Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit (M.A.)
Kurzbeschreibung
Ziel des konsekutiven, anwendungsorientierten Masterstudiengangs Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit ist die spezifische Qualifizierung von Studierenden für professionelles Handeln in der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit. Dieses Handlungsfeld expandiert stark und gewinnt dadurch immer mehr an Bedeutung. Ziel ist es, die soziale Dimension gesundheitlicher Problemlagen neben den Expertensystemen Medizin und Psychologie als dritte Säule der professionellen Unterstützung (bio-psycho-soziales Modell) von KlientInnen einzubeziehen und darzustellen.
- Regelstudienzeit: 3 Semester, 90 ECTS
- Akademischer Abschluss: Master of Arts (M.A.)*
- Studienform: Vollzeit
- Akkreditierung: Akkreditierung bis 30.09.2028 (Begutachtet durch AHPGS; Akkreditiert durch Akkreditierungsrat)
Der Studiengang strebt eine Spezialisierung auf einen zentralen und breit angelegten Kompetenzbereich der Sozialen Arbeit an und führt zu einer Höherqualifizierung mit dem Prädikat "klinisch". Klinische Sozialarbeit bezieht sich dabei nicht auf den Ort, also die Klinik, sondern auf die besondere Art der Hilfeleistung: Es geht um Fähigkeiten, die in der direkten Interaktion mit Klienten eine gesteigerte fachliche Kompetenz ausmachen. Dies sind vor allem vertiefte sozialtherapeutische Interventions-, Selbstreflexions- und Sozialkompetenzen.
Diese besondere klinische Fachlichkeit wird in allen Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit benötigt, in denen es um das Erkennen und Lösen komplexer gesundheitsrelevanter psychosozialer Probleme geht. Das ist vor allem in der Arbeit mit besonders belasteten, psychisch, sucht- und/oder chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung (Kinder, Jugendliche, Erwachsene aller Altersstufen) sowie in der Arbeit mit Hard-to-reach-Klientel (wie z.B. in der Straffälligenhilfe) der Fall.
Neben den genannten Kernkompetenzen werden zudem für den Aufbau einer besonderen sozial-klinischen Professionalität vertiefte Kompetenzen im Bereich angewandter klinischer Forschung vermittelt sowie eine besondere Befähigung zur interprofessionellen Kommunikation. Zudem werden die Studierenden auf eine Leitungsfunktionen im Kontext sozialklinischer Teams vorbereitet.
Alle Ausbildungsinhalte werden möglichst anwendungsorientiert vermittelt; es findet ein intensiver Praxisbezug mit hohen Anteilen an Selbst- und Praxisreflexion statt. In den Studiengang integriet ist zudem die Ableistung einer studienbegleitenden Praxistätigkeit in einem Handlungsfeld der Klinischen Sozialarbeit.
Flyer: Masterstudiengang Klinische Sozialarbeit
*Der Abschluss dieses Masterstudiengangs führt nicht zum Erhalt der staatlichen Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen. Diese kann nur durch ein entsprechendes Bachelorstudium erworben werden.
Zugangsvoraussetzungen
Es ist ein Hochschulabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit mit 210 ECTS-Punkten und ein Notendurchschnitt von 1,6 oder besser nachzuweisen.
Auf Antrag ist zudem eine vorläufige Zulassung von Studierenden o. g. Fachrichtungen möglich, wenn Prüfungsleistungen des Studiengangs im Umfang von 180 ECTS-Punkten (i.d.R. 6 Semester) erbracht worden sind.
Weiterführende Informationen zum Bewerbungsvorgang für Masterstudiengänge finden Sie HIER.
Studienbeginn
Das Studium für Erstsemester beginnt an der Hochschule Landshut jeweils zum Sommersemester (15.03.). Ein Studienbeginn zum Wintersemester ist nicht möglich.
Die Zulassung ist in der Zeit vom 15. November bis 15. Januar des jeweiligen Jahres für das Sommersemester zu beantragen.
Studienkosten
Studentenwerksbeitrag
Jedes Semester ist bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung ein Beitrag für die allgemeinen Leistungen des Studentenwerks zu entrichten, dessen jeweilige Höhe durch Rechtsverordnung festgesetzt ist.
Diesen Beitrag leitet die Hochschule in vollem Umfang an das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz weiter.
Weitere Informationen zur Höhe des Studentenwerksbeitrags und Angaben zur Überweisung finden Sie HIER.
Studienverlauf
Studien- und Prüfungsplan mit Modulhandbuch
Modulhandbuch zum Masterstudiengang Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit
Studien- und Prüfunsplan für das SoSe 2023
Studien- und Prüfungsplan für das WiSe 2023/24
Nähere Informationen zu den Inhalten der einzelnen Veranstaltungsangebote befinden sich im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis.
kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
Studienbegleitende Praxistätigkeit im Rahmen des Masterstudiums
Informationen zur Studienbegleitenden Praxistätigkeit im Masterstudiengang
Im Masterstudiengang "Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit" wird großen Wert auf eine starke Praxisorientierung gelegt. Sämtliche Ausbildungsinhalte werden anwendungsorientiert vermittelt - mit einem intensiven Praxisbezug und einem hohen Anteilen an Selbst- und Praxisreflexion.
