FAQs

Bekomme ich ein Zertifikat über die besuchten Sprachkurse?

Für den reinen Nachweis über belegte Sprachkurse müssen mindestens 2 Noten vorhanden sein.

Das UNIcert II Zertifikat können Sie beantragen, sobald Sie alle 4 UNIcert II Kurse erfolgreich absolviert haben. Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an Brigitte Radosai.

Das UNIcert III Zertifikat erhalten Sie, sofern Sie folgende Anforderungen erfüllen:
1.) Erfolgreiches Absolvieren aller 4 UNIcert III Kurse
2.)
Erfolgreiches Bestehen des ganztägigen Comprehensive Exams (= Zusatzprüfung zur 
     Erlangung des Zertifikates).
Die Prüfung wird 1x pro Semester bei ausreichender
     Teilnehmerzahl angeboten. Zur Anmeldung und Terminabsprache wenden Sie sich bitte an
     Brigitte Radosai.

Wie viele Sprachkurse muss ich belegen? Und welche?

Ob, welche und wie viele Sprachkurse belegt werden müssen, ist vom Studiengang abhängig. Bitte lesen Sie das in der SPO (Studien- und Prüfungsordnung) Ihres Studiengangs nach. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die Studienfachberater/in Ihrer Fakultät.

In welcher Reihenfolge muss ich die Kurse belegen?

Für Englisch gilt: Innerhalb einer Niveau-Stufe (UNIcert II oder UNIcert III) gibt es verschiedene inhaltliche Orientierungen: Business Focus, Technical Focus und Social Focus. Für jeden Fokus gibt es verschiedene Kurse (A-D), die sich inhaltlich unterscheiden. In welcher Reihenfolge Sie A-D belegen, ist Ihnen überlassen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht 2x den gleichen Kurs belegen.

Für andere Sprachen gilt: Die Kurse sind aufeinander aufgebaut. Die Reihenfolge sollte also sein: 1a, 1b, 2a, 2b usw.
D.h. der Inhalt des Kurses 1b wird für den Kurs 2a benötigt usw.

Achtung: Belegen Sie nicht 2x den gleichen Kurs! Beispielsweise handelt es sich bei Kursen mit der gleichen Buchstabenbezeichnung, aber unterschiedlichen Gruppen-Nummern, um den gleichen Kurs. Die Gruppen dienen nur der Splittung des Kurses auf die begrenzte Teilnehmerzahl.

 

 

 

Wie oft darf ich im Kurs fehlen?

Grundsätzlich sind 3 Fehltage erlaubt.

Falls Sie ein viertes Mal fehlen sollten, müssen Sie mit Ihren Dozierenden über etwaige Kompensationsleistungen sprechen (Es ist allerdings nicht garantiert, dass ein Ausgleich möglich ist. Dies liegt im Ermessen der Dozierenden).

Mehr als vier Mal ist aber in keinem Fall möglich.

Der Kurs, den ich belegen möchte, überschneidet sich mit meinem Stundenplan. Kann der Kurs verschoben werden?

In den Studiengängen, in denen Sprachkurse als Pflichtkurse belegt werden müssen, erfolgt die Kursplanung in Absprache mit diesen Fakultäten. Entsprechend sollten Sie einen Kurs finden, den Sie belegen können.

Sofern Sie den Sprachkurs auf freiwilliger Basis machen möchten, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die Sprachenplanung nicht an die individuellen Stundenpläne aller Studierenden anpassen können. Können Sie Ihre Wunschkurse wiederholt nicht belegen, wenden Sie sich mit der Bitte, künftig Zeitslots für Sprachen freizuhalten, an Ihre eigene Fakultät.

Ich habe meinen Wunsch-Kurs nicht bekommen. Kann ich nachrücken?

Haben Sie Ihren Wunsch-Kurs nicht bekommen, landen Sie auf der Warteliste. Springt jemand ab, können Sie nachrücken. Bei Präsenz-Kursen können Sie am 1. Tag trotzdem erscheinen. Es kann sein, dass nicht alle Teilnehmer/innen, die angemeldet sind, den Kurs auch wirklich besuchen. In diesem Fall können Sie einen der freien Plätze erhalten. Bei Online-Kursen können Sie die Dozierenden kontaktieren, um ggf. Zugang zum Zoom-Raum zu bekommen, sollte jemand nicht erscheinen. Englisch-Kurse sind in der Regel sehr voll.

