Hebamme primärqualifizierend (dual) (B.Sc.)

Kurzbeschreibung

Aktuelle Information:
Der Studiengang kann aufgrund laufender Vorbereitungen an den Praxisorten voraussichtlich erst zum Wintersemester 2023/24 den Studienbetrieb aufnehmen. Bewerbungen sind voraussichtlich ab April 2023 möglich.

 

Flyer Hebamme primärqualifizierend (B. Sc.)

Bei dem Studiengang "Hebamme primärqualifizierend (B.Sc.)", ein Angebot der Fakultät für Interdisziplinäre Studien, handelt es sich um ein duales Vollzeitstudium mit 30 ECTS-Punkten pro Semester. Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester und das Studium schließt mit 210 ECTS-Punkten, dem Abschlussgrad "Bachelor of Science" und dem staatlichen Examen zur Hebamme ab.

Berufsaussichten:

  • Hebammen sind in der gesundheitlichen Primärversorgung tätig.
  • Ihr Kompetenzbereich ist im Hebammengesetz geregelt und umfasst die Begleitung und Betreuung Schwangerer, Gebärender und Wöchnerinnen sowie des Neugeborenen / des Säuglings bis zum Ende des ersten Lebensjahres.
  • Außerdem bereitet der Studiengang die Hebammen auf eine mögliche akademische Laufbahn vor.
  • Deutschlandweit herrscht seit Jahren ein Hebammenmangel, sodass die Berufsaussichten entsprechend gut sind.

Besonderheiten:

  • Der Studiengang "Hebamme primärqualifizierend" ist dual aufgebaut, d.h., der theoretische Teil des Studiums findet an der Hochschule statt, der praktische Teil bei einem unserer Kooperationspartner. Es gibt folglich während des gesamten Studienverlaufs zwei Ausbildungsorte.
  • Beim Kooperationspartner erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag und eine entsprechende Ausbildungsvergütung. An der Hochschule haben Sie einen Studienplatz.
  • Neben den studiengangsspezifischen Hochschulprüfungen absolvieren Sie die staatlichen Prüfungen, die wiederum Teil der Berufsberechtigung sind.

 

Noch Fragen? Hier finden Sie die FAQ zum Studiengang Hebamme primärqualifizierend.

Sollten Sie dort nicht fündig werden, dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: hebamme(at)haw-landshut.de

Labore

Informationen zu den Laboren der Fakultät IDS finden Sie HIER.

Für Studierende der hebammen- und Medizin-assoziierten Studiengänge ist besonders das CIMT „Center of interdisciplinary medical and midwifery teaching and training” interessant. Hier können Studierende sowohl einzelne Fertigkeiten als auch Routine- und Notfallszenarien an Simulatoren, Modellen und Geräten in realitätsnaher Umgebung trainieren und sich in diesem Umfeld den künftigen beruflichen Herausforderungen stellen.

Anforderungsprofil

Das erfolgreich abgeschlossene Studium soll Hebammen dazu befähigen,

  • hochkomplexe Betreuungsprozesse auf der Grundlage wissenschaftsbasierter und wissenschaftsorientierter Entscheidungen zu planen, zu steuern und zu gestalten,
  • sich Forschungsgebiete der Hebammenwissenschaft auf dem neuesten Stand der gesicherten Erkenntnisse erschließen und in das berufliche Handeln übertragen zu können,
  • sich kritisch-reflexiv und analytisch sowohl mit theoretischem als auch mit praktischem Wissen auseinandersetzen und wissenschaftsbasiert innovative Lösungsansätze zur Verbesserung im eigenen beruflichen Handlungsfeld entwickeln und implementieren zu können und
  • an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Risikomanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitzuwirken.

Zugangsvoraussetzungen

Der Studiengang Hebamme primärqualifizierend ist zulassungsbeschränkt, d.h. es gibt nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen. Diese Zahl ist abhängig von den zu Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen bei den Kooperationspartnern.

Zugangsvoraussetzung zum Studium ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung.

Eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Mit (Fach-) Abitur:
-    Allgemeine Hochschulreife
-    Fachgebundene Hochschulreife oder
-    Fachhochschulreife

Ohne Abitur:
Es gelten die Regelungen aus dem Hebammengesetz (2020):

§ 10 Zugangsvoraussetzungen

(1) Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer

1. mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung
aa) zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
bb) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de - Seite 9 von 27 - I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
cc) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
dd) zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, oder
ee) zur für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwester oder zum für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger, für den der Nachweis belegt, dass die Ausbildung
aaa) den Mindestanforderungen des Artikels 31 in Verbindung mit dem Anhang V Nummer 5.2.1 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2007, S. 18; L 93 vom 4.4.2008, S. 28; L 33 vom 3.2.2009, S. 49; L 305 vom 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch den Delegierten
Beschluss (EU) 2017/2113 (ABl. L 317 vom 1.12.2017, S. 119) geändert worden ist, in
der jeweils geltenden Fassung entspricht und
bbb) in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem
gleichgestellten Staat erworben worden ist,

2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt,

3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung des Hebammenstudiums ungeeignet ist und

4. über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für das Hebammenstudium erforderlich sind.



Nähere Informationen zum Studium ohne Abitur finden Sie unter https://www.haw-landshut.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/bachelorbewerbung/meister-beruflich-qualifizierte.html

 

 

Bewerbung und Studienbeginn

Der Bewerbungsprozess für einen Studienplatz im dualen Studiengang "Hebamme primärqualifizierend (B.Sc.)" verläuft in mehreren Phasen an der Hochschule und beim Kooperationspartner.

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal der Hochschule. Bewerber/innen registrieren sich und laden dort die erforderlichen Unterlagen hoch und wählen jene Praxisstandorte aus einer Liste (ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, der von der Hochschule benannt wird), die für Sie in Frage kommen, aus. Hierbei gilt zu beachten, dass die Auswahl mehrerer Praxispartner unter Umständen die Chancen auf einen Studienplatz erhöht.

Nach der Reihung entsprechend der Abschlussnote der Ausbildung, die den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. der Abitursnote) werden die Unterlagen der Bestgereihten an die kooperierenden Praxiseinrichtungen übermittelt.

Bitte reichen Sie Ihr Zeugnis so früh wie möglich bei uns ein (spätester Termin 27.07.2023) .

Die Praxiseinrichtungen führen Bewerbungsgespräche und erstellen im Anschluss jeweils für den eigenen Standort eine Liste.

Anhand dieser Liste erlässt die Hochschule Zulassungsbescheide mit aufschiebender Wirkung. Bewerber/innen haben dann vier Wochen Zeit, um den vom kooperierenden Praxispartner angebotenen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung (Ausbildungsvertrag) zu unterfertigen.

Das genaue Vorgehen regelt die Zulassungssatzung.

Anschließend kann die Immatrikulation an der Hochschule erfolgen.

Das Studium für Erstsemester beginnt jeweils zum Wintersemester (Beginn 01. Oktober) an der Hochschule Landshut.

Die Studienstartveranstaltungen für Erstsemester sind immer Anfang Oktober. Sie erhalten hier im Rahmen eines umfangreichen Programmes hilfreiche organisatorische und inhaltliche Informationen rund um Studiengang und die Hochschule und lernen darüber hinaus die Mitarbeiter/innen und Dozenten/innen Ihrer Fakultät sowie v.a. Studenten/innen Ihres Studiengangs kennen.

Die Zulassung ist ab Mitte April zu beantragen. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: Bachelorbewerbung

Studieninformation und -beratung:
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät alle Studieninteressierten, Studienbewerber und Studienbewerberinnen bei der Studienorientierung und der Studienwahl sowie bei Fragen rund um das Studium.

Fragen zur Zulassung richten Sie bitte an bewerbung(at)haw-landshut.de.

Es findet jeweils vor der Bewerbungsphase ein zentral organisierter Studieninformationstag statt, an welchem die Hochschule Landshut interessierte Schülerinnen und Schüler, Schulklassen, Lehrkräfte und Eltern einlädt, die Hochschule Landshut und ihre Studiengänge kennen zu lernen.

Kooperierende Praxispartner im Studiengang Hebamme primärqualifizierend

Derzeit bereitet die Hochschule Landshut Praxiskooperationen mit folgenden Einrichtungen vor:

  • Klinikum Landshut
  • Krankenhaus Landshut Achdorf (Lakumed)
  • Klinikum Ingolstadt
  • Donauisarkliniken Deggendorf-Dingolfing
  • Klinikum Passau

(Änderungen und Ergänzungen sind laufend möglich)

Bei Interesse an einer Praxiskooperation mit der Hochschule Landshut freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme beim Fakultätsreferenten Johannes Tischer (johannes.tischer@haw-landshut.de) oder Studiengangsleitung Prof.in Dr. Judith Kluck (judith.kluck@haw-landshut.de).

Studienkosten

Informationen zu den Studienbeiträgen und den Studentenwerksbeiträgen erhalten Sie hier.

