Finanzierung
Um einen Kurzzeitaufenthalt im Ausland finanzieren zu können, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die im International Office individuell beantragt werden können. Die Anträge finden Sie in den Akkordeons anbei.
Bewerbungsfristen jährlich 15.Juli und 15.Dezember
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Darüber hinaus fördert der DAAD sogenannte Blended Intensive Programs, für die von Seiten des Programmverantwortlichen Förderung beantragt werden kann.
Bitte beachten Sie für die Beantragung den Rahmen im Akkordion.
Finanzielle Fördermöglichkeiten - Beantragung beim International Office
PROMOS
Mit diesem Programm können Studien- und Praxisaufenthalte sowie Kurzaufenthalte wie Sprachkurse und Summer Schools von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kursgebührenpauschalen weltweit gefördert werden.
Anträge stellen Sie bitte an das International Office.
Das Formular für einen Kurzzeitaufenthalt erhalten Sie hier: PROMOS-Antrag.
Bayerisches Staatsministerium
Zur Förderung der Internationalisierung der bayerischen Hochschulen und der Mobilität der Studierenden hat das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBKWK) Fördermittel zur Verfügung gestellt: Neben Stipendien für Auslandsstudium und -praktikum gehören dazu auch Stipendien für Kurzzeitaufenthalte.
Die jeweilige Förderung ist abhängig von der jährlich zur Verfügung gestellten Gesamtfördersumme an die Hochschule Landshut und kann daher stark variieren.
Anträge stellen Sie bitte an das International Office. Das Formular für die Förderung Ihrer Kurzzeitmobilität finden Sie hier.
ERASMUS für BLENDED INTENSIVE PROGRAMMS
Förderung Gruppenmobilitäten Hochschule Landshut
FÖRDERUNG kann nur durch Programmverantwortlichen für die gesamte Gruppe beantragt werden
Beantragung bis 31.03 , international_office(at)haw-landshut.de
RAHMEN
- kurze gemeinsame physische Gruppenmobilität (5-30 Tage)
- kombiniert mit virtueller Phase nicht definierter Dauer vor, während oder nach der Mobilität,gemeinschaftliches Online-Lernen, Austausch / Teamwork;
- Minimum: 15 - maximal 20 Teilnehmer*innen
- Minimum: 3 ECTS für Studierende
- Minimum: 3 ECHE-Hochschulen aus 3 unterschiedlichen Programmländern, weitere HS oder Organisationen aus Programm- oder Partner-ländern optional, die HS in Partnerländern (außerhalb des Erasmus-Raums) müssen ein Inter-Institutional Agreement mit der Hochschule Landshut als koordinierende Hochschule abgeschlossen haben