Finanzierung

Um ein Studium im Ausland finanzieren zu können, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die im Rahmen der Studienplatzbewerbung über Mobility Online beantragt werden können.

Finanzielle Förderungen - Beantragung beim International Office

Erasmus+ Studium (Europa)

Wer zum Auslandsstudium an eine europäische Hochschule geht, mit der eine ERASMUS-Partnerschaft besteht, kann eine Förderung durch die EU erhalten.

Die Antragsstellung für ein ERASMUS Stipendium ist bereits mit der erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz über Mobility Online  sowie der Zuteilung eines ERASMUS-Platzes durch uns an einer ERASMUS Partnerhochschule erledigt.

Das Wichtigste zur ERASMUS Förderung auf einen Blick:

  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen 
  • Unterstützung bei sprachlicher Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
  • ERASMUS+ Stipendium/Mobilitätszuschuss

Die monatliche Förderung über ERASMUS+ erfolgt über Ländersätze mit drei Ländergruppen. Diese sind wie folgt:

  • Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 

            —> monatlich 600 Euro

  • Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

            —> monatlich 540 Euro

  • Gruppe 3: Bulgarien, Esland, Kroatien, Letland, Litauen, Polen, Republik Normazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

          —> monatlich 490 Euro

Bewerbungstermine finden Sie auf unserer Bewerbungsseite.

Förderdauer und Auszahlung

  • Festlegung der Förderbedingungen in einem sogenannten "Grant Agreement"
  • Mindestdauer für Förderung 2 Monate / 60 Tage
  • Auszahlung der Förderung (taggenaue Abrechnung nach Abschluß der Mobilität in 2 Raten
  • erste Rate vor dem Studiengebinn an der Partnerhochschule
  • zweite Rate nach "Confirmation of Stay" durch Partnerhochschule

Möglichkeiten von Zusatzförderungen: (bitte beachten Sie, dass wir maximal eine Zusatzförderung / ein sogenanntes Top Up gewähren)

Zusatzförderung nachhaltiges Reisen (Green Travel Top Up)

Teilnehmende Studierende können pro Mobilität ein einmaliges Top-Up von 50 EUR für nachhaltiges Reisen erhalten. Zudem haben sie die Möglichkeit bis zu 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen. „Green Travel“ ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden (Nachweis erforderlich!):

  • Bus
  • Fahrgemeinschaft im Auto
  • Zug
  • Andere nachhaltige Transportmittel (z.B. Fahrrad)

Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top Up)

Teilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250 EUR/ Monat für Soziale Teilhabe (Social TOP- UP) erhalten:

 Erwerbstätige Studierende:

  • Die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus:

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.

Studierende mit Kind/ern:

  • Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kinds ist auszuschließen 

Studierende mit chronischer Erkrankung:

  • Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.
     

Studierende mit Behinderung:

  • Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.


PROMOS (außerhalb Europas)

Studierende, deren Auslandsstudium oder -praktikum nicht durch das ERASMUS-Programm abgedeckt werden kann, haben die Möglichkeit einen PROMOS-Antrag zu stellen. Mit diesem Programm können Studien- und Praxisaufenthalte sowie Kurzaufenthalte wie Sprachkurse und Summer Schools von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kursgebührenpauschalen weltweit gefördert werden.

PROMOS-Anträge für ein Auslandsstudium können im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz über Mobility Online gestellt werden.

Bayerisches Staatsministerium

Zur Förderung der Internationalisierung der bayerischen Hochschulen und der Mobilität der Studierenden hat das StMBKWK Fördermittel für Auslandsstudium und Auslandspraktikum zur Verfügung gestellt, die auf Antrag  von Outgoings (alternativ zu PROMOS oder ERASMUS) oder ausländischen Studierenden (Incomings) gewährt werden können.

Die jeweilige Förderung ist abhängig von der jährlich zur Verfügung gestellten Gesamtfördersumme an die Hochschule Landshut und kann daher stark variieren.

Förderanträge für ein Auslandsstudium können im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz über Mobility Online gestellt werden.

Auswahlverfahren

Für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen (ERASMUS+ und weltweit) gilt folgender Prozess:

Wenn Sie sich an einer unserer Partnerhochschulen bewerben, können Sie sich für PROMOS Stipendien, Stipendien des bayerischen Staatsministeriums oder ERASMUS+ ganz einfach im Rahmen der Studienplatzbewerbung über Mobility ONLINE bewerben. Die Bewerbung erfolgt dann im Workflow nachdem Sie uns alle Unterlagen zur Verfügung gestellt haben.

Wenn die zugewiesenen Mittel ausgeschöpft sind, können nur noch Aufenthalte ohne finanziellen Zuschuss gewährt werden.

Die Auswahl für die Stipendien, die an der Hochschule direkt verwaltet werden (ERASMUS/PROMOS/StaMi) findet unter Einhaltung folgender Grundsätze statt:

  • transparentes Bewerbungsverfahren
  • qualitatives Auswahlverfahren (Auswahlgremium Hochschulleitung und International Office)
  • Information und Beratung zu Beantragung und möglichen Förderhöhen
  • diskriminierungsfreie Auswahl (im Sinne des AGG). ERASMUS+ Stipendien soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum ERASMUS+ Programm erleichtert. StaMi Stipendien berücksichtigen ebenfalls die Bedürftigkeit der Studierenden
  • Auswahl auf Basis folgender sachlicher, leistungsbezogener Kriterien
    • Studienleistung und -fortschritt
    • Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts
    • Sprachkenntnisse
    • nur bei ERASMUS Studium: mindestens 1 abgeschlossenes Studienjahr
    • nur bei ERASMUS: Durchführung eines verpflichtenden ONLINE Sprachtest
    • nur bei StaMi - Anträgen: jährliches Einkommen (inkl. Unterhalt der Eltern) im Durchschnitt max. 15.000 Euro vor dem Aufenthalt
    • nur bei StaMi - Bedürftigkeit
  • zeitnahe Information über die Entscheidung (i. d. Regel im SS im Februar und im WS Mitte Juli)

Alle Geförderten sind verpflichtet direkt nach Abschluss der Maßnahme einen mindestens 1-seitigen Bericht im International Office abzugeben oder in Mobility ONLINE am Ende Ihres Auslandsaufenthalts zu erstellen.

Die ERASMUS+ Teilnehmer erhalten zusätzlich am Ende des Auslandsaufenthalts einen ONLINE Link zu einem Fragebogen vom DAAD sowie die Aufforderung zu einem zweiten verpflichtetenden ONLINE Sprachtest. Bitte beachten Sie, dass die Berichte erstellt werden müssen, um die Gesamtförderung zu erhalten!

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne im International Office.

 

Wichtige Hinweise:

 

Die Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung und für Studierende mit Kind ist in ERASMUS durch vorherige Bekanntgabe beim International Office (N0 03, Frau Kilb) möglich.

 

Für eine Sonderförderung bei Behinderung erhalten Sie auch nützliche Informationen über die  European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

 

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale: Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum ERASMUS+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der ERASMUS+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die max. monatliche Förderhöhe wird durch die Ländergruppen vorgegeben.

Finanzielle Förderungen, die anderweitig beantragt werden können:

Auslands-BAföG

Wichtig: Auch wenn in Deutschland kein Anspruch auf BAföG besteht, ist eine finanzielle Unterstützung für ein mindestens 12-wöchiges Pflichtpraktikum im Ausland eventuell möglich, da für das Ausland andere Richtlinien gelten.

Der Antrag sollte sechs Monate vor Praktikumsbeginn gestellt werden.

Bayerische Hochschulzentren

Deutscher Akademischer Austauschdienst - DAAD

Der DAAD ist die Organisation in Deutschland, die die meisten Stipendien vergibt.

Voraussetzung sind ein Auslandsaufenthalt im Hauptstudium sowie überdurchschnittlich gute Noten. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes bzw. unter der Stipendiendatenbank mit über 200 Programmen:

www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendiendatenbank/

 

 

 

HAW International - DAAD Stipendien für Semesteraufenthalt und Abschlussarbeiten

Programminitiative HAW.International

Programmziel

Das praxisorientierte Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) ist in Deutschland und in der Welt hoch angesehen. Der DAAD unterstützt die Studierenden von HAW/FH bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern. Mehr Informationen über die gesamte Programminitiative HAW.International unter www.daad.de/HAW.

Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben: Weitere Informationen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland.

Bewerbungsfristen

30.06. für Stipendienbeginn zwischen November und Februar 
31.10 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni
01.03 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts:

  • Studienaufenthalte 3 bis 6 Monate
  • Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten 1 bis 6 Monate.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate,
  • Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
  • bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland),
  • bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.

Studienstiftung des deutschen Volkes ("Metropolen in Osteuropa")

Förderprogramm Studium in Australien und Neuseeland

Lassen Sie sich in unser Förderprogramm aufnehmen! Sie erhalten damit Anspruch auf viele Förderleistungen, unter anderem unsere Down Under Studienbeihilfe sowie Zugang zu allen Stipendien der australischen und neuseeländischen Universitäten.

10% Studiengebühren sparen mit der Down Under Studienbeihilfe

Bewerbungsschluss: automatisch mit Studienplatzbewerbung
Förderungshöhe: 10% der Studiengebühren für ein Semester

Gefördert werden alle Studienprogramme - Gastsemester, Bachelor, Master, Graduate Certificate, Graduate Diploma, PhD an allen Universitäten in Down Under, bei denen internationale Studiengebühren anfallen.
Die Studienbeihilfe schließt in vielen Fällen die Lücke zu Bafög, DAAD oder anderen Förderungen.

