Versicherungsschutz im Ausland / Informationen zur Einreise

Auslandsversicherung

DAAD Versicherung für Deutsche im Ausland

Für Praktikanten, Studierende, Wissenschaftler sowie deren Lebenspartner und Kinder und

Angehörige deutscher Hochschulen, die

  • ein Praktikum im Ausland machen oder
  • im Ausland studieren oder promovieren oder
  • im Ausland lehren oder forschen

und

  • eine Förderung aus Programmen des DAAD (z.B. PROMOS) erhalten oder
  • eine Förderung aus Programmen der Europäischen Union (z.B. ERASMUS+) erhalten oder
  • von einer Mitgliedshochschule bzw. Partnerorganisation des DAAD vermittelt und betreut werden


haben die Möglichkeit, zu sehr günstigen Konditionen an einer Gruppenversicherung teilzunehmen, die Krankenversicherung, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung umfasst und die Leistungen mit einschließt, die oftmals von privaten Versicherungen ausgeschlossen werden. Mehr Infos hier.

Private Auslands(zusatz)versicherungen - was man bei der Versicherungswahl beachten sollte:

Es gibt zahlreiche Anbieter für Auslandszusatzversicherungen, Auslandskrankenversicherungen, spezielle Auslandsversicherungen für Studierenden im Auslandssemester oder Auslandspraktikum.

Oft sind die Gebühren sehr unterschiedlich. Sie variieren zudem von Versicherung zu Versicherung mit der Vertragsdauer und mit dem Alter der Versicherungsnehmer.
Fast immer heißt es: ambulante Heilbehandlung beim Arzt, ärztlich verordnete Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlung, ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Unfall etc. werden übernommen. Dennoch: im Kleingedruckten sind die Unterschiede sehr groß. Jeder sollte sich, neben den beworbenen vertraglichen Leistungen auch über die Leistungsgrenzen, bzw. Leistungsausschlüsse informieren.

Einreise

Das ERASMUS+-Programm ist heutzutage kein reines EU-Programm mehr. Es können Studierende aller Nationalitäten an dem Programm teilnehmen (vorausgesetzt, sie sind an der entsendenden Universität voll immatrikuliert für ein Studium mit Abschluss.) Und es nehmen Länder am Erasmus+-Programm teil, die nicht Mitglied der europäischen Union sind, manche davon nicht einmal EFTA- oder Schengen- Staaten.


Die Frage, ob Studierende ein Visum für einen Erasmus+-Aufenthalt zum Studium an einer Erasmus+-Partnerhochschule benötigen, hängt also sowohl von der Nationalität der einzelnen Erasmus+-Studierenden wie auch vom Status des Gastlandes ab.

  • mehr Informationen zur Einreise für EU- und nicht EU-Bürger erhalten Sie hier.
  • weitere Informationen zu Visabestimmungen für das Vereinigte Königreich hier.
  • Nach Ankunft im Gastland sind in der Regel gewisse Anmeldeformalitäten zu beachten, die zumeist auch EU-Bürger in EU-Ländern betreffen (z.B. Anmeldung des Wohnsitzes, Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung). Informationen hierzu erhalten Sie von den Gasthochschulen.