Visa und Aufenthalt

Visumsverfahren für internationale Studierende

Wenn Sie die Zulassung (Admission Letter) der Hochschule Landshut erhalten haben, können Sie bei der jeweils zuständigen deutschen Botschaft ein Studierendenvisum beantragen.

In der Regel benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass
  • Zulassung / Admission Letter
  • Nachweis über Reisekrankenversicherung
  • Nachweis über Lebensunterhaltssicherung (Sperrkonto, Stipendium, etc.)
  • Möglicherweise Nachweis über Deutschkenntnisse

Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf des Visumsprozesses bei der jeweiligen Deutschen Botschaft in der Nähe Ihres Wohnortes.

Die Anmeldung bei der Ausländerbehörde in Landshut muss umgehend nach Einreise erfolgen. Das International Office bietet gerne Beratung an.

USA: Für Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico) besteht zur Einreise keine Visumspflicht. Ein Aufenthaltstitel kann und muss nach der visumfreien Einreise bei der Ausländerbehörde in Landshut beantragt werden. Wichtig: bitte beantragen Sie noch von den USA aus die Eröffnung des Sperrkontos (sehr zeitaufwändig)!


China:
Bürger der VR China benötigen ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von SAR-Pässen (Pässe der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau).

 

Unterschied Visum und Aufenthaltserlaubnis

Ein Visum ist eine Erlaubnis um nach Deutschland einreisen zu können.
Es wird von deutschen Botschaften und Konsulaten auf der ganzen Welt erteilt. Wer beabsichtigt, sich länger als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten um zu studieren oder zu arbeiten, muss das korrekte Visum beantragen. Das Visum leitet sich immer von dem Zweck des Aufenthaltes ab (Studierendenvisum §16).

Nähere Informationen, ob Sie ein Visum zur Einreise benötigen, finden Sie hier.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist die Erlaubnis, sich zu einem bestimmten Zweck in Deutschland aufzuhalten. Diese Erlaubnis wird von den örtlichen Ausländerbehörden ausgesprochen und muss innerhalb 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte mindestens einen Monat vor seinem Ablauf beantragt werden.
Wenn sich der Zweck des Aufenthaltes oder der Wohnort in Deutschland ändert, muss ebenfalls eine Änderung des Aufenthaltstitels beantragt werden.

Für genauere Auskünfte und Informationen zu anderen Ländern wenden Sie sich bitte an das jeweilige Konsulat in Ihrer Nähe. Von einem Touristenvisum wird dringend abgeraten!