Studieninhalte und Studienverlauf

Inhalte und Struktur des Studiums:

  • fundierte Inhalte zu allen Bereichen der Hebammenarbeit
  • evidenzbasiertes geburtshilfliches Wissen
  • ethische, gesellschaftliche, juristische, wirtschaftliche, psychologische und historische Aspekte der Hebammenarbeit
  • starker Praxisbezug durch regelmäßige Praktikumseinsätze (insgesamt 2200 Stunden)
  • Theorie und Praxis von Kommunikation und Beratung
  • wissenschaftliches Arbeiten
  • professionelle Reflexions- und Bewältigungsstrategien

Für einen groben Überblick zum allgemeinen Studienverlauf und zu dessen Inhalten sowie Modulen können Sie sich das Curriculum anschauen. Die Lehrveranstaltungen finden auf Deutsch statt.

Studien- und Prüfungsplan mit Modulhandbuch

Die Fakultät erstellt zur Sicherung des Lehrangebots und zur Information der Studenten/innen einen Studien- und Prüfungsplan mit dazugehörigem Modulhandbuch.

Studien- und Prüfungsplan SoSe 2024 - SPO 25.09.2023

Modulhandbuch ab SoSe 2024 - SPO 25.09.2023

Studien- und Prüfungsordnung

In den Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie die wichtigsten prüfungsrelevanten Vorschriften der einzelnen Studiengänge.

Die Studien- und Prüfungsordnungen werden auf Vorschlag der jeweiligen Fakultät durch den Senat erlassen. Sie regeln u.a. die Lehrinhalte, die Module, den zeitlichen Umfang der Lehrveranstaltungen.

Sie sind jedoch nicht abschließend, sondern werden u.a. durch die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule (APO) sowie die Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen (RaPO) und das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) ergänzt.

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des Studiengangs "Hebamme primärqualifizierend (B.Sc.)" wird nach finaler interner Abstimmung hier veröffentlicht.

Sonstige Informationen

Bei Interesse an einem Studienplatz im Studiengang "Hebamme primärqualifizierend (B.Sc.)" wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen gerne an die Zentrale Studienberatung der Hochschule Landshut, bei inhaltlichen und studiengangspezifischen Fragen an die Studiengangskoordinatorin (inga.bourdillon@haw-landshut.de) oder an die Studiengangsassistenz (nina.weiser@haw-landshut.de).

Bitte beachten Sie auch weitere Veranstaltungen, welche Sie über den Studiengang informieren, z.B. Vorstellung des Studiengangs beim Studieninformationstag (meist im Frühjahr vor Bewerbungsbeginn - bitte aktuelle Informationen der Hochschule auf der Homepage beachten).

Sollten Sie als Schule bzw. mehrere Schulen Interesse an der Vorstellung des Studiengangs an Ihrer Schule bzw. im Verbund mit mehreren Schulen haben, so können Sie sich gerne an die Zentrale Studienfachberatung der Hochschule oder die Fakultät für Interdisziplinäre Studien wenden.

Sie haben Interesse an einem externen Lehrauftrag im Studiengang "Hebamme primärqualifizierend (B.Sc.)" an der Hochschule Landshut?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Prof.in Anne Wiedermann (Anne.Wiedermann@haw-landshut.de) oder an Inga Bourdillon (inga.bourdillon@haw-landshut.de; 0871/506-682).
Gerne nehmen wir Ihre Daten in Form eines kleinen Steckbriefs mit Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Lehr- bzw. Fachgebiet an und halten zeitnah Rücksprache mit Ihnen.

Studiengangsleitung und Studienfachberatung

Prof. Dr. rer. nat. Judith Kluck

  • Studiengangsleitung Studiengang Hebamme primärqualifizierend
  • Studienfachberatung Hebamme primärqualifizierend

Lehrgebiete

Professur Gesundheit mit Schwerpunkt Maternity Care

  • Case Management
  • Frauengesundheit
  • Gesundheitspolitik
  • Bezugswissenschaftliche Grundlagen
  • Kommunikation
  • Entwicklungspsychologige
  • Scientific English

Kontakt

RAUM:  C1 27
TEL:  +49(0)871 506 817
E-MAIL: judith.kluck(at)haw-landshut.de

Sprechzeiten: Mittwoch 13 bis 14 Uhr und nach Vereinbarung.

Studiengangskoordinatorin

Dipl. Betriebsw. (FH) Inga Bourdillon

  • Studiengangskoordinatorin für die Studiengänge
  • Hebammenwissenschaften primärqualifizierend und weiterqualifizierend

Kontakt

RAUM:  C1 54
TEL:  +49 (0) 871 506 682
FAX:  +49 (0) 871 506 506
E-MAIL: inga.bourdillon(at)haw-landshut.de

Des Studiengang Hebamme primärqualifizierend (B.Sc.) ist seit dem 01.10.2023 akkreditiert.