FAQs
Hinweis bei E-Mail-Anfragen zu Fächern im Studium Generale.
Bitte denken Sie daran, wenn Sie uns eine E-Mail senden, Ihren Studiengang, das Semester und Ihre Matrikelnummer mit anzugeben.
Bis wann muss ich die Studium Generale Fächer abgeschlossen haben?
Die Leistungen im Studium Generale sind im Wortlaut der SPO Ihres Studienganges zu erbringen. Erkundigen Sie sich bitte im Zweifel bei Ihrer Fakultät.
In welchem Semester Sie die Kurse belegen, bleibt Ihnen überlassen.
Wie kann ich mich im SB-Portal für eine Lehrveranstaltung oder Kurs anmelden bzw. wie kann ich einen Kurs belegen?
Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig im SB-Portal oder auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
Wenn Sie ein gültiges Hochschulzertifikat haben und in ihrem Browser installiert haben, gehen Sie auf die Internetseite des SB-Portals und melden Sie sich an.
Mit Hilfe der Leitfäden im Service-IT erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie sich für die jeweilige Veranstaltung (Kurs, Lehrveranstaltung belegen) anmelden können.
Muss ich mich für Studium Generale Kurse zur Prüfung anmelden, auch wenn nur ein Referat o.Ä. als Leistungsnachweis verlangt wird?
Sie müssen sich im Studium Generale für jeden Kurs, den Sie ablegen wollen, auch zur Prüfung anmelden – egal welcher Leistungsnachweis verlangt wird.
Mit Hilfe der Leitfäden im Service-IT erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich für die jeweilige Veranstaltung (Kurs, Lehrveranstaltung belegen) anmelden können.
Ich möchte einen Kurs der VHB belegen und für das Studium Generale anerkennen lassen. Was muss ich tun?
Die Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage Studium Generale unter „Anerkennung erbrachter Studienleistungen als Studium Generale (z.B. VHB)“.
Wann und um wie viel Uhr beginnt die Einschreibung für Studium Generale Kurse?
Der Einschreibungszeitraum wird rechtzeitig auf der Homepage Studium Generale unter "Einschreibung" und im SB-Portal bekannt gegeben.
Wann beginnt die Kurseinschreibung?
Die Termine werden auf der Homepage unter Semestertermine (Reiter Einschreibungen) veröffentlicht.
Ich habe meinen Wunsch-Kurs nicht bekommen. Kann ich nachrücken?
Haben Sie Ihren Wunsch-Kurs nicht bekommen, landen Sie auf der Warteliste. Springt jemand ab, können Sie nachrücken. Bei Präsenz-Kursen können Sie am 1. Tag trotzdem erscheinen. Es kann sein, dass nicht alle Teilnehmer/innen, die angemeldet sind, den Kurs auch wirklich besuchen. In diesem Fall können Sie einen der freien Plätze erhalten. Bei Online-Kursen können Sie den Dozierenden kontaktieren, um ggf. Zugang zum Zoom-Raum zu bekommen, sollte jemand nicht erscheinen. Englisch-Kurse sind in der Regel sehr voll.
Für den Studium-Generale Kurs, den ich wählen möchte, werden im SB-Portal innerhalb des Kurses mehrere Termine gelistet. Kann ich mir einen Termin aussuchen?
Nein. SG-Kurse finden in der Regel wöchentlich statt oder als Blockveranstaltungen an mehreren einzelnen Tagen. Alle gelisteten Termine gehören zum jeweiligen Kurs und müssen besucht werden. Es handelt sich nicht um unterschiedliche Kurse.
Kann ich statt eines Studium-Generale-Kurses auch einen Sprachkurs belegen?
Ja, Sprachkurse gelten als Studium Generale, sofern sie nicht als Pflichtfremdsprache in Ihrem Studiengang Teil des Curriculums sind. Dann können Sie nur Sprachkurse als Studium Generale belegen, die nicht sowieso in Ihrem Studium enthalten sind. Wenn Sie möchten, können Sie von den 3 Kursen des Studium Generale alle 3 in einer Fremdsprache belegen.
Wie viele Sprachkurse kann ich mir fürs Studium Generale anrechnen lassen?
Sie können für alle 3 Studium Generale Kurse einen Sprachkurs belegen. Wichtig ist, dass es sich um unterschiedliche Kurse handelt und der Kurs nicht bereits Teil Ihres Pflicht-Studiums ist.
Wie oft darf ich im Kurs fehlen?
Man darf maximal 3x fehlen.
Bitte besprechen Sie mit Ihren Dozierenden ggf. notwendige Kompensationsleistungen
Kann man sich den Gebärdensprachkurs als Studium Generale anerkennen lassen, auch wenn die Prüfung hier nicht schriftlich ist?
