Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit (M.A.)

Kurzbeschreibung

Ziel des konsekutiven, anwendungsorientierten Masterstudiengangs Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit ist die spezifische Qualifizierung von Studierenden für professionelles Handeln in der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit. Dieses Handlungsfeld expandiert stark und gewinnt dadurch immer mehr an Bedeutung. Ziel ist es, die soziale Dimension gesundheitlicher Problemlagen neben den Expertensystemen Medizin und Psychologie als dritte Säule der professionellen Unterstützung (bio-psycho-soziales Modell) von KlientInnen einzubeziehen und darzustellen.

  • Regelstudienzeit: 3 Semester, 90 ECTS
  • Akademischer Abschluss: Master of Arts (M.A.)*
  • Studienform: Vollzeit
  • Akkreditierung: Akkreditierung bis 30.09.2028 (Begutachtet durch AHPGS; Akkreditiert durch Akkreditierungsrat)

Der Studiengang strebt eine Spezialisierung auf einen zentralen und breit angelegten Kompetenzbereich der Sozialen Arbeit an und führt zu einer Höherqualifizierung mit dem Prädikat "klinisch". Klinische Sozialarbeit bezieht sich dabei nicht auf den Ort, also die Klinik, sondern auf die besondere Art der Hilfeleistung: Es geht um Fähigkeiten, die in der direkten Interaktion mit Klienten eine gesteigerte fachliche Kompetenz ausmachen. Dies sind vor allem vertiefte sozialtherapeutische Interventions-, Selbstreflexions- und Sozialkompetenzen.

Diese besondere klinische Fachlichkeit wird in allen Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit benötigt, in denen es um das Erkennen und Lösen komplexer gesundheitsrelevanter psychosozialer Probleme geht. Das ist vor allem in der Arbeit mit besonders belasteten, psychisch, sucht- und/oder chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung (Kinder, Jugendliche, Erwachsene aller Altersstufen) sowie in der Arbeit mit Hard-to-reach-Klientel (wie z.B. in der Straffälligenhilfe) der Fall.

Neben den genannten Kernkompetenzen werden zudem für den Aufbau einer besonderen sozial-klinischen Professionalität vertiefte Kompetenzen im Bereich angewandter klinischer Forschung vermittelt sowie eine besondere Befähigung zur interprofessionellen Kommunikation. Zudem werden die Studierenden auf eine Leitungsfunktionen im Kontext sozialklinischer Teams vorbereitet.

Alle Ausbildungsinhalte werden möglichst anwendungsorientiert vermittelt; es findet ein intensiver Praxisbezug mit hohen Anteilen an Selbst- und Praxisreflexion statt. In den Studiengang integriet ist zudem die Ableistung einer studienbegleitenden Praxistätigkeit in einem Handlungsfeld der Klinischen Sozialarbeit.

Flyer: Masterstudiengang Klinische Sozialarbeit

 

*Der Abschluss dieses Masterstudiengangs führt nicht zum Erhalt der staatlichen Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen. Diese kann nur durch ein entsprechendes Bachelorstudium erworben werden.

Zugangsvoraussetzungen

Es ist ein Hochschulabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit mit 210 ECTS-Punkten und ein Notendurchschnitt von 1,6 oder besser nachzuweisen.
Auf Antrag ist zudem eine vorläufige Zulassung von Studierenden o. g. Fachrichtungen möglich, wenn Prüfungsleistungen des Studiengangs im Umfang von 180 ECTS-Punkten (i.d.R. 6 Semester) erbracht worden sind.

Weiterführende Informationen zum Bewerbungsvorgang für Masterstudiengänge finden Sie HIER.

Studienbeginn

Das Studium für Erstsemester beginnt an der Hochschule Landshut jeweils zum Sommersemester (15.03.). Ein Studienbeginn zum Wintersemester ist nicht möglich.

Die Zulassung ist in der Zeit vom 15. November bis 15. Januar des jeweiligen Jahres für das Sommersemester zu beantragen.

Hinweise zur Bewerbung und Einschreibung

Studienkosten

Studentenwerksbeitrag

Jedes Semester ist bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung ein Beitrag für die allgemeinen Leistungen des Studentenwerks zu entrichten, dessen jeweilige Höhe durch Rechtsverordnung festgesetzt ist.
Diesen Beitrag leitet die Hochschule in vollem Umfang an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz weiter.

Weitere Informationen zur Höhe des Studentenwerksbeitrags und Angaben zur Überweisung finden Sie HIER.

Studienverlauf

Die Regelstudienszeit des konsekutiven Masterstudiengangs Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit beträgt insgesamt drei Semester. Im 2. und 3. Semester ist in den Modulen 2.1. und 3.1 jeweils eine begleitende Praxistätigkeit vorgesehen.

Studien- und Prüfungsplan mit Modulhandbuch

Modulhandbuch zum Masterstudiengang Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit

Studien- und Prüfunsplan für das SoSe 2023

Studien- und Prüfungsplan für das WiSe 2023/24

Nähere Informationen zu den Inhalten der einzelnen Veranstaltungsangebote befinden sich im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis.

kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

Studienbegleitende Praxistätigkeit im Rahmen des Masterstudiums

Informationen zur Studienbegleitenden Praxistätigkeit im Masterstudiengang

Im Masterstudiengang "Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit" wird großen Wert auf eine starke Praxisorientierung gelegt. Sämtliche Ausbildungsinhalte werden anwendungsorientiert vermittelt - mit einem intensiven Praxisbezug und einem hohen Anteilen an Selbst- und Praxisreflexion.

Ergänzend dazu ist von den Masterstudierenden während des 2. und 3. Semesters im Rahmen der Module 2.1. und 3.1 eine studienbegleitende Praxistätigkeit von mindestens vier Semesterwochenstunden (= 3 Arbeitsstunden pro Woche) in einem einschlägigen Praxisfeld Klinischer Sozialarbeit abzuleisten. In dieser Arbeitstätigkeit wenden Studierende gelernte Studieninhalte unmittelbar in der Praxis an und sammeln weitere berufspraktische Erfahrungen, die gleichzeitig durch die Koppelung an eine entsprechende Lehrveranstaltung professionell reflektiert werden (v.a. Reflexion der eigenen Fallarbeit).
Die Masterstudierenden werden hierduch bereits während des Studiums dazu befähigt spezialisierte klinisch-sozialarbeiterische Beratung und Behandlung eigenverantwortlich durchzuführen.
Nähere Informationen zur studienbegleitenden Praxistätigkeit

Antrag auf Genehmigung der studienbegleitenden Praxistätigkeit

Bitte senden Sie den geltenden Arbeitsvertrag zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular auf Genehmigung der studienbegleitenden Praxistätigkeit digital an das Praxisreferat.
(Bitte speichern Sie das Formular zum Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer ab. Verwenden Sie hierfür am besten den Adobe Acrobat Reader.)

Verbindliche Abgabefristen:
Anträge für das 2. Semester (Wintersemester) bis spätestens 10. Oktober
Anträge für das 3. Semester (Sommersemester) bis spätestens 25. März

Anerkennung der Praxistätigkeit

Die erfolgreiche Ableistung der notwendigen Mindeststundenanzahl von 45 Stunden muss pro Semester durch den Arbeitgeber bestätigt werden. Die Bestätigung ist bis zum Ende des jeweiligen Prüfungszeitraums digital an das Praxisreferat zu übermitteln.

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät Soziale Arbeit

Bachelor-Studiengänge

Bachelor Tag der Bekanntmachung

Studien- und Prüfungsordnung
konsolidierte, nicht amtliche Fassung

28.11.2023konsolidierte Fassung in Form der 3. Änderungssatzung
27.07.2023konsolidierte Fassung in Form der 2. Änderungssatzung
16.07.20211. Änderungssatzung



Soziale Arbeit
27.09.2019Studien- und Prüfungsordnung
28.11.2023konsolidierte Fassung in Form der 7. Änderungssatzung
24.07.20186. Änderungssatzung
22.08.2013 5. Änderungssatzung
30.07.2012 4. Änderungssatzung
15.11.20113. Änderungssatzung
14.07.20102. Änderungssatzung
28.03.2008 1. Änderungssatzung
14.09.2006Studien- und Prüfungsordung
28.11.2023 konsolidierte Fassung in Form der 3. Änderungssatzung
27.07.2023 konsolidierte Fassung in Form der 2. Änderungssatzung
16.07.2021 1. Änderungssatzung



Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
27.09.2019 Studien- und Prüfungsordnung
28.11.2023 konsolidierte Fassung in Form der 7. Änderungssatzung
24.07.2018 6. Änderungssatzung
22.08.2013 5. Änderungssatzung
30.07.2012 4. Änderungssatzung
15.11.20113. Änderungssatzung
03.09.20102. Änderungssatzung
18.06.2010 1. Änderungssatzung
01.10.2008Studien- und Prüfungsordnung
Soziale Arbeit dual mit vertiefter Praxis 27.07.2023Studien- und Prüfungsordnung
Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe dual mit vertiefter Praxis 27.07.2023Studien- und Prüfungsordnung


Master-Studiengänge

Master Tag der Bekanntmachung

Studien- und Prüfungsordnung
konsolidierte, nicht amtliche Fassung

27.07.2023 konsolidierte Fassung in Form der 2. Änderungssatzung
14.07.2022 konsolidierte Fassung in Form der 1. Änderungssatzung
Soziale Arbeit: Diversität gestalten 26.06.2018 Studien- und Prüfungsordnung
27.07.2023 konsolidierte Fassung in Form der 3. Änderungssatzung
16.07.2021 2. Änderungssatzung





Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit
23.06.2020 1. Änderungssatzung
13.03.2020 Studien- und Prüfungsordnung
07.02.2017 3. Änderungssatzung
12.02.2015 2. Änderungssatzung
19.12.2013 1. Änderungssatzung
18.02.2013 Studien- und Prüfungsordnung

 

Informationen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Informationen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 (BGBI. I S. 1604) hat der Bund eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Ausbildungen vorgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des o.g. Reformgesetzes zum 1. September 2020 ergeben sich folgende Änderungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften für den Zugang zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenausbildung:

1. Vor dem 1. September 2020 begonnene oder abgeschlossene Studiengänge
Bachelor- und Masterstudiengänge, die vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen wurden und deren Abschlüsse bislang den Zugang zur Ausbildung ermöglicht haben, berechtigt Studierende auch weiterhin, die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass diese Ausbildung grundsätzlich bis zum 01. September 2032 abgeschlossen sein muss. Nur in besonderen Härtefällen sind auf Antrag Ausnahmen möglich.

2. Beginn von Masterstudiengängen nach dem 1. September 2020
Masterstudiengänge, deren Abschlüsse bislang den Zugang zur Ausbildung ermöglicht haben, können auch noch nach dem 1. September 2020 mit dem Fernziel der Approbation als "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in" begonnen werden. Dabei sind folgende Voraussetzungen einzuhalten, die kumulativ vorliegen müssen:
a) Das Bachelorstudium wurde vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen.
b) Die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in ist grundsätzlich bis zum 1. September 2032 abzuschließen.

Auch hier sind nur in besonderen Härtefällen auf Antrag Ausnahmen möglich.

(siehe Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung §27) 

Nähere Fragen zur Anerkennung von Studiengängen bzw. Zulassung zur Psychotherapeutenausbildung sind an die jeweilige Approbationsbehörte bzw. die Psychotherapeutenkammer zu stellen.

Erfahrungsbericht: Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit, Master
Tessa Sedlmaier

Studiengangsleitung

Prof. Dr. phil. Ralph Viehhauser

Studiengangsleitung:
(M.A.) Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit

Lehrgebiete

Psychologie
Klinische Psychologie/Psychotherapie
Klinische Sozialarbeit

Kontakt

RAUM:  D0 09
TEL:  +49 (0)871 - 506 402
FAX:  +49 (0)871 - 506 523
E-MAIL: ralph.viehhauser(at)haw-landshut.de

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Studienfachberatung

Prof. Dr. phil. Johannes Lohner

Studienfachberatung für

(B.A.) Soziale Arbeit
(M.A.) Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit

Studiengangsleitung:
(M.A.) Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit

Lehrgebiete

Klinische Sozialarbeit
Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit
Psycho-Soziale Arbeit

Kontakt

RAUM:  D0 11
TEL:  +49 (0)871 - 506 453
FAX:  +49 (0)871 - 506-9-453
E-MAIL: johannes.lohner(at)haw-landshut.de

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