Förderung/ DAAD Preis

Studienabschlussstipendien STIBET

Wer kann nominiert werden?

Zur Förderung des Studienabschlusses vergeben wir pro Semester STIBET Stipendien für Bildungsausländer, die ein Studium in Landshut abschließen werden.

Studierende können für zwei Zwecke gefördert werden:

1. zur Unterstützung des Studienabschlusses
2. zur Unterstützung besonders engagierter Studierender und Doktoranden

Kriterien für die Auswahl der Kandidaten sind:

  • Soziales Engagement
  • Engagement im internationalen Kontext
  • Soziale Situation
  • Finanzielle Situation

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Die Bewerbung erfolgt über einen Antrag beim International Office der Hochschule (Raum N0 01 - N0 03) zum 15.01. für das Sommersemester und zum 15.06. für das Wintersemester. 

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Zur Förderung der Internationalisierung der bayerischen Hochschulen und der Mobilität der Studierenden hat das StMBKWK Fördermittel für Auslandsstudium und Auslandspraktikum zur Verfügung gestellt, die auf Antrag von Outgoings (alternativ zu PROMOS oder ERASMUS) oder ausländischen Studierenden (Incomings) gewährt werden können.

Die jeweilige Förderung ist abhängig von der jährlich zur Verfügung gestellten Gesamtfördersumme an die Hochschule Landshut und kann daher stark variieren.

Anträge stellen Sie bitte an das International Office. Das Formular können Sie hier herunterladen:

 

DAAD Preis

Wer kann nominiert werden?

Internationale Regelstudierende (Bildungsausländer) im Bachelor-/ oder Masterstudium ab dem 2. Studienjahr, die an der Hochschule Landshut einen Studienabschluss anstreben und sich dazu vorrangig in Deutschland aufhalten.

Die Studierenden sollten besonders gute Studienleistungen erbringen und sich darüber hinaus im gesellschaftlich-sozialen und interkulturellen Bereich engagieren.

Die Studierenden können ggfs. auch durch andere Organisationen gefördert werden – sollten aber nachweisen, dass sie vornehmlich aus eigener Kraft ihr Studium erfolgreich meistern. Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen angenommen werden, die direkt von einer/m Professor(in) oder anderem Lehrpersonal der Hochschule Landshut eingereicht wird.

Wer kann nicht nominiert werden?

Bildungsinländer (d.h. Ausländer mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, das heißt auch Absolventen deutscher Auslandsschulen) sowie Austausch - bzw. Programm-studierende

 

Welche Unterlagen müssen mit der Nominierung eingereicht werden?

 

1.    Aktuelle Referenzen von einer/m Hochschullehrenden, aus denen die Einschätzung der Studienleistungen hervorgeht

2.    Mindestens 1 Referenz, die Auskunft über das gesellschaftlich-soziale bzw. interkulturelle Engagement des Studierenden gibt

3.     Aktueller Lebenslauf

4.     Aktuelle Notenübersicht / Transcript of Records

Wann müssen die Nominierungen eingereicht werden?

Nominierungen werden schriftlich mit Bewerbungsmappe durch einen Dozenten, der die Referenz erstellt, bis zum 18.08. des jeweiligen Jahres zu den Öffnungszeiten beim International Office eingereicht.

Wann findet die Auswahl des Preisträgers statt?

Die Auswahl erfolgt durch ein Komitee bestehend aus Vizepräsident(in) für Internationales sowie zweier Vertreter des International Office auf Basis fester Kriterien (Notendurchschnitt sowie soziales und interkulturelles Engagement und persönliches Gespräch).

Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen:

Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen nach Nominierung.