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Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan zugewiesen sind.

Man sieht eine Tafel mit der Aufschrift " Hochschule Landshut".

Folgende Aufgaben obliegen dem Prüfungsausschuss:

  1. Die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen müssen
  2. Die Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu den Prüfungen sowie in sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
  3. Die Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen
  4. Die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten und
  5. Die Entscheidung über den Nachteilsausgleich

Der Prüfungsausschuss kann rechtswidrige Entscheidungen anderer Prüfungsorgane beanstanden und aufheben. Andere Prüfungsorgane sind an die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gebunden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei Prüfungen anwesend zu sein und an Sitzungen der Prüfungskommissionen beratend teilzunehmen.
(Angaben gemäß Art.3 Abs. 2 RaPO)

Prüfungsausschuss-Vorsitzende / Betriebswirtschaft

Eine Person steht vor einer Glaswand und lächelt.

Studiengangsleitung und Studienfachberatung DPM Fakultät Betriebswirtschaft / Vorsitzende Prüfungsausschuss

Prüfungs-Ausschuss / Vertreter der Fakultäten

Eine Person lächelt.

Prüfungsausschuss ET/WI

Praktikumsbeauftragter / Prüfungsausschuss IF

Eine Person steht vor einer Glaswand und lächelt.

Prüfungskommissionsvorsitzender / Prüfungsausschuss MB

Prüfungsausschuss SA