Promotionsverfahren vorliegen.

Sie sind selber dafür verantwortlich, die entsprechende Lehre zu halten und die Nachweise einzureichen. Ihre Betreuungsperson wird Sie bei der Wahl passender Lehrveranstaltungen unterstützen. Eine Prüfung der Nachweise erfolgt erst zur Eröffnung des Promotionsverfahrens.

Wissenschaftliche Qualifizierung

Gemäß Promotionsordnung §10 Abs.2 und 3 muss die Teilnahme an wissenschaftlichen Qualifizierungskursen nachgewiesen werden. Diese Kurse können während der gesamten Laufzeit der Promotion absolviert werden. Die Nachweise können laufend in Primuss hochgeladen werden (siehe Leitfaden), spätestens zur Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen sie vorliegen. Es können grundsätzlich Kurse in jeder Institution besucht werden, die Kurse an der drei Partnerhochschulen sind wie folgt:

  • Hochschule Landshut: Angebot siehe Hochschulzertifikat WilMa
  • TH Deggendorf:

SoSe: Gute wissenschaftliche Praxis und Compliance, Ethik und Datenschutz in der Wissenschaft, Hochschullehre und rechtliche Aspekte / Didaktik und Digitale Lehre

WS: Forschungsdatenmanagement

SoSe: Gute wissenschaftliche Praxis und Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Ethik und Datenschutz

WS: Forschungsdatenmanagement, Hochschuldidaktik

Alle Informationen (Termine, Uhrzeiten, Format) sowie die Kurssprache können den jeweiligen Homepages entnommen werden. Bereits besuchte Kurse können angerechnet werden, wenn die ECTS-Anzahl identisch ist. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Kurse zu besuchen und die Nachweise hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Nachweise erst zur Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt.

Jährliche Berichte

Für die strukturierte Promotion ist es notwendig, dass in regelmäßigen Abständen (mindestens 1-mal pro Jahr) Gespräche zwischen Promovierenden und Betreuenden stattfinden. Diese Gespräche beinhalten Angaben über die umgesetzten Schritte und ein gegebenenfalls angepasster Arbeitsplan. Der Inhalt der Gespräche muss nicht nachgewiesen werden, aber die Bestätigung, dass das Gespräch stattgefunden hat, muss pro Jahr bis September über Primuss der THD gemeldet werden (siehe Leitfaden).

Zwischenbericht

Gemäß Promotionsordnung §10 Abs.2 und 3 soll nach spätestens drei Jahren ein Zwischenbericht erfolgen. Dieser ist in einem Konzept geregelt und erfolgt in einem Kolloquium. Das Kolloquium findet 3-mal im Jahr statt, die Termine finden Sie untenstehend.

Wichtig: Der Zwischenbericht ist nicht als Präsentation der Dissertation zu Beginn des Prozesses gedacht. Vielmehr wird er als eine Art Test-Verteidigung angesehen. Die jeweiligen Gutachter werden den Fortschritt des Promotionsprozesses zu bewerten und dabei zu prüfen, ob die Pläne für die restliche Zeit zur Einreichung überzeugend sind.

Bitte informieren Sie zusammen mit Ihrer betreuenden Person graduate-school@th-deg.de und schlagen in diesem Zuge zwei Namen für potenzielle Gutachter vor. Diese werden dann von der THD Graduate School eingeladen und informiert, wenn sie das Gutachten vorbereiten müssen.

Termine 2025

  • 24.07.2025, 13:00 - 16:00, an der THD oder online
  • 26.09.2025, 9:00 – 12:00, online

Die Termine für 2026 werden Herbst 2025 bekanntgegeben.