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Beschluss zur Verwendung der Studienzuschüsse
Exkursionen
Zum „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ müssen zwingend folgende Unterlagen mit eingereicht werden:
- Eintrittskarte / Ticket (z.B. Tagung oder Zugticket)
- Originalrechnungen
- Nachweis der Bezahlung bei Onlinekäufen (z.B. Kontoauszug)
--> PKW-Fahrer müssen VOR Antritt der Exkursion/Studienfahrt den „Haftungsausschluss“ einreichen.
Unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Lehrveranstatlungsevaluation
Informationen begleitende Studienleistungen
Preise und Stipendien
Informationen zu Stipendien und zu Hochschulpreise finden Sie HIER.
Staatliche Anerkennung
Die folgenden Links zeigen Ihnen die gesetzliche Grundlage zur staatlichen Anerkennung: