Die Teilnehmenden diskutierten gemeinsam mit wissenschaftlichen Expert:innen zentrale Fragen zu Einsatzbedingungen und Potenzialen von KI zur Entlastung von Fachkräften im Jugendamt sowie zu rechtlichen, ethischen und organisatorischen Grenzen in der Umsetzung. Auch die Frage nach einer verantwortungsvollen Implementierung in den Arbeitsalltag spielte dabei eine wichtige Rolle.
In seinem Vortrag formulierte Prof. Dr. Daniel Houben, Professor für Digitalisierung in der Sozialen Arbeit, zentrale Bedingungen für eine sinnvolle Nutzung von KI in diesem Arbeitsfeld. Sein Fazit: Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen dürfe nicht externen Akteuren überlassen werden. Vielmehr müsse die Profession Soziale Arbeit selbst definieren, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielsetzungen KI zum Einsatz kommt. Diese Position wurde von Frau Feist‑Ortmanns, geschäftsführende Direktorin des IKJ Essen, anhand von Befragungsergebnissen zur Anwendung bedarfsgerechter KI gestützt.
Den Chancen der KI‑Anwendung im Jugendamt – etwa Zeitersparnis, mehr Zeit für die direkte Arbeit mit Klient:innen und Unterstützung bei der Dokumentation – stehen jedoch gewichtige Herausforderungen gegenüber. Nicht nur die Entwicklung jugendhilfespezifischer Tools und deren Finanzierung, wie Stefan Wenkheimer, Leiter der Digitalisierung im Landratsamt Augsburg, berichtete, sondern auch Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts und der beruflichen Schweigepflicht müssen zwingend berücksichtigt werden, wie Prof. Dr. Bettina Kühbeck, Professorin für rechtliche Grundlagen in der Sozialen Arbeit, anhand eindrücklicher Fallbeispiele aufzeigte.
Auch die Gefahr diskriminierender Verzerrungen in Datensätzen wurde thematisiert. Laut Gerti Oberhauser, Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Fakultät für Handlungskompetenz und Sozialadministration, müssen Daten vor ihrer Einpflege in KI‑gestützte Tools zwingend wissenschaftlich geprüft und bereinigt werden, um strukturelle Benachteiligungen – etwa bei der Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz – nicht zu reproduzieren. Einige Tools, die auf Predictive Risk Modelling (PRM) setzen, sind daher aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben in der EU und in Deutschland nicht zulässig.
Das Fazit der Veranstaltung fiel entsprechend differenziert aus: KI wird zukünftig im Arbeitsalltag der Sozialen Arbeit und insbesondere in Jugendämtern immer stärker Einzug halten. Sie kann eine sinnvolle und unterstützende Funktion übernehmen – die fachliche Bewertung eines Falls und die letztendliche Entscheidung müssen jedoch stets bei der sozialpädagogischen Fachkraft verbleiben.
Das Bewusstsein für diese Verantwortung, eine selbstbewusst‑kritische ethische Haltung sowie fundierte KI‑Kompetenzen sind entscheidend für eine verantwortungsvolle und unterstützende KI‑Nutzung in der Sozialen Arbeit. Diese Kompetenzen müssen sowohl bereits im Studium als auch – gerade für Berufseinsteiger:innen – in der Praxis vermittelt und eingefordert werden, so Manuela Weber, Leiterin des Praxisreferates an der Fakultät Soziale Arbeit, abschließend.
