Strukturiertes Promotionsprogramm

Teilnahme am wissenschaftlichen Publikationsprozess
Gemäß Promotionsordnung §10 Abs.1 muss bei Eröffnung des Promotionsverfahrens eine Übersicht der Publikationen eingereicht werden.
Lehre
Gemäß Promotionsordnung §10Abs.2 und 3 müssen über die gesamte Zeit der Promotion 4 SWS Lehre erbracht werden. Die Nachweise über die erbrachten SWS können laufend in Primuss hochgeladen werden (siehe Leitfaden) und müssen spätestens zur Eröffnung des Promotionsverfahren vorliegen.
Sie sind selber dafür verantwortlich, die entsprechende Lehre zu halten und die Nachweise einzureichen. Ihre Betreuungsperson wird Sie bei der Wahl passender Lehrveranstaltungen unterstützen. Eine Prüfung der Nachweise erfolgt erst zur Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Wissenschaftliche Qualifizierung
Gemäß Promotionsordnung §10 Abs.2 und 3 muss die Teilnahme an wissenschaftlichen Qualifizierungskursen nachgewiesen werden. Diese Kurse können während der gesamten Laufzeit der Promotion absolviert werden. Die Nachweise können laufend in Primuss hochgeladen werden (siehe Leitfaden), spätestens zur Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen sie vorliegen. Es können grundsätzlich Kurse in jeder Institution besucht werden, die Kurse an der drei Partnerhochschulen sind wie folgt:
- Hochschule Landshut: Angebot siehe Hochschulzertifikat WilMa
- TH Deggendorf:
SoSe: Gute wissenschaftliche Praxis und Compliance, Ethik und Datenschutz in der Wissenschaft, Hochschullehre und rechtliche Aspekte / Didaktik und Digitale Lehre
WS: Forschungsdatenmanagement
SoSe: Gute wissenschaftliche Praxis und Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Ethik und Datenschutz
WS: Forschungsdatenmanagement, Hochschuldidaktik
Alle Informationen (Termine, Uhrzeiten, Format) sowie die Kurssprache können den jeweiligen Homepages entnommen werden. Bereits besuchte Kurse können angerechnet werden, wenn die ECTS-Anzahl identisch ist. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Kurse zu besuchen und die Nachweise hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Nachweise erst zur Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt.
Jährliche Berichte
Für die strukturierte Promotion ist es notwendig, dass in regelmäßigen Abständen (mindestens 1-mal pro Jahr) Gespräche zwischen Promovierenden und Betreuenden stattfinden. Diese Gespräche beinhalten Angaben über die umgesetzten Schritte und ein gegebenenfalls angepasster Arbeitsplan. Der Inhalt der Gespräche muss nicht nachgewiesen werden, aber die Bestätigung, dass das Gespräch stattgefunden hat, muss pro Jahr bis September über Primuss der THD gemeldet werden (siehe Leitfaden).
Zwischenbericht
Gemäß Promotionsordnung §10 Abs.2 und 3 soll nach spätestens drei Jahren ein Zwischenbericht erfolgen. Dieser ist in einem Konzept geregelt und erfolgt in einem Kolloquium, welches in zwei Varianten durchgeführt werden kann.
Wichtig: Der Zwischenbericht ist nicht als Präsentation der Dissertation zu Beginn des Prozesses gedacht. Vielmehr wird er als eine Art Test-Verteidigung angesehen. Die jeweiligen Gutachter werden den Fortschritt des Promotionsprozesses zu bewerten und dabei zu prüfen, ob die Pläne für die restliche Zeit zur Einreichung überzeugend sind.
Im ZIP-Ordner finden Sie alle notwendigen Unterlagen für den Zwischenbericht:
- Template für die Forschungsskizze in LaTex
- Template für die Forschungsskizze in Word (dient nur der Orientierung, die Abgabe erfolgt in einem aus LaTex exportierten PDF)
- Bestätigung des Feedbackgespräches
- Zustimmung zur Veröffentlichung
Die gemeinsamen Kolloquium sind wie folgt geplant:
3. Kolloquium des Promotionszentrums DigiTech
- 11.06.2026 | 13:50 - 16:15 Uhr | Präsenz in Landshut
- Vorträge
- Robert Aufschläger
- Tobias Ettengruber
- Simon Wittl
4. Kolloquium des Promotionszentrums DigiTech
- 28.09.2026 | 09:30 - 12:30 Uhr | online
- Vorträge
- Anna Schidek
- Florian Förster
- Maxi Holzapfel
- Lukas Schuhegger
5. Kolloquium des Promotionszentrums DigiTech
- 29.10.2026 | 09:00 - 12:00 Uhr | hybrid an der THA
- Vorträge
- Andreas Hanninger
- Lukas Rißmann
- Insa Schaffernak
- Lara Watermann
Die Termine für die gemeinsamen Kolloquien im Jahr 2027 werden im Herbst 2026 bekanntgegeben.