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Hochschulzertifikat WilMa

Wissenschaftliches Arbeiten und Wissenschaftsmanagement

Auf schwarzem Hintergrund ist eine Hand zu sehen, die eine Glühbirne hält. In der Glühbirne ist ein Dokturhut und außen herum sind verschiedene Icons zu sehen.

Das Zertifikat

Das Hochschulzertifikat "Wissenschaftliches Arbeiten und Wissenschaftsmanagement" richtet sich an wissenschaftliche Mitarbeitende in der Forschung sowie Promovierende und ist an der Fakultät Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen angesiedelt. Im Rahmen dieses Zertifikats werden Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten sowie dem Wissenschafts- und Forschungsmanagement erworben.

Alle Personen, welche das Zertifikat ablegen wollen, werden nach Prüfung der Qualifikationsvoraussetzungen an der Hochschule Landshut immatrikuliert.

Prüfungsordnung WilMa

Inhalt und Verlauf

Das Zertifikat umfasst Pflicht- und Wahlmodule in einem Gesamtumfang von 10 ECTS-Punkten. Pflichtmodule werden mindestens einmal im Jahr angeboten und machen 4 ECTS-Punkte aus. Aus jeder Wahlpflicht-Modulkategorie müssen Wahlpflichtmodule im jeweiligen Umfang abgelegt werden. Der Prüfungsplan mit Modulhandbuch enthält nähere Informationen zu den verschiedenen Modulen. Alle Module werden mit "mit Erfolg abgelegt" oder "ohne Erfolg abgelegt" bewertet.

Das Zertifikat ist promotions- bzw. forschungsbegleitend angelegt und kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Notwendige Verlängerungen können beantragt werden, Näheres regelt die Prüfungsordnung. In jedem Semester sollen Module in einem Gesamtumfang von mindestens 0,5 ECTS-Punkten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Pflichtmodule müssen innerhalb von vier Semestern belegt werden.

Voraussetzungen und Möglichkeiten

Wer an dem Weiterbildungsangebot teilnehmen möchte, muss entweder einen Hochschulabschluss und eine geplante Dissertation mit Start innerhalb eines Jahres oder den Nachweis einer laufenden Promotion oder eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin vorweisen. Genauere Vorgaben regelt die Prüfungsordnung. Interessierte melden sich bitte beim Graduate Center.

Auf Antrag und unter Angabe der entsprechenden Nachweise können Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Programmen oder praktische Kompetenzen angerechnet werden. Außerhalb des Hochschul- oder Wissenschaftsbereichs erworbene Kompetenzen dürfen höchstens die Hälfte der Leistungen ersetzen. Mindestens eine Leistung muss an der Hochschule Landshut erbracht werden. Der Prüfungskommission müssen die jeweiligen Anträge und Nachweise zur Überprüfung vorgelegt werden. Die Prüfungsordnung enthält weiterführende Informationen.