Antidiskriminierung
Auf dieser Seite finden Studierende, Beschäftigte und Interessierte Informationen zu Beratungsangeboten, Unterstützungsstrukturen und Maßnahmen gegen Diskriminierung und Machtmissbrauch.
Diskriminierung umfasst Benachteiligungen und Belästigungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Der Antisemitismusbeauftragte wird als Ansprechperson aufgeführt, um das Thema Antisemitismus zusätzlich sichtbar zu machen.

Erstberatung bei Diskriminierung
Diskriminierung melden
Antisemitismusbeauftragter
Ständige Kommission KOMPASS
Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt
Die hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt bietet eine vertrauliche Erstberatung bei Diskriminierung, (sexueller) Belästigung, (sexueller) Gewalt oder Machtmissbrauch für alle Hochschulmitglieder an. Auf Wunsch erfolgt eine persönliche Beratung, in der über rechtliche und außerrechtliche Handlungs- sowie Schutzmöglichkeiten informiert wird.
KontaktformularBei einer Beratung ist es wichtig, dass dies mit einer Person des Vertrauens passiert. Aus diesem Grund gibt es weitere Ansprechpersonen, die ebenso für eine Beratung kontaktiert werden können:
Prof. Dr. Stefan Bormann, Vizepräsident Diversität und Berufungen
Prof. Dr. Mechthild Wolff, Gleichstellungsbeauftragte für Frauen in Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Bettina Williger, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Prodf. Dr. Mihri Özdogan, Antisemitismusbeauftragter
Zentrale Studienberatung
Prof. Ph.D. Andreas Siebert, Ombudsperson für wissenschaftliches Fehlverhalten
Miriam Salbeck, Stabsstelle Diversitätsmanagement
Kerstin Dempf, Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftstützende Personal
Jürgen Zirngibl, Arbeitsschutzbeauftragter
Mitglieder aus dem Personalrat für Mitarbeitende
Schwerbehindertenvertretung

Formaler Meldeprozess bei Diskriminierung
Wenn Hochschulangehörige Diskriminierung erfahren oder beobachten und eine formelle Klärung wünschen, steht an der Hochschule Landshut ein strukturiertes, mehrstufiges Beschwerdeverfahren zur Verfügung. Es geht über eine Beratung hinaus und ermöglicht eine verbindliche Prüfung von Vorfällen.
Meldungen können auf Wunsch anonym über das digitale Meldeformular eingereicht werden. Nach einer ersten Prüfung durch das Beschwerdegremium werden Betroffene über mögliche weitere Schritte informiert und bei Bedarf geschützt.
Ziel des Verfahrens ist es, Betroffene zu schützen und eine faire, transparente und verantwortungsvolle Bearbeitung von Beschwerden sicherzustellen. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich an die Zuständigen weitergeleitet. Der Schutz der betroffenen Person steht dabei stets im Mittelpunkt.
Antisemitismusbeauftragter
Der Antisemitismusbeauftragte der Hochschule Landshut ist zentrale Ansprechperson für Fragen, Hinweise und Anliegen im Zusammenhang mit Antisemitismus. Er unterstützt Betroffene und Hochschulangehörige, berät die Hochschulleitung, Fakultäten und Gremien und setzt sich für Prävention, Sensibilisierung sowie eine antisemitismuskritische und diskriminierungssensible Hochschulkultur ein. Ziel ist es, antisemitische Vorfälle ernst zu nehmen, Betroffene zu unterstützen, Prävention und Sensibilisierung zu stärken und jüdisches Leben an Hochschulen sichtbar zu machen.
Im Rahmen des bayerischen Aktionsplans gegen Antisemitismus wurden an allen staatlichen Hochschulen in Bayern Antisemitismusbeauftragte benannt. Die Verankerung dieser Funktion im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) wurde von der Bayerischen Staatsregierung angekündigt.

Haltung und Werte der Hochschule
Antidiskriminierung beschäftigt sich damit, Benachteiligungen und Ausgrenzungen im Hochschulalltag zu erkennen, zu benennen und ihnen entgegenzuwirken. Diskriminierung kann Menschen aus unterschiedlichen Gründen treffen, etwa aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Fähigkeit, Religion oder Weltanschauung oder Alter.
An der Hochschule Landshut geht es dabei nicht nur um den Umgang mit Diskriminierung, sondern auch um (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch und wie sich diese auf Strukturen und Rahmenbedingungen auswirken. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Hochschulangehörigen sicher, wertgeschätzt und respektiert fühlen können. Die folgende Leitlinie konkretisiert das Bekenntnis der Hochschule zur Achtung und zum Schutz aller international anerkannten Menschenrechte und der im Grundgesetz verankerten demokratischen Werte der Gleichstellung und Gleichberechtigung, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Vielfalt und Partizipation.
Ständige Kommission KOMPASS
Die Ständige Kommission Machtverhältnisse, Diskriminierung und Schutz (KOMPASS) wurde eingerichtet, um Wege zu finden, innerhalb der Hochschule aktiv eine diskriminierungssensible und sichere Umgebung weiter auszubauen. Sie dient als dauerhafte beratende Kommission, die sich mit Fragen von Machtverhältnissen, Diskriminierung und Schutz auseinandersetzt, Entwicklungen beobachtet, Handlungsbedarfe identifiziert und entsprechende Maßnahmen anstößt.
Die Abkürzung KOMPASS steht zunächst als Akronym für die Kommission zu Machtverhältnissen, Diskriminierung und Schutz. Gleichzeitig verweist die Abkürzung inhaltlich über diese Begriffe hinaus: Hinter dem Schutz vor Diskriminierung verbergen sich zentrale Aufgaben der Kommission – Prävention, Aufarbeitung, Intervention und Sensibilisierung. Wie ein Kompass soll die Kommission dabei helfen, die gemeinsame Ausrichtung an Schutz, Integrität und Verantwortung in unserer Hochschulkultur immer wieder neu zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Konkrete Projekte sind unter anderem:
- Schaffung eines Diskurses zu Machtmissbrauch an Hochschulen
- Erarbeitung einer Gremienampel
- Überarbeitung des Meldeprozesses bei Diskriminierung
- Durchführung einer hochschulweiten Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen (im Prozess)


