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Prüfungen

Rechtliche Grundlagen zu sämtlichen Aspekten der Prüfungen können der allgemeinen Prüfungsordnung entnommen werden. Spezifische Regelungen des jeweiligen Studiengangs sind in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen aufgeführt.

Beim Vorliegen von Beeinträchtigungen aus gesundheitlichen Gründen, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden.

Informationen zum Nachteilsausgleich

Die Teilnahme an sämtlichen Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Prüfungsanmeldung voraus.

Die Anmeldung zu den Prüfungen findet im Primuss Portal statt.

Zum Primuss Portal

Beim Abbruch einer Prüfung oder bei kurzfristiger, krankheitsbedingter Verhinderung bei einer Prüfung, zu dessen Antritt man durch eine Frist verpflichtet wäre, bitte stets ein qualifiziertes ärztliches Attest einholen.

Anzeige des Nichtantritts oder Rücktritts von einer Prüfung

Sollte frühzeitig bekannt sein, dass eine Prüfung welche mit einer Frist versehen ist, nicht geschrieben werden kann, ist ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. 

Eine Übersicht der Fristen kann dem Notenblatt im Primuss Portal entnommen werden.

Antrag auf Gewährung einer Fristverlängerung

Wenn keine Frist besteht, muss der Nichtantritt einer Prüfung nicht angezeigt werden. Unentschuldigtes Fernbleiben hat dann keine Konsequenzen.

Sämtliche Informationen zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit können hier gefunden werden.

Sollten noch Fragen zum Themenbereich der Prüfungen vorhanden sein, so steht das zuständige Studierenden-Service-Zentrum mit Rat und Tat zur Seite.