Vollstipendien
Bewerbungsschluss: 01.12. / 01.05. eines jeden Jahres
Stipendienhöhe: Studiengebühren 1 Semester
Leistungsabhängig: sehr guter Notenschnitt Voraussetzung

Reisekostenzuschuss
Bewerbungsschluss: automatisch mit Studienplatzbewerbung
Stipendienhöhe: jeweils 1.000 EUR maximal - Verlosung

Weitere Förderleistungen

  • Beratung, Planung, Informationen zu allen Fragen zum Studium in Australien und Neuseeland
  • Bewerbungsmanagement, Coaching, Hilfestellung zur Vorbereitung Ihres Studiums in Down Under

Kontakt
Institut Ranke Heinemann
Internationales Studien- und Förderzentrum
Berlin - Hamburg - Essen - München - Wien
www.ranke-heinemann.de

Fulbright Stipendien

Für die jeweiligen amerikanischen Studienjahre schreibt die Fulbright-Kommision Reisestipendien aus. Mit dieser Förderung werden deutsche Studierende der Universitäten und Fachhochschulen gefördert, die ihren Studienaufenthalt in den USA über ein deutsch-amerikanisches Hochschulpartnerschaftsprogramm arrangieren und teilfinanzieren.

Interessierte Studierende reichen ihren Stipendienantrag beim International Office ein. Ein von der Fulbright-Kommission bestelltes Gremium entscheidet im Endauswahlverfahren, welche Bewerber für ein Reisestipendium nominiert werden.

Bitte beachten: Bewerbungsfrist ist immer schon ein Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthaltes!

Alle Infos zu Bewerbungsformalitäten finden Sie hier!

 

 

Deutsche Bildung

Das Angebot der Deutschen Bildung kombiniert eine flexible Studienfinanzierung mit dem inhaltlichen Förderprogramm Wissen Plus. Dadurch bekommen Studierende nicht nur Geld für ihr Studium - in Deutschland oder im Ausland - sondern auch persönliche Betreuung bei allen Herausforderungen (im Studium und in den ersten Jahren im Beruf), zum Beispiel bzgl. Bewerbung und eLearning-Kursen.

Wer kann sich bewerben

Volljährige, die an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder an einer vergleichbaren Hochschule im Ausland studiert, kann sich für die Studienförderung Ausland bewerben. Außerdem müssen Bewerber zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Deutsche / Österreicher
  • Bildungsinländer mit unbefristeter Aufenthalts- / Arbeitserlaubnis (keine deutsche / österreichische Staatsbürgerschaft, aber sind in Deutschland / Österreich aufgewachsen und haben die Schule absolviert)

Mehr Informationen finden Sie hier.

Weitere Links

 

Studienstiftung Institut Ranke-Heinemann (Australien)

Das Institut Ranke-Heinemann ist eine zentrale Einrichtung für alle australischen und neuseeländischen Universitäten in Deutschland. Hier können Sie die Förderung für Australien und Neuseeland-Aufenthalte finden. Bewerbungsbeginn ist ca. 1 Jahr im Voraus Mitte Januar. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei Fulbright:

www.ranke-heinemann.de

GOstralia! (Australien/Neuseeland)

GOstralia! ist die offizielle Vertretung australischer und neuseeländischer Hochschulen in Deutschland und hat sich auf die Vermittlung von Studenten aus Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz nach Australien spezialisiert und bietet auch Stipendien an.

www.gostralia.de/stipendien

Eidam & Partner. Die Auslands-Experten. 

Das Unternehmen bietet Stipendien für Studierende in Master- und Diplomstudiengängen an, die während des Studiums ins Ausland gehen. Das Auslandsstipendium wird für Studium oder Praktikum im Ausland gezahlt. Die maximale Förderdauer beträgt sechs Monate, die Fördersumme 450 Euro pro Monat. Zielland und Praktikumsbetrieb sind frei wählbar. Jeder Stipendiat erhält außerdem kostenfrei ein interkulturelles Training durch das Unternehmen.

www.eidam-und-partner.de

Studienstiftung des deutschen Volkes - Das China-Stipendien-Programm

Das China-Stipendien-Programm richtet sich an Studierende aller Fächer (außer Sinologie und künstlerische Fächer) die einen einjährigen Aufenthalt in China absolvieren. Es ist beschränkt auf 10 Stipendien und umfasst neben der monatlichen Stipendien-Pauschale u.a. Förderleistungen zu vorbereitenden Sprachkursen, Reisenkosten und übernimmt auch die Studiengebühren in China. Bewerbungsfrist für den Start im September ist der 30.April.

www.studienstiftung.de/china

Links zu Datenbanken und Förderungen rund um das Auslandsstudium

www.mystipendium.de

E-fellows.net Stipendien

Studienkredite

www.che-studienkredit-test.de

www.kfw.de

www.bildungsfonds.de

www.deutsche-bildung.de/studienfoerderung

www.bildungskredit.de

www.studien-abschluss-hilfe.de

www.darlehenskasse-bayern.de