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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland in der Regel für alle Studierenden verpflichtend. Ohne den Nachweis einer anerkannten Krankenversicherung können Sie daher nicht an der Hochschule Landshut immatrikuliert werden können. 

Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung wird nach Ihrer Zulassung benötigt. Alle Studienbewerber müssen sich vor der Immatrikulation an der Hochschule Landshut an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, DAK, etc.) wenden - egal aus welchem Land sie kommen.

Die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen bestätigen, ob Sie

  • bereits versichert sind
  • oder von der Versicherungspflicht befreit sind.


Diese Prüfung ist für Sie kostenlos. Wenn Sie noch keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für Deutschland haben, müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Die Versicherungsbestätigung der Krankenkasse müssen Sie dann spätestens bei der Immatrikulation an der Hochschule Landshut vorlegen.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.