Qualifizierte Praxisanleitung in der Sozialen Arbeit
Zielsetzung
Die berufspraktische Ausbildung stellt einen wesentlichen Bestandtteil innerhalb des Studiums der Sozialen Arbeit dar. Deren Qualität nimmt maßgeblich Einfluss auf den Kompetenzerwerb der Studierenden der „Sozialen Arbeit“ und der „Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe“ für die spätere berufliche Praxis. Den Anleitungen kommt daher während der 22-wöchigen Praxisphase eine bedeutende Rolle zu.
Ziel des praktischen Studiensemesters ist es, das von der Hochschule erworbene theoretische Erklärungs- und Handlungswissen in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit umzusetzen.
Unter fachlicher Anleitung von Sozialpädagog*innen bzw. Sozialarbeiter*innen lernen die Studierenden das erworbene Wissen anwendungs- und klientenbezogen anzuwenden sowie kritisch zu hinterfragen. Studierende erweitern hierduch ihre im Studium erworbenen Kompetenzen und lernen als Teil eines professionellen Teams den beruflichen Arbeitsalltag in Einrichtungen der Sozialen Arbeit kennen. Diese Erfahrungen während der Praxisphase in Kombination mit der Praxisreflexion an der Hochschule tragen letztendlich auch zur Entwicklung einer eigenen Berufsidentität unserer Studierenden bei.
Die Anleitung und Begleitung dieses Lernprozesses der Studierenden ist eine komplexe und herausfordernde Aufgabe. Um Anleiterinnen und Anleiter hierbei unterstützen zu könnnen, bietet die Fakultät Soziale Arbeit die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulung „Qualifizierte Praxisanleitung in der Sozialen Arbeit“.
Am Ende der Schulung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.