Sozialleistungen

Studierende haben im Normalfall keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Für sie ist BAföG die Art der staatlichen Unterstützungen. Haben Sie aber "dem Grunde nach" keinen Anspruch auf BAföG, beispielsweise

  • weil Sie die Altergrenze überschritten haben
  • weil Sie gerade ein Urlaubssemester einlegen
  • weil Sie in Teilzeit studieren
  • weil Sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben
  • weil Sie den geforderten Leistungsnachweis nicht erbringen konnten
  • weil Sie einen verspäteten Fachrichtungswechsel gemacht haben etc.

haben Sie eventuell Anspruch auf andere Sozialleistungen.

In diesen Fällen lohnt es sich, einen Antrag auf Wohngeld oder auf Arbeitslosengeld II zu stellen.

Informationen unter:
www.wohngeld.org/studenten.html
http://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung der Hochschule Landshut.