Künstliche Intelligenz (KI) ist längst Teil des gesellschaftlichen Alltags – und gewinnt auch für die Soziale Arbeit zunehmend an Bedeutung. Am 26. Februar 2026 fand an der Fakultät Soziale Arbeit der Hochschule Landshut die Fachveranstaltung „KI im Dienst des Jugendamtes – Chancen und Herausforderungen“ statt. Initiiert und eingeladen hatten Prof. Dr. Mechthild Wolff, die den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe leitet, sowie Michael Börgel, ehemaliger Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Stadt Landshut und Beiratsmitglied des Studiengangs. Rund 40 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Jugendämter aus Niederbayern nahmen an der Veranstaltung teil.
Die Teilnehmenden diskutierten gemeinsam mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten über zentrale Themen zum Einsatz von KI: die Einsatzbedingungen, das Potenzial zur Entlastung von Fachkräften im Jugendamt und rechtliche, ethische und organisatorische Grenzen in der Umsetzung. Die Frage nach einer verantwortungsvollen Implementierung in den Arbeitsalltag spielte ebenfalls eine wichtige Rolle.
Fallbeispiele verdeutlichten rechtliche Grundlagen für die KI-Nutzung
In einem Vortrag formulierte Prof. Dr. Daniel Houben, Professor für Digitalisierung in der Sozialen Arbeit an der Hochschule Landshut, zentrale Bedingungen für eine sinnvolle Nutzung von KI in diesem Arbeitsfeld. Sein Fazit: Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen dürfe nicht externen Akteuren überlassen werden. Vielmehr müsse die Soziale Arbeit selbst definieren, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielsetzungen KI zum Einsatz kommt. Dem stimmte die geschäftsführende Direktorin des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe in Essen, Monika Feist‑Ortmanns, zu. Dabei stützte sie sich auf Befragungsergebnisse zur Anwendung bedarfsgerechter KI.
KI-Anwendungen könnten im Jugendamt Chancen bieten – etwa Zeitersparnis, mehr Zeit für die direkte Arbeit mit Klientinnen und Klienten und Unterstützung bei der Dokumentation. Gleichzeitig bestünden jedoch Herausforderungen. Dazu zähle die Entwicklung jugendhilfespezifischer Tools und deren Finanzierung, wie Stefan Wenkheimer, Leiter der Digitalisierung im Landratsamt Augsburg, berichtete. Auch Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts und der beruflichen Schweigepflicht müssten berücksichtigt werden, wie Prof. Dr. Bettina Kühbeck, Professorin für rechtliche Grundlagen in der Sozialen Arbeit an der Hochschule Landshut, anhand von Fallbeispielen verdeutlichte.
Fachliche Bewertung müssen weiterhin Menschen übernehmen
Auch die Gefahr diskriminierender Verzerrungen in Datensätzen wurde thematisiert. Laut Gerti Oberhauser, Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Fakultät Soziale Arbeit, müssten Daten vor ihrer Einpflege in KI‑gestützte Tools wissenschaftlich geprüft und bereinigt werden, um strukturelle Benachteiligungen, etwa bei der Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz, nicht zu reproduzieren. Einige Tools, die auf das sogenannte Predictive Risk Modelling setzen, sind daher aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben in der EU nicht zulässig.
Das Fazit der Veranstaltung fiel entsprechend differenziert aus: KI wird im Arbeitsalltag der Sozialen Arbeit und insbesondere in Jugendämtern immer stärker Einzug halten. Sie kann eine sinnvolle und unterstützende Funktion übernehmen – die fachliche Bewertung eines Falls und die Entscheidung müsse jedoch stets eine Fachkraft übernehmen.
Das Bewusstsein für diese Verantwortung, eine selbstbewusst‑kritische ethische Haltung sowie KI‑Kompetenzen sind entscheidend für die verantwortungsvolle Nutzung von KI in der Sozialen Arbeit. Diese Kompetenzen müssen sowohl bereits im Studium als auch, gerade für Berufseinsteigende, in der Praxis vermittelt und eingefordert werden, sagte die Leiterin des Praxisreferates an der Fakultät Soziale Arbeit, Manuela Weber, abschließend.
Bild: Sutthiphong / stock.adobe.com
(Frei zur Verwendung bei Angabe der Quelle)