Selbstverständlich können Sie den Gebärdensprachkurs als Studium Generale belegen. Der Leistungsnachweis erfolgt gebärdensprachlich.
Der Kurs, den ich belegen möchte, überschneidet sich mit meinem Stundenplan. Kann der Kurs verschoben werden?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Kursplanung nicht an die individuellen Stundenpläne aller Studierenden anpassen können. Können Sie Ihre Wunschkurse wiederholt nicht belegen, wenden Sie sich mit der Bitte, künftig Zeitslots für SG freizuhalten, an Ihre eigene Fakultät.
Kann ich statt einem Studium-Generale-Kurs einen VHB-Kurs belegen?
Ja, aber es werden nicht alle Kurse in jedem Studiengang anerkannt. Klären Sie das in Ihrer eigenen Fakultät und stellen Sie dort einen Antrag auf Anerkennung des Kurses.
Welche VHB-Kurse kann man sich als Studium Generale anerkennen lassen?
Das ist von Studiengang zu Studiengang verschieden. Bitte klären Sie das in Ihrer eigenen Fakultät und stellen Sie einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung des Kurses.
Muss ich den Antrag auf Anerkennung eines externen Kurses stellen bevor ich den Kurs belege oder hinterher?
Um sicherzugehen, dass Sie nur Kurse belegen, die auch wirklich anerkannt werden, stellen Sie den Antrag bitte vorab. Bitte beachten Sie, dass die Anträge zunächst von Ihrer Fakultät geprüft und anschließend von der Prüfungskommission IDS bearbeitet werden. Sie müssen also mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen und sollten den Antrag mit Vorlauf stellen. Schreiben Sie dazu, dass es sich um eine Vorab-Anfrage handelt und Nachweise über den belegten Kurs nachgereicht werden, sobald der Kurs absolviert wurde.
Sie können im Folgesemester auch im Nachhinein einen Antrag auf Anerkennung bereits absolvierter Kurse stellen.
Wann muss ich den Antrag auf Anerkennung eines externen Kurses spätestens stellen?
Die Anträge sind spätestens im Folgesemester einzureichen. Haben Sie beispielsweise im 1. Semester einen VHB-Kurs besucht und möchten sich diesen anerkennen lassen, sollten Sie den Antrag dazu spätestens im 2. Semester stellen.
Wie viele Anträge auf Anerkennung eines externen Kurses als Studium Generale kann ich stellen?
Sie können sich maximal 2 externe Kurse anerkennen lassen. Der 3. Kurs sollte an der Hochschule belegt werden.
Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?
Bitte beachten Sie, dass die Anträge zunächst von Ihrer Fakultät geprüft und anschließend von der Prüfungskommission IDS bearbeitet werden. Sie müssen also mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen und sollten den Antrag mit Vorlauf stellen.
Wo stelle ich den Antrag auf Anerkennung eines externen Kurses als Studium Generale? Von wem bekomme ich Rückmeldung?
Der Antrag ist bei Ihrer eigenen Fakultät zu stellen. Der/die Prüfungskommissionsvorsitzende prüft den Antrag erstmalig. Dieser wird dann an die Fakultät IDS weitergeleitet und von der Abteilung Studium Generale und dem/r dortigen Prüfungskommissionsvorsitzenden geprüft. Die Anträge werden nach Bearbeitung ans Studierenden-Service-Zentrum weitergeleitet und die Ergebnisse ins SB-Portal eingetragen. Vom SSZ erhalten Sie auch Rückmeldung über Annahme/Ablehnung Ihres Antrags.
Welche Kriterien muss ein Kurs erfüllen, um als SG anerkannt zu werden?
Er muss in Art und Umfang einem Studium Generale Kurs gleichen, also mindestens 2 SWS (Semesterwochenstunden) und 2 ECTS umfassen und wissenschaftliche Standards erfüllen. Da das Studium Generale dazu dient, einen Einblick in Themenbereiche außerhalb des eigenen Studienfachs zu erhalten, muss der Kurs fachfremd sein.
Ich bin Dozent/in an der Hochschule Landshut und möchte gerne einen Kurs im Studium Generale anbieten. Wie ist das Verfahren zur Anerkennung des Kurses?
Kontaktieren Sie Katharina Brunnbauer und besprechen Sie Ihren Kursvorschlag. Dieser wird dann beim Dekan eingereicht und Sie erhalten ggf. alle notwendigen Unterlagen, die Sie vorab einreichen müssen (z.B. Modulbeschreibung).
Bitte beachten Sie, dass nur solche Kurse angeboten werden können, die für alle Studierenden aller Fakultäten geeignet sind. Kurse zur Ergänzung des Curriculums eines bestimmten Studienganges und Kurse, die fachspezifisches Vorwissen erfordern, können nicht berücksichtigt werden.