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Anerkennung

Das müssen Sie für die Anerkennung eines Kurzzeitauffenthalts beachten.

Falls Sie einen Kurzzeitaufenthalt planen und ECTS aus der Maßnahme für ihr Studium anerkennen möchten, beachten Sie, dass Sie

VOR dem Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Learning Agreement ausfüllen und dies von der/ dem jeweilige(n) Auslandsbeauftragten/ Prüfungskommission unterzeichnen lassen. 

NACH dem Auslandsaufentalt reichen Sie bitte einen  Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem unterzeichneten Learning Agreement über die jeweiligen Ansprechpartner des Studierenden Service Zentrum  an die Prüfungskommission zur finalen Eintragung als Kurs ein.

Bezüglich Fragen zur Notenumrechnung gehen Sie bitte direkt auf unsere Anerkennungsstelle (zeugnisanerkennung(at)haw-landshut.de) zu.