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Mutterschutz


Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen unter das Mutterschutzgesetz, wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder im Rahmen des Studiums ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum (z.B. das praktische Studiensemester) zu leisten ist.

Zum Mutterschutzgesetz

Mutterschutz für Studentinnen

Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, die Gesundheit der schwangeren und stillenden Studentinnen und des Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen und ihnen die Fortführung ihres Studiums, soweit dies verantwortbar ist, zu ermöglichen.

Damit vom Mutterschutz profitiert werden kann, muss die Hochschule Landshut bitte zeitnah über die Schwangerschaft/Stillzeit informiert werden.

Es besteht auch die Möglichkeit auf die Inanspruchnahme von Schutzvorschriften wie der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und i. d. R. 8 Wochen nach der Entbindung) durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der Hochschule zu verzichten, wenn während dieser Zeit beispielsweise an Prüfungen teilgenommen werden soll.

Ansprechpartnerin für Mutterschutz