Ergänzend dazu ist von den Masterstudierenden während des 2. und 3. Semesters im Rahmen der Module 2.1. und 3.1 eine studienbegleitende Praxistätigkeit von mindestens vier Semesterwochenstunden (= 3 Arbeitsstunden pro Woche) in einem einschlägigen Praxisfeld Klinischer Sozialarbeit abzuleisten. In dieser Arbeitstätigkeit wenden Studierende gelernte Studieninhalte unmittelbar in der Praxis an und sammeln weitere berufspraktische Erfahrungen, die gleichzeitig durch die Koppelung an eine entsprechende Lehrveranstaltung professionell reflektiert werden (v.a. Reflexion der eigenen Fallarbeit).
Die Masterstudierenden werden hierduch bereits während des Studiums dazu befähigt spezialisierte klinisch-sozialarbeiterische Beratung und Behandlung eigenverantwortlich durchzuführen.
Nähere Informationen zur studienbegleitenden Praxistätigkeit
Antrag auf Genehmigung der studienbegleitenden Praxistätigkeit
Bitte senden Sie den geltenden Arbeitsvertrag zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular auf Genehmigung der studienbegleitenden Praxistätigkeit digital an das Praxisreferat.
(Bitte speichern Sie das Formular zum Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer ab. Verwenden Sie hierfür am besten den Adobe Acrobat Reader.)
Verbindliche Abgabefristen:
Anträge für das 2. Semester (Wintersemester) bis spätestens 10. Oktober
Anträge für das 3. Semester (Sommersemester) bis spätestens 25. März
Anerkennung der Praxistätigkeit
Die erfolgreiche Ableistung der notwendigen Mindeststundenanzahl von 45 Stunden muss pro Semester durch den Arbeitgeber bestätigt werden. Die Bestätigung ist bis zum Ende des jeweiligen Prüfungszeitraums digital an das Praxisreferat zu übermitteln.
Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät Soziale Arbeit
Bachelor-Studiengänge
Master-Studiengänge
Master | Tag der Bekanntmachung | Studien- und Prüfungsordnung |
---|---|---|
27.07.2023 | konsolidierte Fassung in Form der 2. Änderungssatzung | |
14.07.2022 | konsolidierte Fassung in Form der 1. Änderungssatzung | |
Soziale Arbeit: Diversität gestalten | 26.06.2018 | Studien- und Prüfungsordnung |
27.07.2023 | konsolidierte Fassung in Form der 3. Änderungssatzung | |
16.07.2021 | 2. Änderungssatzung | |
Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit | 23.06.2020 | 1. Änderungssatzung |
13.03.2020 | Studien- und Prüfungsordnung | |
07.02.2017 | 3. Änderungssatzung | |
12.02.2015 | 2. Änderungssatzung | |
19.12.2013 | 1. Änderungssatzung | |
18.02.2013 | Studien- und Prüfungsordnung |
Informationen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Informationen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 (BGBI. I S. 1604) hat der Bund eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Ausbildungen vorgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des o.g. Reformgesetzes zum 1. September 2020 ergeben sich folgende Änderungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften für den Zugang zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenausbildung:
1. Vor dem 1. September 2020 begonnene oder abgeschlossene Studiengänge
Bachelor- und Masterstudiengänge, die vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen wurden und deren Abschlüsse bislang den Zugang zur Ausbildung ermöglicht haben, berechtigt Studierende auch weiterhin, die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass diese Ausbildung grundsätzlich bis zum 01. September 2032 abgeschlossen sein muss. Nur in besonderen Härtefällen sind auf Antrag Ausnahmen möglich.
2. Beginn von Masterstudiengängen nach dem 1. September 2020
Masterstudiengänge, deren Abschlüsse bislang den Zugang zur Ausbildung ermöglicht haben, können auch noch nach dem 1. September 2020 mit dem Fernziel der Approbation als "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in" begonnen werden. Dabei sind folgende Voraussetzungen einzuhalten, die kumulativ vorliegen müssen:
a) Das Bachelorstudium wurde vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen.
b) Die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in ist grundsätzlich bis zum 1. September 2032 abzuschließen.
Auch hier sind nur in besonderen Härtefällen auf Antrag Ausnahmen möglich.
(siehe Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung §27)
Nähere Fragen zur Anerkennung von Studiengängen bzw. Zulassung zur Psychotherapeutenausbildung sind an die jeweilige Approbationsbehörte bzw. die Psychotherapeutenkammer zu stellen.
Erfahrungsbericht: Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit, Master
Tessa Sedlmaier
Studiengangsleitung
Prof. Dr. phil. Ralph Viehhauser

Studiengangsleitung:
(M.A.) Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit
Lehrgebiete
Psychologie
Klinische Psychologie/Psychotherapie
Klinische Sozialarbeit
Kontakt
RAUM: D0 09
TEL: +49 (0)871 - 506 402
FAX: +49 (0)871 - 506 523
E-MAIL: ralph.viehhauser(at)haw-landshut.de
Studienfachberatung
Prof. Dr. phil. Johannes Lohner
Studienfachberatung für
(B.A.) Soziale Arbeit
(M.A.) Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit
Studiengangsleitung:
(M.A.) Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit
Lehrgebiete
Klinische Sozialarbeit
Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit
Psycho-Soziale Arbeit
Kontakt
RAUM: D0 11
TEL: +49 (0)871 - 506 453
FAX: +49 (0)871 - 506-9-453
E-MAIL: johannes.lohner(at)haw-landshut.de