Der Berufungsprozess
Zentrales Leitprinzip aller Berufungsverfahren an der Hochschule Landshut ist der Grundsatz der Bestenauslese.
Die Hochschule Landshut bekennt sich dabei ausdrücklich zu Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt als integralen Bestandteilen ihrer Berufungsstrategie.
Zur Berufungssatzung
Ihr Weg zur Professur - der Berufungsprozess
1 - Bewerbung
Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben, um möglichst viele Interessierte zu erreichen.
2 - Vorauswahl
Der Berufungsausschuss sichtet die Bewerbungen und erstellt eine Auswahl der am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Es wird der Termin für die Probevorlesungen festgelegt und das Thema des Pflichtvortrages, welches vorab mit der Einladung an die ausgewählten Bewerbenden kommuniziert wird. Das Thema des Wahlvortrages kann selbst im Rahmen des zu besetzenden Lehrgebiets gewählt werden.
3 - Probelehrveranstaltung
Bei der Probelehrveranstaltung (i. d. R. hochschulöffentlich) präsentieren die Bewerbenden ihren Pflichtvortrag und ihren Wahlvortrag, gefolgt von einer Fragerunde. Im Anschluss findet ein Gespräch mit dem Berufungsausschuss (nicht öffentlich) statt.
4 - Listenerstellung/Listenbeschluss
Nach dem Abschluss der Probelehrveranstaltungen und der Gespräche mit dem Berufungsausschuss, wird eine Liste mit den am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten erstellt. Grundlage hierfür ist die fachliche, pädagogische und persönliche Eignung.
5 - Gremienphase
Der Senat nimmt Stellung zur Vorschlagsliste. Die Hochschulleitung prüft die Liste und führt Kennenlerngespräche.
6 - Ruferteilung, Rufannahme und Ernennung
Nach der Entscheidung wird der Ruf an die ausgewählte Kandidatin bzw. den ausgewählten Kandidaten erteilt mit einer Annahmefrist.
Nach Annahme des Rufs durch die Kandidatin/den Kandidaten erfolgt schließlich die Ernennung auf die Professur.
FAQ zum Berufungsprozess
- An-/ Motivationsschreiben: Was spricht Sie an der ausgeschriebenen Professur besonders an und warum möchten Sie an die Hochschule Landshut?
- Lebenslauf:
• Studium: Studiengang, akademischer Grad, Hochschule/ Universität, Datum des Abschlusses
• Promotion (falls vorhanden): Titel, Fachrichtung, Doktorgrad, Hochschule/Universität, Datum des Abschlusses
• Beruflicher Werdegang: Tätigkeit, Arbeitgeber, Ort; Genaues Ein- & Austrittsdatum; Arbeitsumfang in %
• Sonstige Zeiträume (z. B. Eltern-/ Pflegezeit, Sabbatical, Arbeitszeitreduzierung): Beginn & Ende, ggf. Angaben des reduzierten Arbeitsumfangs in % - Zeugnisse/ Nachweise/ Verträge/ Urkunden:
• Abschlusszeugnisse/ Urkunde von Studium und Promotion
• Arbeitszeugnisse bisheriger Anstellungen (Ein- & Austrittsdatum sowie Arbeitsumfang ersichtlich)
• Weitere Nachweise: Zertifikate, Nachweise für die Lehre & Fortbildung; Preise & Auszeichnungen; Sprachzertifikate - Lehre:
• durchgeführte Lehrveranstaltungen (Themen, Formate, ggf. Evaluationen)
• Erfahrung in der Betreuung von Studierenden (bspw. Abschlussarbeiten, Projektarbeiten)
• Lehrkonzept unter Berücksichtigung von Aspekten der Internationalisierung der Hochschule Landshut - Forschung & Drittmittel:
• Bisherige Forschungstätigkeiten
• Publikationsliste
• Erfahrung mit Drittmittelanträgen
• Beiträge zu Konferenzen, Vorträge & Tagungen
• Wettbewerbe, Auszeichnungen & Preise
• Forschungs- und Transferkonzept inkl. der Perspektive der Promotionsbetreuung
Die Dauer von Berufungsverfahren kann variieren und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Von der Ausschreibung bis zur finalen Ernennung vergehen erfahrungsgemäß zwischen sechs und 15 Monate.
Die Wissensvermittlung wird einen großen Anteil an Ihrer Arbeit als HAW-Professorin/HAW-Professor haben. Daher ist es von Vorteil, wenn Sie bereits Lehr-Erfahrung sammeln konnten, z. B. über Lehraufträge, eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeitender, durch eine Vertretungsprofessur o. Ä..
Didaktische Kompetenzen zählen zur pädagogischen Eignung sowie beispielsweise auch die Innovationsfähigkeit bei Lehr- und Lernformaten.
Die pädagogische Eignung wird im Berufungsverfahren durch die Probevorlesungen festgestellt.
Die Promotion ist i. d. R. Voraussetzung für eine HAW-Professur. Es gibt aber die Möglichkeit, die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit über sogenannte promotionsadäquate Leistungen nachzuweisen.
Sollte die Promotion noch fehlen, gibt es im Rahmen einer Nachwuchsprofessur (W1) die Möglichkeit, die Promotion während der Laufzeit der Nachwuchsprofessur zu erwerben. Achten Sie dabei bitte bei der Stellenausschreibung darauf, für welches Modell die Professur ausgeschrieben ist.
Nein, für HAW-Professuren ist keine Habilitation vorgeschrieben.