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Praktikum

Verträge müssen in dreifacher Ausfertigung – ein Original und gegebenenfalls zwei Kopien – frühzeitig (vor Praktikumsbeginn) zur Genehmigung beim Infopoint eingereicht werden.

Zum Infopoint

Wichtige Informationen zum Pflichtpraktikum

Die Vorrückungsbedingungen gemäß der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung (SPO) müssen beachtet werden.

Sollte die Vorrückungsbedingung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht erfüllt sein, erfolgt die Genehmigung unter Vorbehalt. Mögliche sozialversicherungstechnische Auswirkungen sind bei einem "freiwilligen" Praktikum zu berücksichtigen.

Nach Absolvierung des Praktikums wird ein Zeugnis ausgestellt, das Tätigkeiten, Dauer des Praktikums sowie die Anzahl der Arbeits- und Fehltage ausweist. Dies und gegebenenfalls der Praktikumsbericht müssen beim Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) eingereicht werden.

Informationen zum Pflichtpraktikum können auf der jeweiligen Studiengangsseite eingeholt werden. Für fachspezifische Fragen steht für jedes Fachgebiet eine Praktikumsbeauftragte oder ein Praktikumsbeauftragter zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen, den entsprechenden Antrag sowie Muster Praktikumsverträge in deutsch und englisch finden Interessierte in unserem Bereich Downloads.

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