Mobilität zu Unterrichtszwecken
Lehraufenthalte im Ausland
Im Rahmen des ERASMUS+ Programms werden auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind, gefördert.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
Mobilität zu Unterrichts-/ Lehrzwecken:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal
Voraussetzung für eine Förderung ist,eine Mindestdauer des Aufenthalts von 2 Tagen. Die Förderung erfolgt für maximal 2 Monate.
Hier erhalten Sie die Antragsunterlagen zur Finanzierung einer Auslandsreise für Personal der Hochschule Landshut. Die Finanzierungssätze sind hier aufgeführt.
Zusätzlicher Antrag für einen Lehraufenthalt über Erasmus+
Antrag für ein Training, das über Erasmus+ gefördert werden soll