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neue BAföG-Richtlinie

Seit Dezember 2012 gibt es eine neue BAFöG-Richtlinie.

Die gemäß § 48 Absatz 1 BAföG nach Beginn des vierten Fachsemesters erforderliche Bestätigung über die bis dahin erworbene Anzahl von ECTS-Punkten wird an der Hochschule Landshut im

Studierenden-Service-Zentrum positiv bescheinigt, wenn bis zum Ende des vierten Fachsemesters aus allen Prüfungen des 1. - 4. Studienplansemesters 90 ECTS-Punkte erbracht sind.  Wurden die Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die fehlenden Leistungen erfolgreich nachgeholt werden und weitere Prüfungen des aktuellen Semesters erbringen. Nach dem 5. Fachsemester müssen mindestens 112 ECTS-Punkte und nach dem sechsten mindestens 135 ECTS-Punkte erbracht sein. Der 

BAföG-Richtlinie können Sie die Einzelheiten entnehmen. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie

hier.