Zum Hauptinhalt springen

Visum und Anmeldung

Die wichtigsten Schritte zur Legalisierung Ihres Aufenthalts in Deutschland

Wichtige Hinweise

Internationale Studierende brauchen je nach Herkunftsland ein Visum und einen Finanzierungsnachweis. Da das Verfahren Monate dauern kann, beantragen Sie es bitte frühzeitig. Ein Termin ist meist auch vor Erhalt des Zulassungsbescheids möglich – dieser ist aber zum Termin mitzubringen. Informieren Sie sich vorab über nötige Unterlagen, Höhe des Finanzierungsnachweises und Fördermöglichkeiten.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Studierendenvisum und Sperrkonto.

Weitere nützliche Links:

Studieren in Deutschland
• Mobilität in der Europäischen Union

Besuchen Sie bei Bedarf auch die Webinare von My German University für wichtige Informationen zum Visum.

Nach Ihrer Einreise sind Sie verpflichet, sich mit Ihrer Wohnadresse beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Weitere Schritte nach Ihrer Anmeldung

EU-Bürger fallen unter das Freizügigkeitsgesetz und können sich in jedem EU-Land niederlassen und dort arbeiten oder studieren.

Sie müssen sich also nur beim Einwohnermeldeamt anmelden und es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Sie dürfen sich bis zu 360 Tage zu Studienzwecken in einem europäischen Land aufhalten (nur wenn der BAMF-Bescheid vorliegt - sonst 90 Tage), ohne eine deutsche Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Nach Ablauf des Visums wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt. Vereinbaren Sie am besten rechtzeitig und vor dem tatsächlichen Ablaufdatum einen Termin.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

• Immatrikulationsbescheinigung. Diese kann über unser PRIMUSS-System heruntergeladen werden

• Eine gültige Krankenversicherungsbescheinigung

• Nachweis über ein gesperrtes Konto, ein Stipendium oder anderweitig ausreichende Mittel für das Studium in Deutschland

• Ihr Ausweis in Deutschland: Personalausweis, Reisepass + Visum (falls vorhanden)

• Ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis”, das Sie hier finden