Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut hat ihr Berufungswesen in den vergangenen sechs Monaten umfassend überprüft und neu geordnet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Berufungssatzung ist die intensive Arbeit in den Hochschulgremien nun vorerst abgeschlossen. Unter der Verantwortung von Prof. Dr. Stefan Borrmann, Vizepräsident für Diversität und Berufungen, wurden bestehende Regelungen überarbeitet, neue Leitlinien entwickelt und die verschiedenen Bestandteile zu einem aufeinander abgestimmten Gesamtsystem zusammengeführt. Borrmann verantwortet das neue Ressort Berufungen in der Hochschulleitung seit dem 1. November 2025.
Berufungsstrategie bildet den gemeinsamen Rahmen
Den übergeordneten Rahmen bildet die neue Berufungsstrategie der Hochschule Landshut. Sie formuliert gemeinsame Standards für die Gewinnung und Auswahl neuer Professorinnen und Professoren. Ziel ist es, die hohe Qualität der Berufungsverfahren dauerhaft zu sichern, Abläufe nachvollziehbar zu gestalten und die strategische Entwicklung der Hochschule bei der Besetzung von Professuren noch stärker zu berücksichtigen.
„Die Berufung von Professorinnen und Professoren gehört zu den wichtigsten Entscheidungen einer Hochschule. Mit jeder Besetzung stellen wir langfristige Weichen für die Qualität von Lehre, Forschung und Transfer sowie für die Entwicklung unserer Fakultäten“, betont Hochschulpräsidentin Prof. Dr. Michaela Wirtz. „Das neu geordnete Berufungswesen schafft hierfür einen verlässlichen Rahmen.“
Zu dem Gesamtpaket gehören neben der Berufungsstrategie eine Leitlinie für W1-Nachwuchsprofessuren mit Tenure Track, eine Leitlinie für Vertretungsprofessuren sowie eine grundlegend überarbeitete Richtlinie zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren. Die Dokumente wurden in mehreren Beratungsrunden mit der Hochschulleitung, der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat sowie unter Einbeziehung des Service Personal und des Projektes LA-Proof erarbeitet.
Neue Berufungssatzung bündelt zentrale Verfahrensregeln
Einen wesentlichen Bestandteil der Neuregelung bildet die neue Berufungssatzung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Sie bündelt die zentralen Vorgaben für Berufungsverfahren und schafft einheitliche Verfahrensstandards für alle Fakultäten. Parallel dazu wurde die Grundordnung angepasst. Die bisher dort enthaltenen detaillierten Einzelregelungen zu Berufungsausschüssen, Vorschlagslisten, Probelehrveranstaltungen, Fachgutachten und Sondervoten werden künftig durch die Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes und der neuen Berufungssatzung ersetzt.
„In den vergangenen Monaten haben wir nicht nur einzelne Vorschriften verändert, sondern das Berufungswesen als Ganzes betrachtet“, erklärt Vizepräsident Prof. Dr. Stefan Borrmann. „Entstanden ist ein abgestimmtes System aus Strategie, rechtlichen Regelungen und konkreten Hilfestellungen für die Praxis. Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Chancengerechtigkeit und eine hohe fachliche Qualität waren dabei unsere zentralen Orientierungspunkte.“
Die Überarbeitung umfasste auch standardisierte Musterausschreibungen und Anforderungsprofile. Ergänzend werden die Verantwortlichkeiten der an den Verfahren beteiligten Personen klarer gefasst.
Dual Career stärkt die Hochschule als Arbeitgeberin
Die fachliche Neuausrichtung des Berufungswesens wird durch eine Dual-Career-Strategie ergänzt. Sie berücksichtigt, dass die Entscheidung für eine Professur häufig auch mit beruflichen und persönlichen Veränderungen für Partnerinnen, Partner und Familien verbunden ist. Die Hochschule möchte neu berufene Professorinnen und Professoren deshalb nicht nur bei ihrem eigenen Einstieg unterstützen, sondern auch Fragen zur beruflichen Perspektive der Beziehungsperson, zur Wohnungssuche, zu Kinderbetreuung und Schulen sowie zum Ankommen in der Region einbeziehen.
Auf ihrer neuen Dual-Career-Seite bündelt die Hochschule entsprechende Angebote und Anlaufstellen. Dazu gehören das digitale Ankommensforum Niederbayern, Hinweise zu Beschäftigungsmöglichkeiten und Initiativbewerbungen an der Hochschule, die regionale Hochschuljobbörse sowie Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Angebote wie die Kinderbetreuungsstätte CampusNest ergänzen die Unterstützungsstruktur.
„Bei der Gewinnung hochqualifizierter Professorinnen und Professoren müssen wir die unterschiedlichen Lebenssituationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen“, so Borrmann. „Eine attraktive Professur allein reicht nicht immer aus. Auch die beruflichen Möglichkeiten der Partnerin oder des Partners, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein gutes Ankommen in der Region können für eine Entscheidung ausschlaggebend sein.“
Von der Regelsetzung zur gemeinsamen Umsetzung
Nach Abschluss der Gremienarbeit beginnt nun die praktische Umsetzung der neuen Regelungen. Die Fakultäten werden dabei eng einbezogen. Zu Beginn neuer Berufungsverfahren sind bei Bedarf Kick-off-Meetings vorgesehen, an denen die oder der Vorsitzende des Berufungsausschusses, das Service Personal, der Vizepräsident für Diversität und Berufungen und gegebenenfalls die berichterstattende Person für die Hochschulleitung teilnehmen. In diesen Gesprächen sollen die zentralen Verfahrensschritte, Zuständigkeiten und Anforderungen frühzeitig geklärt werden.
Ein praxisorientierter Leitfaden, der in den kommenden Monaten unter Einbezug der Fakultäten und des Service Personals entwickelt wird, wird die Vorsitzenden der Berufungsausschüsse zusätzlich durch die verschiedenen Phasen eines Verfahrens begleiten. Standardisierte Unterlagen sollen die Fakultäten entlasten, die Vergleichbarkeit der Verfahren erhöhen und zugleich ausreichend Spielraum für die unterschiedlichen fachlichen Anforderungen lassen.
„Die Neuregelungen können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie in den Fakultäten gut anwendbar sind und von den Beteiligten mitgetragen werden“, sagt Michael Schramm, Leiter des Service Personals. „Deshalb verstehen wir die Umsetzung als gemeinsamen Lernprozess. Die neuen Regelungen geben Orientierung und Sicherheit, zugleich werden wir die Erfahrungen aus der Praxis kontinuierlich aufnehmen.“
Mit dem neu geordneten Berufungswesen stärkt die Hochschule Landshut ihre Fähigkeit, qualifizierte Professorinnen und Professoren zu gewinnen, transparente Auswahlentscheidungen zu treffen und Berufungsverfahren professionell und chancengerecht durchzuführen.
Foto: Hochschule Landshut
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