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Beschluss zur Verwendung der Studienzuschüsse

Exkursionen

Zum „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ müssen zwingend folgende Unterlagen mit eingereicht werden:

  • Eintrittskarte / Ticket (z.B. Tagung oder Zugticket)
  • Originalrechnungen
  • Nachweis der Bezahlung bei Onlinekäufen (z.B. Kontoauszug)


--> PKW-Fahrer müssen VOR Antritt der Exkursion/Studienfahrt den „Haftungsausschluss“ einreichen.

Unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.

Informationen begleitende Studienleistungen

Preise und Stipendien

Informationen zu Stipendien und zu Hochschulpreise finden Sie HIER.