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Studienabschluss

Wann ist das Studium abgeschlossen?

Das Abschlussdatum ist das Datum der Bekanntmachung des erfolgreichen Studienabschlusses im Primuss-Portal. Die Bachelor- bzw. Masterarbeit gilt mit dem Bewertungsdatum der Prüfungskommission als erfolgreich abgeleistet.

Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Abschlussprüfung bestanden wurde (Art. 94 BayHIG), d.h. Studierende werden automatisch exmatrikuliert.

Herzlichen Glückwunsch zum Abschluss Ihres Studiums!

Wo erhalten Sie Ihre Abschlussdokumente?

Sobald die letzte Prüfungsleistung des Studiums im Primuss-Portal verbucht wurde, erstellt das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) die Abschlussdokumente. Über den Stand der Bearbeitung der Dokumente kann die zuständige Ansprechpartnerin oder der zuständige Ansprechpartner Auskunft geben. Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie hier.

Sobald die Abschlussdokumente bereit liegen, können diese entweder an der Hochschule Landshut abgeholt oder per Einschreiben nach Hause geschickt werden.

Informationsblatt für Absolventinnen und Absolventen

Welche Abschlussdokumente gibt es?

Inhalt: Gesamturteil, sowie Noten mit ECTS-Punkten und Thema der Bachelor- bzw. Masterarbeit

Zeugnisdatum: Datum der letzten erfolgreich abgelegten Prüfungsleistung 

Unterzeichnet wird das Zeugnis von dem Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule Landshut und dem oder der Vorsitzenden der Prüfungskommission der jeweiligen Fakultät.

Inhalt: Beurkundung des verliehenen akademischen Grades (z.B. Bachelor of Arts, B.A.)

Datum: Wie Zeugnisdatum

Unterzeichnet wird die Urkunde von dem Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule Landshut

Inhalt: Informationen zum Hochschulabschluss und den damit verbundenen Qualifikationen sowie Informationen zum Zertifikatsträger 

Sprache: Englisch

Datum: Wie Zeugnisdatum

Unterzeichnet wird das Diploma Supplement von dem oder der Vorsitzenden der Prüfungskommission der jeweiligen Fakultät.

Inhalt: Abgelegte Module mit Note und ECTS-Punkten inkl. Semesterangabe, in denen die jeweiligen Module abgelegt wurden.

Sprache: Englisch

Die Exmatrikulationsbescheinigung ist aufzubewahren und bei einem Studiengangwechsel bzw. Hochschulwechsel vorzulegen.

Die Rentenbescheinigung ist sorgfältig aufzubewahren und bei dem Rentenversicherungsträger unmittelbar nach Aufnahme einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit vorzulegen.

  • ggf. Zertifikat über das Duale Studium
  • ggf. Hochschulzertifikat
  • ggf. staatliche Anerkennung (nur Fakultät Soziale Arbeit)
  • ggf. Bescheinigung über "Ausbildung der Ausbilder"