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Strukturiertes Promotionsprogramm NITRO

Ein Doktorhut liegt auf Büchern. Im Hintergrund ist die Hochschule Landshut zu sehen.

Teilnahme am wissenschaftlichen Publikationsprozess (gem. § 13 Abs. 1 PromO)

Von Promovierenden wird erwartet, dass sie Forschungsergebnisse während des Promotionsstudiums über einschlägige Publikationskanäle veröffentlichen, wobei bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens mindestens zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen in peer-reviewed Journals oder in peer-reviewed Conference Proceedings in Hauptautorenschaft akzeptiert sein müssen.

Promovierende müssen ihre Forschungsergebnisse während des Promotionsstudiums auf mindestens einer wissenschaftlich anerkannten Konferenz vorstellen und diskutieren.

Eine Übersicht der Publikationen muss bei Eröffnung des Promotionsverfahrens eingereicht werden.

Jährliche Berichte im Rahmen des strukturierten Promotionsprogramms (gem. § 13 Abs. 3 Nr. 1 PromO)

Im Rahmen der strukturierten Promotion nach § 13 PromO ist es notwendig, dass regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) Gespräche zwischen Betreuenden und Promovierenden stattfinden. In diesen Gesprächen wird gemeinsam eine kurze Aufstellung über umgesetzte Schritte sowie ein gegebenenfalls angepasster Arbeitsplan erstellt. Die Information, dass das Gespräch stattgefunden hat, muss pro Jahr bis Ende September per Mail an die THA Graduate School gemeldet werden (siehe Vorlage).

Es gilt dabei, wer vor dem 1. Juli des aktuellen Jahres in das Promotionszentrum aufgenommen wurde, muss bis Ende September des aktuellen Jahres eine Meldung abgeben.

Zwischenbericht im Rahmen des strukturierten Promotionsprogramms (gem. § 13 Abs. 3 Nr. 2 PromO)

Die Vorstellung des Zwischenberichts ist in einem Konzept geregelt und erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums des Promotionszentrums NITRO. Das Kolloquium findet bis zu dreimal pro Jahr statt. Termine werden per E-Mail und an dieser Stelle bekannt gegeben.

Wichtige Informationen:

  • Bitte beachten Sie, dass der Zwischenbericht nicht als Präsentation des Dissertationsprojekts zu Beginn des Prozesses gedacht ist. Er wird als eine Art Probe-Dissertationsverteidigung angesehen: Die Reviewer werden gebeten, den Fortschritt des Promotionsprojekts zu bewerten und zu prüfen, ob die Pläne für die restliche Zeit bis zur Einreichung der Dissertation überzeugend sind.
  • Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Forschungsskizze vorzustellen, informieren Sie bitte graduateschool@tha.de zusammen mit Ihrer Erstbetreuung und nennen Sie uns die zwei Reviewer, die Ihnen bereits zugesagt haben.

Termine:

1. Kolloquium des Promotionszentrums NITRO

  • 29.09.2026 | 10:00 - 16:00 Uhr | TH Augsburg
  • Frist für die Anmeldung der Vorstellung des Zwischenberichts: 01.07.2026 (Termin mit vier Vortragenden bereits ausgebucht)
  • Frist für die Einreichung der Forschungsskizze: 04.08.2026

2. Kolloquium des Promotionszentrums NITRO

  • 21.10.2026 | 09:00 - 12:00 Uhr | online
  • Frist für die Anmeldung der Vorstellung des Zwischenberichts: 23.07.2026 (Termin mit vier Vortragenden bereits ausgebucht)
  • Frist für die Einreichung der Forschungsskizze: 26.08.2026

Teilnahme an wissenschaftlichen Qualifizierungskursen (gem. § 13 Abs. 3 Nr. 3 PromO)

Die Kurse können während der gesamten Laufzeit der Promotion absolviert werden. Die entsprechenden Nachweise werden zur Eröffnung des Promotionsverfahrens eingereicht. Die Kurse können grundsätzlich an jeder der drei Partnerhochschulen besucht werden. Es besteht folgendes Angebot:

TH Augsburg

  • SoSe: Gute wissenschaftliche Praxis und Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Ethik und Datenschutz
  • WiSe: Forschungsdatenmanagement, Hochschuldidaktik

TH Deggendorf     

Die vier Kurse können im Rahmen des Angebots des Hochschulzertifikates "Forschungs- und Dissertationskompetenz" absolviert werden.     

  • SoSe: Gute wissenschaftliche Praxis und Compliance, Ethik und Datenschutz in der Wissenschaft, Hochschullehre und rechtliche Aspekte / Didaktik und Digitale Lehre
  • WiSe: Forschungsdatenmanagement

HaW Landshut

Angebot variiert

Termine, Uhrzeiten, Format (Präsenz, Online, Hybrid) sowie Kurssprache (Deutsch, Englisch) sind auf der jeweiligen Homepage ersichtlich.

Es können auch bereits besuchte Kurse angerechnet werden, soweit die Anzahl der ECTS identisch und die Inhalte vergleichbar sind.

Sie sind selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Kurse während der Promotion zu absolvieren und die Nachweise dafür einzureichen. Eine Prüfung der Nachweise erfolgt erst zur Eröffnung des Promotionsverfahrens.

Lehre (gem. § 13 Abs. 3 Nr. 4 PromO)

Ihre Bestätigungen über die erbrachten SWS (Semesterwochenstunden) werden bei Eröffnung des Promotionsverfahrens eingereicht. Bitte beachten Sie, dass insgesamt 4 SWS notwendig sind, also nicht pro Semester.

Sie sind selbst dafür verantwortlich, die entsprechende Lehre zu halten und die Nachweise dafür einzureichen. Eine Prüfung der Nachweise erfolgt erst zur Eröffnung des Promotionsverfahrens. Falls kein Nachweis über die Lehre, wie beispielsweise ein Lehrauftrag, vorhanden ist, kann dieses Formular verwendet werden.