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Frühstudium

Das Frühstudium bietet leistungsstarken und interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, noch während der Schulzeit regelmäßig an regulären Vorlesungen teilzunehmen. 

Infos zum Frühstudium

- Studienalltag kennenlernen und Campusluft schnuppern

- sich mit neuen Inhalten auseinandersetzen und Fachkenntnisse vertiefen

- sich mit Studierenden austauschen und neue Leute kennenlernen

- potentiellen Studiengang “ausprobieren”

- erworbene Studienleistungen für ein späteres Studium anrechnen lassen

Am Frühstudium können leistungsstarke Schülerinnen und Schüler von Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen ab der 10. Jahrgangsstufe teilnehmen. 

- Gute Schulleistungen

- Kurzes Empfehlungsschreiben der Schule

- Einverständnis der Schulleitung

- Bei Minderjährigen: Einverständnis der erziehungsberechtigen Person

Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Frühstudium entscheidet die Hochschule Landshut mit Zustimmung der Schule und der Erziehungsberechtigen. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist eine Schulveranstaltung. Die Schulleitung kann die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler dafür vom Unterricht befreien. Über die Möglichkeit und den Umfang von Unterrichtsausfall entscheidet die Schulleitung.

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Hochschulveranstal-tungen formal wie Unterricht in der Schule zu handhaben, d.h. regelmäßig daran teilzunehmen, im Krankheitsfall die Schule zu informieren und entsprechende Nachweise bzw. schriftliche Entschuldigungen in der Schule einzureichen. Hochschule, Verantwortliche der Schulaufsicht und Schulleitung behalten sich vor, die Einwilligung zum Frühstudium zurückzunehmen, falls sich schulische Leistungen verschlechtern. 

Die am Frühstudium teilnehmenden Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, den gegebenenfalls an der Schule ausfallenden Unterricht selbstständig nachzuarbeiten, im geforderten Umfang an schulischen Leistungsnachweisen teilzunehmen sowie ggf. zusätzlich geforderte Leistungen nach Vorgabe der Schule zu erbringen. Einzelheiten sind mit der jeweiligen Fachlehrkraft an der Schule abzustimmen. 

Das Risiko einer möglichen Verschlechterung der schulischen Leistungen aufgrund der erhöhten Belastung tragen ausschließlich die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Hochschule und Schule übernehmen hierfür keine Verantwortung. 

Sollten Schülerinnen und Schüler das Frühstudium vorzeitig (vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters) beenden, sind sie verpflichtet, die Schule sowie die Hochschule Landshut schriftlich zu informieren. 

Sofern das Frühstudium in einem zweiten Semester fortgeführt werden soll, ist ein Folgeantrag erforderlich. Ein erneutes Empfehlungsschreiben sowie ein aktueller Lebenslauf sind bei einem zweiten Antrag nicht erforderlich. 

Schülerinnen und Schüler werden von Seite der Hochschule durch die Zentrale Studienberatung und Karriereservice betreut.

Es fallen keine Gebühren oder Kosten für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an. 

Vor Beginn eines jeden Semesters wird eine Übersicht aller möglichen Module erstellt, aus der die Schülerinnen und Schüler Vorlesungen bzw. Lehrveranstaltungen auswählen können.
In der Regel werden Module aus allen Fakultäten angeboten. 

Interessierte Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte sollten sich bis zum Beginn des neuen Schuljahres (16.09.2025) bei der Zentralen Studienberatung und Karriereservice (Emailadresse siehe unten) melden. Daraufhin wird den Interessierten die Übersicht aller möglichen Module zur Verfügung gestellt. 

Die Anmeldung (Bewerbungsformular, Lebenslauf und Empfehlungsschreiben der Schule) sollte bis spätestens 28.09.2025 per Email unter studienberatung@haw-landshut.de eingehen. 

Am 29.09.2025 von 14:00-16:00 Uhr findet eine Einführungsveranstaltung für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler statt. Alle Informationen dazu erhalten Sie nach der Anmeldung.                 

Ansprechpartnerin

Sophie Heitzer

Veranstaltungen, Schulkooperationen und Duales Studium