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Anerkennung

Egal ob Sie ein Auslandssemester, ein Praktikum oder einen Kurzaufenthalt im Ausland absolviert haben: Die Anerkennung der jeweiligen Prüfungsleistung muss VOR dem Auslandsaufenhalt fachlich geklärt werden!

Man sieht eine Tastatur.

Die Anerkennung der jeweiligen Prüfungsleistung muss VOR dem Auslandsaufenthalt fachlich geklärt werden!

Als Hilfestellung stellen wir Ihnen bei Studien- und Praktikumsaufenthalten im Ausland über unser Mobility Online einen persönlichen Leitfaden zur Anerkennung zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diesen!

Bei Kurzzeitaufenthalten erhalten Sie ein Dokument auf der Seite Kurzzeitaufenthalte. Bitte tragen Sie hier ihre Prüfungsleistung im Ausland ein und stimmen dies mit der Prüfungskommission oder über den Auslandsbeauftragten der Fakultät vor ihrem Auslandsaufenthalt ab.

Nur so ist eine Anerkennung garantiert!