Krankenversicherung
Allgemein gilt:
Alle Studierenden sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie ohne den Nachweis einer anerkannten Krankenversicherung nicht immatrikuliert werden können.
Für die Zulassung benötigen Sie keinen Nachweis Ihrer Krankenversicherung. Erst nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie für die Immatrikulation eine gültige Krankenversicherung nachweisen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich vor einer Immatrikulation an der Hochschule Landshut mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, DAK, etc.) in Verbindung setzen - unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen.
Die gesetzliche Krankenkasse bestätigt, ob Sie
- bereits versichert sind
- oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
Diese Prüfung ist für Sie kostenlos. Sollten Sie noch keine ausreichende Krankenversicherung für Deutschland besitzen, so müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Die Versicherungsbestätigung der Krankenkasse reichen Sie dann spätestens zur Immatrikulation an der Hochschule Landshut ein.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.