Finanzierung
Hier erhalten Sie die Antragsunterlagen zur Finanzierung einer Auslandsreise. Dieser Antrag muss ausgefüllt werden. Über eine Finanzierung entscheidet die Hochschulleitung auf Basis der verfügbaren Mittel und Sinnhaftigkeit der Reise für die Hochschule.
Für einen Lehraufenthalt über ERASMUS füllen Sie zusätzlich das Staff Mobility Agreement Teaching aus. Für ein Training, das über ERASMUS gefördert werden soll, verwenden Sie den Antrag Staff Mobility Agreement for Training.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten
Tagessätze:
Gruppe_1: | 180 Euro am Tag | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
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Gruppe_2: | 160 Euro am Tag | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Gruppe_3: | 140 Euro am Tag | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
10 km – 99 km | 23 EUR |
100 km – 499 km | 180 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |