Rechtliche Angelegenheiten

Amtsblatt

Hier finden Sie die amtlichen Veröffentlichungen der rechtlichen Grundlagen der Hochschule Landshut.

Veröffentlichungen aus den Jahren bis 31.12.2004 finden Sie in Schriftform im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Studien- und Prüfungsordnungen

In den Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie die wichtigsten prüfungsrelevanten Vorschriften der einzelnen Studiengänge. Die Studien- und Prüfungsordnungen werden auf Vorschlag der jeweiligen Fakultät durch den Senat erlassen. Sie regeln die Lehrinhalte, die Module, den zeitlichen Umfang der Lehrveranstaltungen etc. Sie sind jedoch nicht abschließend sondern werden u.a. durch die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule (APO) sowie das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ergänzt.

Hochschulrecht Allgemein

  • Hochschulrahmengesetz - HRG
    Das Hochschulrahmengesetz ist ein zur Regelung des Hochschulwesens in Deutschland erlassenes Rahmengesetz zum Hochschulrecht. Da die Kultur- und Wissenschaftshoheit bei den Bundesländern liegt sind die entsprechenden Details in den Landeshochschulgesetzen geregelt.
  • Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz - BayHIG
    Dieses Gesetz regelt u.a. die Organisation der Hochschule, Rechte und Pflichten der Organe, die Rechtsstellung der Hochschulmitglieder und das Selbstverwaltungs- und Satzungsrecht. Dieses ist meist die Rechtsgrundlage für die Satzungen und Verordnungen, die die Hochschule erlässt.
  • Grundordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut (konsolidierte - nicht amtliche Fassung - Stand: 27.07.2023)
    Die Grundordnung ergänzt zum Landesrecht die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Hochschule und beinhaltet Verfahrensgrundsätze für die einzelnen Organe der Hochschule. Sie wird vom Hochschulrat beschlossen.
  • Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut (konsolidierte - nicht amtliche Fassung - Stand: 27.07.2023)
  • Die allgemeine Prüfungsordnung regelt fakultätsübergreifend prüfungsrechtliche Fragen für die gesamte Hochschule.

Zulassung

Gebühren

Richtlinien und sonstige Rechtsvorschriften

Hochschulwahlen

Jedes Jahr während des Sommersemesters finden die Wahlen der Studentischen Vertreterinnnen und Vertreter im Senat, im Studentischen Parlament und in den Fachschaftsvertretungen statt. Die Amtszeiten der Studierendenvertreter beginnen jeweils am 1. Oktober des Wahljahres und enden am 30. September des Folgejahres.

Alle zwei Jahre werden auch die Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden sowie der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Senat und in den Fakultätsräten gewählt.

Wahlordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut (Stand: 30.03.2023)

Im Sommersemester 2023 wurden die Vertreterinnen und Vertreter aller Gruppen gewählt.

Ergebnisfeststellung Hochschulwahlen 2023