Ich habe bereits einen Sprachkurs an einem anderen Institut/in der Schule etc. absolviert. Kann ich meine Kenntnisse zertifizieren lassen?

Nur an der Hochschule absolvierte Leistungen werden von uns bescheinigt.

Für Zertifikate über Leistungen an anderen Stellen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Institut.

Ich muss in meinem Studium eine Pflichtfremdsprache belegen, habe diese aber bereits in der Schule gelernt. Muss ich die Kurse trotzdem belegen?

Sprachkurse z.B. im Rahmen des Abiturs können Sie nicht einreichen, um sich diese als Pflichtfremdsprache anerkennen zu lassen. Die Sprachkurse sind je nach Studiengang Teil des Curriculums und an der Hochschule zu belegen.

Benötigen Sie einen Sprachnachweis für ein Auslandssemester legen Sie bitte den „Englischtest für Outgoings“ gemäß Sprachenhomepage ab.

Anerkennungen anderer Zertifikate und Vorkenntnisse sind Einzelfallentscheidungen und nur in Ausnahmefällen möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an den/die Prüfungskommissionsvorsitzende/n Ihrer Fakultät.

Ich habe an einem Kurs regelmäßig teilgenommen, möchte aber nicht zur Prüfung antreten. Gilt meine „Anwesenheit“ für andere Semester?

Ja, sofern Sie die Anwesenheitspflichtregelung erfüllt haben, können Sie auch im folgenden Semester die Prüfung antreten, ohne den Kurs erneut zu besuchen. Voraussetzung ist, dass der Kurs im folgenden Semester wieder stattfindet. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Lehrperson.

Die Anerkennung von bereits abgelegten Prüfungsleistungen ist individuell mit dem/r Dozierenden zu besprechen.

Ich möchte einen Sprachkurs in einer höheren Niveaustufe belegen. Darf ich ein Niveau überspringen?

Wenn im Curriculum Ihres Studiengangs eine bestimmte Kursbelegung/Reihenfolge vorgeschrieben ist, müssen Sie diese einhalten.

Belegen Sie die Sprachkurse freiwillig, können Sie ein Niveau überspringen. Es empfiehlt sich aber, das Niveau über den Einstufungstest zu überprüfen. Bitte bedenken Sie, dass Sie für ein Zertifikat 4 Kurse benötigen und Sie diese ggf. nicht belegen können, wenn Sie sofort mit dem höchsten Niveau einsteigen.

Darf ich ein Niveau überspringen, wenn der Kurs für mein Niveau nicht stattfindet oder wenn er an einem Tag bzw. einer Uhrzeit angeboten wird, der/die für mich nicht gut passt?

Wenn im Curriculum Ihres Studiengangs eine bestimmte Kursbelegung/Reihenfolge vorgeschrieben ist, müssen Sie diese einhalten.

Belegen Sie die Sprachkurse freiwillig, können Sie ein Niveau überspringen. Es empfiehlt sich aber, das Niveau über den Einstufungstest zu überprüfen. Bitte bedenken Sie, dass Sie für ein Zertifikat 4 Kurse benötigen und Sie diese ggf. nicht belegen können, wenn Sie sofort mit dem höchsten Niveau einsteigen.

Was passiert, wenn ich mich zur Prüfung anmelde, dann aber nicht komme?

In diesem Fall wird die Prüfung im SB-Portal als nicht angetreten verbucht. Die Prüfung zählt nicht als durchgefallen. Es ist keine offizielle Prüfungsabmeldung nötig, aber bitte geben Sie Ihrem Dozierenden Bescheid, damit am Prüfungstag niemand auf Sie wartet.

In meinem Studiengang muss ich die UNIcert III-Niveau-Kurse besuchen. Ich habe aber den Einstufungstest nicht bestanden. Was kann ich tun?

Wenn in Ihrer SPO (Studien- und Prüfungsordnung) das UNIcert III Niveau festgelegt ist, dann müssen Sie den Einstufungstest mit einer bestimmten Punktzahl bestehen. Falls Sie die erforderlichen Punkte nicht erreichen, können Sie den Einstufungstest im nächsten Semester wiederholen. Alternativ können Sie freiwillig einen UNIcert II Kurs belegen. Sofern Sie diesen Kurs mit 2,0 oder besser bestehen, können Sie im nachfolgenden Semester den UNIcert III Kurs besuchen, ohne erneut den Einstufungstest machen zu müssen. Der UNIcert II Kurs wird nicht als Alternative zum UNIcert III Kurs anerkannt, sondern dient lediglich als alternative Qualifizierungsmöglichkeit für den UNIcert III Kurs.

Welche Sprachkurse muss ich belegen, wenn ich ein Auslandssemester machen möchte?

Dies können Sie im Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs nachlesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die Auslandsbeauftragte Ihrer Fakultät oder an das International Office.

Ich studiere ETWI, am Anfang des Studiums wählt man eine zweite Fremdsprache. Was muss ich tun, wenn ich diese während des Semesters wechseln möchte?

Stellen Sie dazu bitte in Ihrer Fakultät einen Antrag auf Modulwechsel. Lesen Sie die Vorgehensweise in Ihrer SPO (Studien- und Prüfungsordnung) nach oder wenden Sie sich an die Fakultätsreferentinnen Ihrer Fakultät.

Ich studiere Maschinenbau oder Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik. Von den 6 ECTS aus dem Studium Generale, müssen mindestens 2 ECTS aus dem Sprachenbereich kommen. Welche Kurse sind möglich?

Für Sie mögliche Kurse sind:

UNIcert II A Technical English (LEVEL B2) – F161

UNIcert II B English for the Automobile-Industry (LEVEL B2) – F162

UNIcert II C English for Industrial Engineering (LEVEL B2) – F163

UNIcert II D English for Industrial Engineering (LEVEL B2) – F164

UNIcert III A Industrial Engineering (LEVEL C1) – F107

UNIcert III B Industrial Engineering (LEVEL C1) – F126

Energy and Society - SG18

Pflichtfremdsprache Englisch Studiengang IB

Bis zu welchem Semester müssen die Englischkurse abgeschlossen sein?

Idealerweise sollten alle vier UNIcert® lll Englischkurse bis Ende des 2. Semesters absolviert werden, da die englischsprachigen Vorlesungen ab dem 3. Semester beginnen.

Spätestens aber bis zum 3. Semester sollten alle UNIcert® lll Kurse absolviert werden, da bei der Bewerbung um einen Hochschulplatz im Ausland im Laufe des 4. Semesters das C1 Zertifikat vorzuweisen ist.
Auch bei vorzeitigem absolvieren des Praktikums im 5. Semester, wird meist das C1 Zertifikat für die Bewerbung (im 4. Semester) um einen Praktikumsplatz benötigt.

Die Reihenfolge und Anzahl der zu belegenden Kurse pro Semester ist frei wählbar.

Letztendlich gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen SPO des Studienganges. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Fakultät BW.

Wie kann ich mich bei Nichtbestehen des englischen Einstufungstests auf den nächsten Einstufungstest vorbereiten?

Sie können an einem beliebigen UNIcert® ll (B2-Level) Kurs teilnehmen. Wenn Sie einen UNIcert II Kurs mit 2,0 oder besser bestehen, ist ein Eintritt in den höheren UNIcert® lll ohne Einstufungstest möglich.
(Diese ECTS werden nicht angerechnet!)

Pflichtfremdsprache Englisch Studiengang BW

Bis zu welchem Semester müssen die Englischkurse abgeschlossen sein?

Idealerweise sollten beide Kurse Wirtschaftsenglisch bis zum Ende des 2. Semester absolviert werden, spätestens aber bis zum Ende des 4. Semesters.

Da bei den Sprachkursen Anwesenheitspflicht gilt, können diese sehr wahrscheinlich nicht im 5. Semester absolviert werden, da es sich hier um das Praxissemester handelt.

Um in das 6. Semester eintreten zu können, müssen insgesamt 134 ECTS (ohne Studium Generale) erbracht werden, fallen allerdings einige ECTS durch nichtbestandene / geschobene Prüfungen weg, kann der Eintritt ins 6. Semester nicht erfolgen.

Letztendlich gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen SPO des Studienganges. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Fakultät BW.